Rohr 1728
Julius Bernhard von Rohr, Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft Der Privat-Personen/ Welche Die allgemeinen Regeln/ die bey der Mode, den Titulaturen/ dem Range/ den Complimens, den Geberden, und bey Höfen überhaupt, als auch bey den geistl. Handlungen, in der Conversation,bey der Correspondenz, bey Visiten, Assembleen, Spielen, Umgang mit Dames, astereyen, Divertissemens, Ausmeublirung der Zimmer, Kleidung, Equipage u. s. w. Insonderheit dem Wohlstand nach von einem jungen teutschen Cavalier in Obacht zu nehmen/ vorträgt, Einige Fehler entdecket und verbessert, und sie hin und wieder mit einigen moralischen und historischen Anmerckungen begleitet, Berlin [Johann Andreas Rüdiger] 1728.
Der II. Theil
. . .
pp. 516–542
Das XII. Capitul.
Von der Wohnung/ von Zimmern und deren Meublen.
§. 1.
DIe Art zu bauen/ wie sie vor ein paar Seculis her bey denen Vornehmsten auf ihren Schlössern gebräuchlich war, so wohl der äusserlichen Façon nach, in so weit sie denen vorbey passirenden in die Augen fällt, als auch der inwendigen Ausbauung nach, ist von dem Bau unserer jetzigen Zeiten gewaltig unterschieden. Sie baueten vor Zeiten sehr irregulair, und hatten die Regel der Symmetrie und Proportion entweder nicht innen, oder applicirten sie doch nicht. Meistentheils pflegten sie die Schlösser mit hohen und starcken Thürmen zu versehen, und dieses thaten sie nicht so wohl der Parade und der Lust wegen, um von denen hohen Thürmen einer anmuthigen Aussicht auf die herumliegende Landschafft zu geniessen, als vielmehr aus Noth, wegen der damahligen gefährlichen Befehdungs-Zeiten. Sie erbaueten die Thürme aus Furcht vor den Feinden, damit sie dieselben desto besser entdecken, und zum Widerstand gehörige Anstalt machen, auch alsdenn ihren Unterthanen oder Nachbarn, durch ein Feuer-Zeichen, durch Anschlagung der Glocken, und auf andere Art, Nachricht geben konten. Es gereichten ihnen auch die Thürme zur Defension, sie konten sich, bevor das Geschütz erfunden worden, eine Zeitlang wider ihre Feinde daraus wehren, und ihre besten Sachen darinnen verwahren. Nachdem auch manche Edelleute in den damahligen Zeiten aus Desperation Räuber wurden, und manche Schlösser nichts anders, als blosse Raub-Nester waren; so dienten sie einigen bösen Leuten zu Wahrten, daß sie sich auf alle Strassen daraus umsehen konten, um die Reisenden feindselig anzufallen, sie zu berauben, und das geraubte Gut in die Schlösser mit sich zurück zu nehmen.
§. 2. Nach der inwendigen Façon waren die Zimmer sehr hoch, und ausserordentlich groß und geraumig, die Fenster schmahl und niedrig, die Thüren schmahl und oval, so daß sich ein jeder, der von ein einer etwas langen Statur war, bücken muste, wenn er hinein gehen wolte. Die Fuß-Böden waren entweder mit blossen gemeinen Steinen ausgesetzt, oder mit schlechten höltzernen Dielen beleget, die Decken entweder von blossem Mauerwerck gewölbet, oder von Holtz, das mit einer Oehl-Farbe, gemeiniglich aber mit einer Wasser-Farbe, überstrichen.
§. 3. Diese Art zu bauen dauerte ungefehr biß zu Anfang des abgewichenen Seculi, alsdenn fieng man an etwas klüger zu werden. Bey dem auswendigen Bau beflisse man sich einer mehrern Symmetrie, die Giebel wurden ordentlicher angelegt, die Fenster höher und breiter, und nach geraden Linien, da sie ehedem fast wie die Noten in der Music bißweilen standen, die Mauren wurden nicht mehr so gar massiv gebauet. Die Thürme behielte man, man sahe aber dabey mehr auf die Zierde, die sie einem Gebäude geben solten, als auf die andern Absichten, die man ehedessen zum Grund dabey legte. Die Thüren wurden etwas höher und breiter gemacht, ob sie gleich die Oval-Figur noch behielten. Die Zimmer wurden auch bequemer angelegt, als sonst. Um diese Zeit herum, und in dem sechzehenden Seculo, war es sonderlich Mode, daß die Standes-Personen, und die vom Adel, fast allenthalben über die Thüren der Zimmer, oder an dieselben, auch an Schräncke, Kisten und Kästen, ihre Wappen mahlen liessen. So liessen auch diejenigen, die Liebhaber des Wortes GOttes waren, an die Wände, an die Thüren und überall, Sprüche aus heiliger göttlicher Schrifft, und Gesetze aus Christlichen Liedern, anschreiben. Viele legten auf ihren Schlössern entweder eigene Capellen, oder doch besondere Beth-Stübgen an; da hingegen andere, die vom Dantzen und der Music Liebhaber waren, um dieselbe Zeit auf ihren Sählen meistentheils gewisse Trompeter-Gänglein, darauf die Trompeter und andere Musicanten standen, erbauen liessen.
§. 4. Nach dem Schluß des dreyßigjährigen Krieges wurde man im Bauen noch sinnreicher und galanter. Teutschland genoß Ruhe und Friede, die Künste und Wissenschafften nebst mancherley Arten der Wollüste fiengen an zu steigen. Unsere teutschen Cavaliere, die nunmehro allererst recht in großer Menge nach Franckreich und Italien reißten, liessen sich hier und da angelegen seyn, dasjenige, was sie bey diesen fremden Völckern gesehen, an Geberden und Meublirungen, nachzuahmen. Viel Gebäude wurden auf die Frantzösische und Italiänische Manier erbauet, die Treppen, die in den vorigen Zeiten meistentheils wincklicht, finster, und niedrig waren, wurden heller und breiter angelegt, die Zimmer regulairer, obschon noch etwas hoch, die Fuß-Böden entweder mit Marmor oder doch von feinem Holtze gantz zierlich ausgelegt, die Thüren und Decken mit besondern Schnitzwerck versehen, und nach besondern Mathematischen Figuren ausgelegt, und entweder vergüldet, oder mit mancherley Sinnbildern und Landschafften bemahlet.
§. 5. Von ein funffzig biß sechzig Jahren her, hat sich vollends in unserm Teutschland, wie in andern Stücken als auch im Bauen, gewaltig viel verändert. Die Gebäude werden mehrentheils nach der Frantzösischen, Holländischen und Italiänischen Manier erbauet, und die Thürne auf den Schlössern derer von Adel abgeschafft; wiewohl ich glaube daß solches ohne Raison geschehe, immassen sie, wenn sie in einer guten Symmetrie und Proportion angelegt werden, einem Gebäude nicht allein zur besondern Zierde gereichen, sondern auch wegen der guten Aussicht die man davon haben kan, sehr plaisant sind/ auch über dieses einer von Adel, der Gelegenheit hat eines und das andre, was auf seinem Ritter-Guthe, theils von Bedienten, theils von Unterthanen vorgenommen wird, zu observiren, wenn er sich derselben recht zu Nutz zu machen weiß, zu manchem œconomischen Gebrauch dienen. In den neuern Zeiten ward das Holtz theuer, und also muste man die ungeheuren grossen und weiten Zimmer abschaffen. Da sich sonst öffters Herr, Frau, Kinder und Gesinde in einem Zimmer aufhielten, so muste nunmehr, bey zunehmender Pracht, der gnädige Herr sein eigen Zimmer haben, die gnädige Frau desgleichen, vor so viel besondre Gäste wurden ebenfalls besondre Zimmer angelegt; Hiezu kamen noch die Vor-Gemächer oder Anti-Chambres, und also musten die Zimmer noch compendieuser gefast werden, damit ihrer viel wurden. Die Treppen wurden sehr verbessert, sie bekamen einen sehr grossen Raum, sie wurden mit Ruhe-Plätzen versehen. Die Fenster machte man sehr hoch, die runden oder eckigten Glaß-Scheiben waren nicht mehr gut genug, sondern man fieng an gantze Tafeln vom Glaß zu nehmen. Die Thüren wurden mit gebrochenen Flügeln gemacht, und sehr hoch, damit sie mit der Höhe der Zimmer und Fenster in gleicher Symmetrie stehen möchten. Die ordinairen Fuß-Böden waren nicht mehr gut genug, sondern sie wurden mit mancherley raren und colerirten Holtze nach besondern mathematischen oder andern Figuren künstlich ausgelegt, die höltzernen Decken wurden abgeschafft, und an deren Statt kamen die Gips-Decken auf, die man entweder weiß liesse oder deren Felder man noch dazu mit Gemählden auszierte. So ist nun in den ietzigen Zeiten, wie aus folgenden mit mehrern erhellen wird, der Pracht im Bauen so hoch gestiegen, als er nur immer mehr steigen kan.
§. 6. Die Zimmer werden in grossen und vornehmen Häusern a plein pied hintereinander angelegt, damit man aus einem in das andre gehen könne, und diejenigen die viel Gesellschafften zu unterhalten und zu divertiren pflegen, genugsamen Raum vor dieselben haben. So sind auch vor den ordinairen Wohnungs-Zimmern noch Anti-Chambres oder Vor-Gemächer, darinnen sich entweder diejenigen, die den vornehmen Besitzern aufwarten wollen, oder auch ihre geringern Subalternen sich aufhalten. Nach dem vorhandenen Raum oder auch nach der Hoheit und der Absicht dessen, der ein Schloß oder ander prächtig Gebäude erbauet, werden mehr oder weniger Vor-Gemächer angeleget. Die Zimmer des HErrn und der Frau sind entweder einander gegen über, oder wenn der eine Theil unten wohnet, und der andre oben, werden öffters geheime und verborgene Treppen erbauet, daß sie ohne Hülffe der Haupt-Treppe zusammen kommen können; Wo Gelegenheit zu Wasser vorhanden, pflegt es bißweilen zu geschehen, daß die Wasser durch verborgene Röhren biß in die Zimmer geleitet, und in einigen Zimmern Fontainen angetroffen werden, iedoch ist dieses in Teutschland nicht so gewöhnlich als in Italien.
§. 7. Die Zimmer der Dames werden meistentheils noch proprer angelegt als die Zimmer der Manns-Personen. Uber die ordinair-Zimmer werden vor diejenige, die vor andern Liehaber von Künsten und von der Hauß-Wirthschafft sind, besondre kleine Küchen angerichtet, darinnen sie sich bißweilen gefallen lassen, ihre besondre Versuche anzustellen, und darinnen alles was man in einer Küche braucht, entweder von Silber oder von Porcelain, oder von einer andern guten und nicht gemeinen Materie angetroffen wird.
§. 8. Eine allgemeine Regel, die man bey den Bauen in Obacht zu nehmen hat, ist, daß man dasjenige, was sonst einen Ubelstand verursachen würde, also einrichte, damit ein Wohlstand daraus werde, und das übele Ansehen, so viel als nur immer möglich, verdeckt und vermieden werde. Also sind die Feuer-Mauren, die Ofen-Löcher, die Treppen und andere Behältnisse, die man zur Nothwendigkeit oder Gemächlichkeit brauchet, durch das Bauen oder Ausputzen und Meubliren so zu disponiren, daß sie niemand ein heßliches Aussehen verursachen. Die übrigen Regeln, die zum guten Ansehen der Gebäude vorgetragen werden könten, gehören nicht so wohl hieher, als vielmehr in die Bau-Kunst.
§. 9. Wie nun mit den Gebäuden durch die Zeit, dem Witz, ingleichen durch die lasterhafften Begierden der Menschen, eine grosse Veränderung von einigen Jahr-hunderten her vorgangen, also hat es auch mit den Meublen, damit die Zimmer und andere Gemächer besetzt und ausgeziert werden, bey der ietzigen Welt gar ein ander Aussehen, als zu den Zeiten unsrer Vorfahren. Weil die Zimmer vor diesen erschrecklich hoch und weit waren, so war auch das Geräthe darnach eingerichtet. Die alten Schräncke waren ungemein hoch und weit, die viereckigten Tische, damit sie ihre Stuben ausputzten, plump und starck, wie die Gesinde-Tische unsrer Fröhner, und so groß, daß allezeit ein 24 Personen daran Platz gehabt hätten. Die Polster-Stühle waren sehr rar, und wurden nirgends gefunden, als nur bey den Vornehmsten, die andern sassen entweder auf blossen Mauerwerck, das in den Zimmern an den Wänden rings herum gieng, wie ich auf meinen Reisen in Teutschland bey alten Schlössern vielfältig wahrgenommen, oder auf höltzern großen Bäncken, oder auf Lähn-Bäncken; die vornehmer oder bequehmer leben wolten, liessen dieselben mit Kalb-Fellen ein wenig auf dem Sitz unten beschlagen. Die höltzernen Bettstätten waren fast wie die kleinen Häuser, und muste man auf Treppen hinan steigen. Nachgehends fiengen sie an, bey der Nothwendigkeit auch zugleich mit auf die Zierlichkeit zu sehen, die höltzernen Bäncke, derer sie sich bedieneten, und die etwan von Ahorn oder LindenBaum-Holtz waren, wurden zierlich ausgeschnitzt, die mancherley Gesimßwercker kamen in den Stuben auf/ die Wände wurden mit Täfelwerck, welches mit allerhand grotisquen Zügen, theils mit Oehl-Farbe, meistentheils aber mit Wasser-Farbe überstrichen, und ausgeziert, die Oefen, die sonst mit ungeheuren großen Thürmen und Hauben versehen waren, wurden manierlicher und nützlicher eingerichtet, man fieng an bey den Schräncken, Tischen, u. s. w. mehr und mehr zu raffeniren, biß endlich durch die Reisen in fremde Länder mancherley Kostbarkeiten und Galanterien, und mancherley theils nützliche, theils aber auch unnöthige Galanterien, bey unsern Landes-Leuten je mehr und mehr bekandt, und eingeführt worden, wie aus folgenden mit mehrern erhellen wird.
§. 10. Die allgemeinen Regeln, die meines Erachtens bey den Ausmeublirungen in Obacht zu nehmen, bestehen in folgenden: Die Ordnung und Reinlichkeit ist das vornehmste, was ein Haußwirth in seinem Hause in Obacht zu nehmen hat. Es stehet nicht bey einem jeden, daß er sich kostbahres Haußgeräthe anschaffen kan, denn dieses beruhet von der Beschaffenheit unserer Einkünffte, die wir durch unsern Willen allezeit nicht möglich machen können, sondern die uns GOtt giebt: Dieses ist aber unsrer Freyheit und Willkühr gemäß, ob wir wollen Sorge tragen, daß alles ordentlich und reinlich sey.
§. 11. In den Gast- und Visite-Zimmern muß alles in Ordnung und vor die Gäste parat stehen, damit keine Unordnung noch Ubelstand in dem Hause erfolge, die Fremden mögen sich einfinden, wenn sie wollen. An den Orten, wo man diese Regel aus den Augen setzt, wird man zu der Zeit, wenn sich ein Gast etwan unvermuthet einstellt, eines greulichen Allarms gewahr. Eine Magd muß das Zimmer ausfegen, die andere das Bette machen, die dritte läufft nach den Leuchtern, die auf den Tisch sollen gestellt werden, u. s. w. Würde nun alles in seiner Ordnung erhalten, so würde manche Hinderniß in der Haußwirthschafft, und manche Confusion, die sonst hieraus zu erwachsen pflegt, vermieden werden. Eine nöthige Sache ists auch, die doch sehr öffters aus den Augen gesetzt wird, daß in den Gast-Zimmern, die man nicht täglich zu besuchen pflegt, die Fenster bißweilen eröffnet werden, damit frische und reine Lufft hinein komme, und die Lufft darinne nicht stinckend noch faul werde.
§. 12. Die Ordnung und Reinlichkeit muß sich nicht allein auf die Visiten- und Putz-Zimmer erstrecken, sondern auch auf alle Gemächer im gantzen Hause. Es ist daher ein grosser Fehler, wenn einige in denen Gast-Zimmern alles propre und galant haben, hingegen in ihren Wohnungs-Zimmern die größte Unsauberkeit und Unordnung erweisen. Die Ordnung muß durch alle Behältnisse des gantzen Hauses herrschen, von dem obersten Boden biß in den tieffsten Keller, in der Küche sowohl als in der Vorraths-Cammer, und in dem Pferde-Stalle sowohl als in dem Holtz- und Kohlen-Cämmerchen.
§. 13. Es muß keine Sache im gantzen Hause seyn, von der größten biß zur kleinesten, und von der kostbarsten biß zu der allerschlechtesten, die nicht ihre ordentliche, beständige und eigene Stelle habe, dahin sie sich, theils des Wohlstandes, theils auch der Bequemlichkeit und des haußwirthschafftlichen Nutzens, am besten schickt. Nimmt man dieses nicht in Obacht, so wird alles bald in die größte Unordnung verfallen, daß ein Stück hie, das andere da herum liegen wird. Man muß alle Bedienten so gewöhnen, daß sie eine jede Sache, so bald sie dieselbe gebraucht, und den gehörigen Nutzen geleistet, an ihren Ort und Stelle wieder hinschaffen, wo sie dieselbe weggenommen. Man muß nicht allein im Bauen, wie ich vorhin erwehnet, sondern auch in Disponirung der Meublen dahin sehen, daß alles, was einen Ubelstand verursachen würde, inzwischen aber höchst nützlich und unentbehrlich ist, durch gewisse Verschläge, Schräncke u. s. w. verdecket, auch, so viel als möglich, noch dazu in einen Wohlstand verwandelt werde.
§. 14. Bey Anschaffung der Meublen muß man sich nach seinem Beutel richten, ingleichen nach seinem Stand und Character, den man begleidet. Ein vernünfftiger Mann leget sich nicht mehr zu, als er bezahlen kan, und als die Nothwendigkeit, die Gemächlichkeit, ein zuläßiges Vergnügen und ein unvermeidlicher Wohlstand erfordern. Der Frantzösische Groß-Cantzler, Monsieur de Chevergny, ertheilet bey dieser Materie seinem Sohne in seiner Instruction folgende Lehre pag. 358. Le meilleur est, de ne dependre, gueres en meubles, & en habillemens, car ils s’ achetent cherement, & ne durent gueres, & sont fort sujets d’etré perdur, mêmement, en temps de troubles, ou bien a changer de facons des habillemens des femmes, comme aussi quêques fois des hommes. Der ehrliche Guevarra hat wohl Recht, wenn er in der Beschreibung seines Hof- und Land-Lebens p. 73 schreibet: Bey Hofe und in grossen Städten muß man mehr Haußrath haben, zur Contentirung dererjenigen, die uns in unsern Häusern heimsuchen, als wir zu unserer Leibes-Nothdurfft brauchen. Hergegen sind die, so auf dem Lande wohnen, wohl daran, welche einen schlechten Tisch, eine breite Banck, eine tieffe Schüssel, einen steinernen Krug, ein höltzernes Saltzfaß, ein gemahltes Bette, leinene Fürhänge, einen guten Schlaf-Rock bey dem Bette, einen Spieß hinter der Thüre, ein gut Roß im Stalle, und eine gute Magd haben, die wohl kochen kan. Daß also einer mit diesem Haußrath viel besser dran ist, und honorabler lebt auf dem Lande, als ein König in seinem Pallast. Doch, so war es zu seiner Zeit; solte er sich jetzund in der Welt wieder umsehen, so würde er finden, daß viele auf dem Lande, in Anschaffung unnöthiger Meublen, so thöricht sind, als andere in grossen Städten.
§. 15. Die Meublen müssen sich nach der übrigen Lebens-Art richten, und mit den andern Umständen harmoniren; Es läst dahero über die massen schlecht, wenn einer in einigen Zimmern prächtige Meublen hat, und es ihm hingegen an nöthiger Bedienung fehlt, oder einen armseligen Tisch dabey führet, oder in seiner Kleidung eine betrübte und barmhertzige Figur macht. So müssen sie auch in den Zimmern der Kostbarkeit, der Farbe und der Mode und Façon nach mit einander accordiren. (1) Der Kostbarkeit nach, sind die Tapisserien kostbar, so müssen die Spiegel, die Gueridons, die Portieren, die Stühle, die Parade-Betten, u. s. w. auch kostbar seyn; ist der Zeug von deren einem Meuble etwas schlechter, so muß das andere auch geringer seyn. Es würde sich also einer sehr lächerlich machen, wer in ein Zimmer, das mit Sammet-Tapeten ausgeschlagen, gemeine lederne Stühle setzen wolte, oder unter einem kostbaren Spiegel, der mit einem silbernen Rahmen eingefaßt, einen gemeinen Tisch, der mit einer schlechten Oehl-Farbe überzogen. (2) Der Farbe nach, damit nicht widerwärtige Farben mit einander vereiniget werden, als wenn z. E. Graß-grüne Stühle in ein Zimmer gesetzt würden, das mit blauen Damast ausgeschlagen wäre. (3) Der Façon nach, wenn z. E. einige Meublen recht galant und nach der allerneuesten Mode disponirt wären, die andern aber gantz altfränckisch, einige reinlich und sauber, die andern aber lappicht und unsauber.
§. 16. Die Ausmeublirungen der Zimmer, als, die Façon, und der Zeug der Tapisserien, Stühle, Tische, Spiegel, Gueridons und Gueridonetten, Camine u. s. w. müssen von einander unterschieden seyn. Die Zimmer der Dames werden insgemein besser paradirt und ausmeublirt, als der Manns-Personen, theils, weil man dem schönen Geschlecht in solchen Stücken, die bloß auf den äusserlichen Wohlstand angesehen, aus Höflichkeit und Gefälligkeit gerne einigen Vorzug gönnet, theils auch, weil sie mehrentheils auf die Galanterien mehr erpicht, und an solchen Eitelkeiten grössern Gefallen haben.
§. 16. [sic!] Die Meublen müssen so wohl in denen Zimmern, die a pleinpied hinter einander folgen, als auch nach dem Unterschied der Stockwercke, in der Kostbarkeit nach und nach zunehmen. Also sind auf denen Gebäuden der hohen Standes Personen in dem fordersten Vorgemach die schlechtesten Meublen, je näher nun die Vorgemächer dem Haupt-Zimmer kommen, je mehr nehmen sie an Kostbarkeit zu. Die Audienz-Gemächer der Königlichen und Fürstlichen Personen sind noch proprer als die Wohnungs Zimmer, darinnen sie sich ordentlich aufzuhalten pflegen. In ihren Retiraden und Cabinettern findet man, zumahl bey denen Dames, manches noch prächtiger, zierlicher und delicater.
§. 18. Ob das erste Stockwerck gleich unten auf der Erde vor höher und vornehmer geachtet werde, als die übrigen, oder das andere, das um eine Treppe erhöhet, kan man überhaupt so eigentlich nicht sagen. Dieses beruhet theils auf der Willkühr derer, so die Gebäude besitzen und bewohnen, theils von gewissen Umständen, so Gelegenheit geben, daß jenes diesem, oder dieses jenem mit Grunde vorgezogen werde. Mehrentheils wird das Stockwerck, so eine Treppe hoch, vor das bequemste und beste geachtet, und daher auch am besten ausmeubliret; Je höher nun die Stockwercke steigen, je mehr nehmen auch die Meublen, wegen der Beschwerlichkeit im Steigen/ an Propreté und Kostbarkeit ab, weil die Geringern immer höher und höher logiret werden. Die Bedienten pflegen gar öffters unten auf der Erde zu logiren; bißweilen aber, wenn die Gebäude an und vor sich selbst nur ein paar Stockwercke hoch sind, und der Herrschafft das Steigen beschwerlich fällt, ist es auch wohl umgekehrt. Bey denen Meublen siehet man bißweilen auf die Lage derer Zimmer; also müssen bey einem Gebäude in denen Zimmern, die forne heraus gehen, und über dem Portal oder der Facintæ sind, prächtigerere Meublen seyn, als an denen Seiten- oder Hinter-Gebäuden.
§. 19. Bey den Meublen muß man auch beurtheilen, nach was vor einer Façon die Gebäude erbauet, oder was sie vorstellen sollen, welches viele nicht zu beobachten pflegen. Wer also ein Land-Hauß auf die Hamburgische Manier oder a la Hollandoise erbauen wolte, muß auch das inwendige alles darnach einrichten. Bey einem Hause, welches auf die Holländische Weise erbauet, müssen die Wände und Camine mit Holländischen Fließgen ausgesetzt seyn, die Gemählde müssen Schiffer, Gesellschafften und dergleichen vorstellen, die Stühle nach der Holländischen Façon u. s. w. Bey einem Italiänischen Land- und Lust-Hause muß man dasjenige wahrnehmen, was in Italien gebräuchlich ist, man muß allenthalben Wasser-Künste und Fontainen anbringen, wo es sich will thun lassen; man muß die Zimmer mit den schönsten Gemählden auszieren, auch hin und wieder auf dem Hofe, in Zimmern und Vor-Sälen mancherley künstliche Statuen aufsetzen. Eben dieses ist zu observiren, wenn sich einige gefallen lassen, die Gebäude nach Türckischer, Griechischer und Japanischer Weise zu erbauen, da man der Europæischen Bau-Arten überdrüßig worden. Wiewohl dergleichen Baue die Einkünffte der meisten Privat-Personen übertreffen werden.
§. 20. Die Land- und Garten-Häuser müssen nicht so prächtig ausmeublirt seyn, als die ordentlichen Wohn-Häuser in Städten, es ist dieses wider das Wesen des Land-Lebens. Die Verschwendung und Pracht solte von Rechts-wegen auf dem Lande gar nicht Platz finden; Hier sollte alles natürlicher und schlechter seyn, die Meublen zur Pracht solten von hier verbannet seyn, und nichts anders, als was zur Nothwendigkeit und Gemächlichkeit diente, angetroffen werden.
§. 21. Der Character, der Stand und andere Umstände dessen, vor dem ein Gebäude erbauet worden, verursachen auch bißweilen so wohl bey dem Bauen, als auch bey dem Meubliren, eine und die andere Veränderung, setzen einigem Ziel und Maße, und ertheilen besondre Regeln, wie eines und das andre auf eine besondre Weise anzulegen und zu disponiren, welches bey andern etwan anders seyn würde. Also siehet man auf den Gebäuden, die vor hohe Jägerey-Officianten erbauet worden, bey manchen Meublen mehr die grüne Farbe, als die andern, die Fußböden und Decken, die Tapisserien, Gemählde und Statuen, derer man gewahr wird, stellen gewisse Geschichte oder sonst etwas vor, das zur Jägerey gehörig, da es hingegen in den Gebäuden grosser Generale wieder anders disponiret ist.
§. 22. Die Symmetrie ist so wohl im Bauen als in Aufstellung der Meublen in Obacht zu nehmen. Die Sachen, die an Höhe, Grösse und Breite einander gleich, müssen einander gegen über gestellt werden, als die Schräncke den Schräncken, die Tischgen den Tischen, die Oval-Portraite den Oval–Portraiten, den Spiegeln die viereckigten Portraite; insonderheit muß man auf die Zimmer sehen, wo sich eine iede Sache hinschicket.
§. 23. Sind viel Sachen übereinander zu setzen, so muß man die größten und stärcksten unten setzen, die kleinern aber oben, die Sachen stehen nicht allein fester und haben einen viel bessern Grund, sondern es wird auch dem Auge das Mißfallen, da es sonst das Ansehen hätte, als ob eine Sache nicht recht fest und gewiß stünde, verhütet. Das Auge ist iederzeit gewohnt dergleichen zu sehen, weil die Natur so wohl an den Bäumen, als auch sonst allenthalben dieser Regel folgt.
§. 24. Ist keine Sache vorhanden, die mit der andern eine Gleichheit und Aehnlichkeit hat, so muß es doch zum wenigsten den Schein haben, als ob eine da wäre. Wenn es unsern Augen so vorkommt, erweckt dieses der Seele eben einen solchen Gefallen, als wenn sie würcklich vorhanden wäre, wie solches in der Bau-Kunst demonstrirt wird; daher läst man Fenster, Thüren und andre Sachen, die man nicht anbringen kan, um der Symmetrie willen, anmahlen, daß es mit den andern correspondire, welches ebenfalls bey den Meublen in Obacht zu nehmen.
§. 25. Die Gemählde wollen zum Ausputz der Zimmer heutiges Tages nicht mehr so Mode seyn, wie vor diesem. Jedoch bleiben sie noch vor die Liebhaber eine angenehme Zierrath. Unsere Vorfahren hielten mehr auf die in Lebens-Größe gemahlten Abbildungen, ihrer Eltern, Groß-Eltern, und ihrer gantzen Familie, bey uns sind aber die Brust-Bilder, oder die kleinen en mignature gemahlten, mehr im Gebrauch. So liessen sie auch die auf der Jagd gefangenen wilden Thiere von besonderer Größe, als jagdbahre Hirsche, hauende Schweine, u. d. g. abmahlen, und findet man mehrentheils dergleichen auf alten Fürstlichen oder Adelichen Schlößern. Jetzund sind aber mancherley Landschafften, Fruchtstücken, Historien und dergleichen beliebter, ingleichen schändliche, unzüchtige, nackende Bilder und Statuen, die aus dem wollüstigen Italien ihren Ursprung herschreiben, und so wohl jungen als alten zur Reitzung und Endzündung böser Lüste und Begierden dienen. Es ist eine Schande, daß dergleichen hier und da, und bißweilen in großer Menge, in den Zimmern der so so genandten Christen angetroffen werden, auch wol in den Zimmern derer, die nach ihren Umständen sich desto eher derselben enthalten solten. Doch wie wir in gar viel andern Stücken manche Uberbleibsel haben von dem alten heidnischen Wesen der Römer und Griechen, also auch in diesem.
§. 26. Hat man einen großen Vorrath in Gemälden, daß man gar viel Zimmer damit besetzen kan, so thut man wohl, wenn man sie ebenfalls nach der Ordnung disponirt, in ein Zimmer nichts als Blumen- und Fruchtstöcke bringt, in das andere lauter Landschafften, in das dritte tabléeaux von alten Philosophen, u. s. w.
§. 27. Die Wände der Zimmer werden mehrentheils mit mancherley Tapisserien behangen, auch wol in den Vor-Sählen und Küchen eine Ecke hinauf mit kleinen viereckigten von Thon gebrandten, mit Porcellain lassurten und überzognen Platten besetzt, die Tapeten, wie sie sie heutiges Tages haben, sind theils seiden, theils linnen, oder halb seiden, und halb linnen, theils von gefärbter Arbeit, theils gemahlt, theils gewürckt, oder auch lacquirt. Vor diesem waren die von verguldeten oder gemahlten Leder mehr Mode, welche in den jetzigen Zeiten ziemlich abgekommen. Große Herren haben ihre eigne Tapezierer, die die Tapeten zurecht machen, und was dabey nöthig, besorgen müßen.
§. 28. Die Tapeten geben nicht allein den Zimmern eine gar feine Zierde, sondern verschaffen auch eine und die andere Bequemlichkeit und Nutzen. Man kan den irregulairen Zimmern eine feine Regularité dadurch zuwege bringen, die ungleichen Winckel und Ecken, damit das Gemach sein Quadrat bekomme, verhängen, so kan man auch die Gemächer damit etwas kleiner machen, und einige von den zu vielen Fenstern verhängen. Sie halten einige Kälte auf, und in den großen Städten, wo die Zimmer theuer sind, kan man damit etwas mehr Raum gewinnen, besondere Abtheilungen machen, und einige Meublen von Schräncken, Tischen, u. s. w. derer man in dem Gemach zum Aufputz nicht nöthig hat, dahinter verwahren. Hingegen ist auch diese Beschwerlichkeit bey ihnen wieder anzutreffen, daß sie wegen des Feuers gefährlich, indem es gar leicht geschehen kan, daß einer mit einem Licht oder Wachsstock hinein fährt, und ein Gebäude hiedurch in Brand steckt.
§. 29. Es werden nicht allein die ordentlichen Wohnungs-Zimmer in vornehmen Häusern austapezirt, sondern auch die Küchstübgen. Hierbey erinnere mich, daß Anno 1702. Pabst Clemens XI. den Gemahlinnen der Ambassadeurs verbothen, in den Küchen keine Tapezerien sich mehr zu bedienen. Der Autor des I. Stücks der Europäischen Fama macht hiebey p. 9. folgende Anmerckung: Wo dergleichen theatralische Decorationen bey dem GOttesdienst vorgiengen, da wäre das Hertz insgemein mit Thorheit und Eitelkeit tapezirt, und wäre daher zu wünschen, daß man bey allen Religionen sich den Apostolischen Ernst Ihrer Päbstlichen Heiligkeit zum Exempel dienen ließe.
§. 30. Die Treppen werden mit zierlichen höltzernen oder steinernen Statuen besetzt, und an den Wänden mit Gemählden und Wand-Leuchtern ausgeziert, damit sie zur Abendmahlzeit recht helle und erleuchtet seyn. Die Vor-Sähle sind eben so einzurichten, als wie die Wohnungs-Zimmer, mit Schräncken, Stühlen und Tischen zu besetzen, damit sich einige von den Bedienten, zumahl zur Sommers-Zeit darinnen aufhalten, und der Herrschafft bey der Hand seyn.
§. 31. In den Tafel-Zimmern werden ausgeschnützte vergüldte und gemahlte Buffets aufgesetzt, auf welchen entweder die silbernen und goldenen Becher, Kannen Flaschen, Körbe zum Bouteillen, Schwangkeßel, Vasen und andre dergleichen silberne oder sonst aus kostbahrer Materie verfertigten Schaalen und Trinck-Geschirr aufgeputzt werden, oder doch mancherley große und kleine Gesundheits-Gläser.
§. 32. Die Dames pflegen über ihre Retiraden auch noch a parte Kunst-Cabinetter zu haben, darinnen sie nach ihrem Stand, Neigung und andern Umständen, mancherley Raritæten der Natur, oder von Künstlers Händen verfertigten Stücke aufbehalten, von Elfenbein, raren Holtz, Agtstein, Perlenmutter, Schildkröten, Crystall, Silber, und andern dergleichen Materien, die zierlich geschnitzt, gedreht, gemahlt, oder sonst künstlich ausgearbeitet seyn. Diese Cabinetter werden von außen und inwendig, an Thüren, Fenstern, Decken, Fuß-Böden und Wänden mit besonderer Mahlerey, Schnitzwerck und lacquirten Zeuge versehen, damit alles darinnen harmonire. Die Stellagen, Schräncke und andere Behältniße, in denen die raren Stücke verwahret werden, müssen ebenfalls mit den übrigen wohl correspondiren. Die sehr kleinen und kostbaren Sachen, die etwan von manchem, dem man es nicht zutraut, und den man des Hineinführens würdiget, weggenommen werden könten, sind in gläsernen Schräncken zu verwahren und zu verschlüßen. Im übrigen sind die allgemeinen Regeln, die ich in diesem Capitul vorgebracht, auch hier wieder anzubringen.
§. 33. Es ist eine wunderliche Sache, daß viele von uns Teutschen aus blosser Liebe zu ausländischen Sachen, und da es unsrer Landes-Art gar nicht gemäß ist, die Camine den Oefen vorziehen, und solche auf das zierlichste mit Spiegeln, Gemählden, Statuen, Marmorsteinern Pfeilern und Tafeln ausputzen. Daß diese Camine den Gemächern ein besser Ansehen zuwege bringen, als die töpffernen oder eisernen Oefen, die bey unsern Vorfahren gebräuchlich gewesen ist wohl gewiß; nachdem aber unsre Teutschen von ein 30 biß 50 Jahren her angefangen auch bey den Oefen trefflich zu raffiniren, und ihnen nach den Regeln der Architectur einen guten Wohlstand zuwege zu bringen, man auch solche mit meßingen Seulen, Besetzung kleiner Statuen, und auf andre Weise mehr Zierde zuwege bringen kan, und die Oefen zu einer weit grössern Bequemlichkeit gereichen, so sehe ich nicht, warum man in den Gemächern, die man zur Winters-Zeit bewohnen will, die fremden Camine unsern teutschen Oefen vorziehet. Läst man aber, wie es bey einigen gebräuchlich, ein Gemach zugleich mit einem Ofen und mit einem Camin versehen, so ist dieses ein unnöthiger Uberfluß.
§. 34. Es ist eine bequeme Sache, wenn die Küchen, wie es in einigen Häusern gebräuchlich ist, in dem untersten Stockwerck unter der Erde angelegt werden; Sie sind nicht allein viel kühler und frischer, und wegen der dabey befindlichen Gewölber bequeme, sondern auch in diesem Stück nützlicher, daß die Speisen nicht so von den Fliegen beschmeist werden, und in den Ober-Zimmern alles viel reinlicher bleibt, auch von dem Getöß so in der Küche vorgehet, nicht so viel zu hören ist. Bey den Küchen müssen mancherley besondre und verschloßne Behältnisse seyn, theils zum Holtz und Kohlen, theils auch zu Verwahrung des Zinnes und andern Geräthes, bevor es abgescheuert wird, welches in der Küche sonst im Wege stehet, auch zu Verwahrung derjenigen Gefässe, die sonst einen Ubelstand verursachen würden, als der Scheuer-Fässer, der Spülich-Gelten. Die mancherley Arten die Herde zu bauen, daß fast kein Feuer-Dunst zu sehen, und die Speisen mit wenigerm Holtze doch geschwinder kochen als sonst, die von den neuern erfunden worden, haben vor denen bißher bekandten und gewöhnlichen einen grossen Vorzug.
§. 35. Die Fuß-Böden der Zimmer, die mit sehr künstlichen Steinen und Holtze ausgesetzt, werden mit mancherley aus Schilff-Rohr, Stroh und dergleichen zusammen geflochtenen und durchgeschlagenen unterbreit-Decken belegt, die von unterschiedener Breite und Güte, ein oder mehr farbigt, gemodelt und ungemodelt, um die Zimmer rein und sauber zu halten. Die Decken entweder von den schönsten Schnitzwerck verfertiget, vergüldet und bemahlet, oder mit Spiegeln ausgesetzt, oder vom Kalche und al frisco gemahlet, oder von Gips, wie es in den neuesten Zeiten mehrentheils gebräuchlich.
§. 36. Die grossen Sähle werden mit grossen silbernen oder meßingen oder Crystallinen Cronen- und Wand-Leuchtern ausgeziert, damit sie des Nachts bey denen mancherley Divertissemens, an Bällen/ Assembleen u. s. w. die darauf gehalten werden, dieselben völlig erleuchten mögen.
§. 37. Die Spiegel gereichen den Gemächern theils zu einer besondern Zierde, theils sind sie auch nützlich; es ist aber ein unnöthiger Wohlstand, wenn einige allzusehr damit prahlen, und bey der grossen Menge die sie gegen andre erweisen wollen, solche an Oerter bringen, da sie sich gar nicht hinschicken, und da gar kein Licht hinfällt. An statt dieser Symmetrie und Correspondence, die sie hiedurch in Acht nehmen wollen/ könten sie an die finstre Wand lieber ein paar Portraite, die mit den Spiegeln, so ihnen gegen über stehen, einige Aehnlichkeit haben, hinplaciren.
§. 38. Unter die Spiegel gehören sich Galanterie-Tische nebst Gueridons und Gueridonetten. Die Gueridons sind entweder vom Holtz oder andrer Materie geschnitzt, mit Laubwerck und Bildhauer-Arbeit ausgeziert, lacquirt, gefirnisset, gebeitzt, verguldet, übersilbert u. s. w. auch wohl gantz und gar bey hohen Standes-Personen mit silbernen Blech überzogen, oder von purem Silber gegossen; die Tische und Gueridons müssen mit den Spiegel-Rahmen harmoniren, sind die von Nußbäumen-Holtz, so müssen die Tische und Gueridons auch von Nußbäumen-Holtz seyn, sind jene lacquirt, so müssen diese auch lacquirt seyn. Wo es sich aber nicht will thun lassen, daß sie mit den Spiegel-Rahmen harmoniren, als wenn diese z. E. vom Glase, so müssen doch zum wenigsten die Tische und Gueridons accordiren.
§. 39. Die Nacht-Tische der Dames, die mit silbernen Aufsatz-Spiegeln, Poudre-Schachteln, Mouchen-Schächtelgen, Wachsstock-Scheeren, Nehgesteck, L’hombre-Tellern, Marquen-Schachteln, Lichtputz-Kästgen, und andern dergleichen Galanterien paradiren, werden gemeiniglich in die Putz-Stuben mit gesetzt, ob gleich kein Bette darinnen stehet; eigentlich aber gehören sie in das Schlaff-Zimmer, es mag nun das ordentliche Schlaff-Zimmer seyn oder nicht. Zum wenigsten muß an dem Orte, wo ein kostbarer Nacht-Tisch stehet, ein zierlich Bette aufgesetzt seyn.
§. 40. Meines Erachtens gehört auf einen Nacht-Tisch nichts anders, als was ein Frauenzimmer zu ihrer Kleidung bey ihrem Aufstehen und bey ihrem zu Bette-gehen von dergleichen silbernen kleinen Meublen benöthiget. Und ob man zwar ein mit Silber beschlagen Gebet-Buch darauf leiden kan, weil sie dieses des Morgens und Abends, um, der Gewohnheit nach, den Morgen- und Abend-Seegen daraus herzuplappern, benöthiget, so schicken sich doch die L’hombre-Teller die Marquen-Schachteln, und viel anderes dergleichen hieher nicht, sondern vielmehr in einen Schranck, oder in ein ander Behältniß.
§. 41. Die Parade-Betten, wenn sie nach einer guten Façon von Sammet, Damast, u. d. g. gemacht, können theils in die Zimmer gesetzt werden, da sie helffen mit aufbutzen, theils aber, wo Cammern dabey sind, in die Cammern, da es noch ordentlicher.
