Sprengel – Hartwig 1782/II
Peter Nathanael Sprengel – Otto Ludwig Hartwig, P. N. Sprengels Künste und Handwerke in Tabellen. Zweyte verbesserte und vermehrte Auflage II, Berlin [Buchhandlung der Realschule] 1782.
pp. 161–162
Zweyter Abschnitt.
Der Maurer.
Der Maurer wird zwar zu den gewöhnlichen Professionisten gerechnet, besitzt er aber Geschick, so kann man ihn mit allen Recht den Kunstlern beyzählen. Denn seine Verrichtungen, zumal in ansehnlichen Städten, gehen ins Grosse, und er muß bey Aufführung eines grossen massiven Gebäudes ja selbst des Pallastes die Vorschriften des Baumeisters vorzüglich ins Werk richten. Dieserhalb ist dem Mauermeister und den vornehmsten Gesellen, die man in hiesiger Gegend Polirer nennt, eine Kenntniß der Baukunst und zugleich der Zeichenkunst dieser Art fast unentbehrlich. Diese Regeln der Kunst befinden sich in allen Schriften, die von der bürgerlichen Baukunst handeln, und hier ist auch nicht der Ort, wo sie wiederholet werden dürfen. Ich setze sie also in diesem Abschnitt als bekannt voraus, und bleibe blos bey den mechanischen Verrichtungen des Maurers stehen. Die beliebte Ordnung führt mich zunächst zu den
I. Materialien, die bey dem Aufbau eines Mauerwerks gebraucht werden, oder doch gebraucht werden können.
1) Zuerst kommen diejenigen Steine in Betrachtung, womit das Fundament gelegt, oder ein Mauerwerk aufgefuhret wird. Diese sind entweder natürliche oder künstliche Steine.
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pp. 170–189
2) Die Backsteine sowol, als die Bruchsteine werden bekanntermassen durch den sogenannten Mörtel beym Mauern verbunden. Mörtel ist aber eine Mischung von Kalk, Sand und Wasser. Der Kalk muß hiebey vorzuglich binden, und ist daher zunächst in Erwegung zu ziehen. Man brennt ihn in manchen Gegenden aus Marmorsteinen, Schiefersteinen, ja aus Seemuscheln, am gewöhnlichsten aber aus dem gemeinen Kalkstein. Diese Steine sind bald fester, bald lockerer, und der Farbe nach weiß, blau oder grau, braun, röthlich, grünlich und schwarzlich. Oben, da ich von diesen Steinen redete, insofern sie zum Fundament genommen werden, habe ich aber bereits bemerkt, daß man in Berlin nur weiße oder gelbe und blaue Kalksteine aus Rudersdorf erhält. Die weißen sind unter diesen beyden Arten, nach der Meynung der mehresten berlinischen Maurer, die besten, da die blauen oft schon bey dem Einbringen in den Kalkofen zerbröckeln, weil sie nach den Obigen in der Luft selbst ungebrannt verwittern. Doch, wie gesagt, in Absicht der innern Güte wollen andere Maurer keinen Unterschied statt finden lassen. Jeder Käufer in Berlin, wenn er eine große Menge Kalksteine kauft, muß nach den Landesgesehen einige Prahme blaue Steine mit zu nehmen, damit der schlechte mit dem guten verkauft und verbraucht wird. Der Kalkstein wird aber alsdenn erst zum Mauerkalk brauchbar, wenn er in einem Kalkofen gebrannt ist, und dieses letztere habe ich in einem besondern Abschnitt einer andern Sammlung beschrieben. Der gebrannte Kalk zerfällt aber von sich selbst in der Luft, und löscht sich auch wol bey einer feuchten Witterung selbst. Daher ist es rathsam, daß man ihn so bald, wie möglich löscht. Beym Löschen mit Wasser erhitzt er sich selbst und raucht, und beydes rührt von der vitriolischen Säure her, so der Kalk bey sich führet. Im Kleinen verkaufen die berlinischen Kalkscheunen den gebrannten Kalk in sogenannten Winspeln. Ein Winspel enthält aber nur zwey Kummkarren voll Kalk. Es ist also nur ein verjüngtes Maaß, denn jede Kummkarre enthält nur 1½ Schfl. Kalk in kleinen Stücken.
Das Löschen des Steinkalks ist eine vorläufige Arbeit, die oft ein halbes Jahr und drüber vor dem eigentlichen Gebrauch verrichtet wird. Hier ist also der schicklichste Ort, diese vorläufige Beschäftigung des Maurers zu beschreiben. Das Löschen wird in einer Kalkbank vor einer Kalkkute verrichtet. Beyder Größe muß der Mauermeister nach der Vielheit des Kalks, so zum Bau erfordert wird, gehörig bestimmen, und insbesondere die Größe der Kalkkute,
Die Kalkkute Tab. II. Fig. I. a b ist eine vierkantige Grube in der Erde. Damit die Nässe des gelöschten Kalks nicht in die Erde ziehe, so muß diese Grube entweder mit Bohlen ausgeschalet, oder besser, ausgemauert seyn. Doch mauert man sie insgemein nur in großen Haushaltungen aus, wenn man hierinn vorräthigen gelöschten Kalk zur Ausbesserung der Gebäude aufbehalten will. Neben einer solchen Kalkkute aber, auf der Erdfläche stehet die Kalk- oder Löschbanke c d e f. Es ist ein vierkantiger Kasten von Brettern, der insgemein 9 Fuß lang, 4 Fuß breit und 18 Zoll hoch zu seyn pflegt. Der Boden dieser Kalkbank ist nach der Kalkkute a b zu in etwas geneigt, damit der gelöschte Kalk gut nach der Kalkkute ablauft. In dieser Absicht hat die Kalkbank nach der Kalkkute zu auch einen Schieber e f, den man ausziehen kann, und vor diesem Schieber eine kurze Rinne g. Bringt es die Gelegenheit des Orts mit sich, so legt man die Kalkbank nebst der Kalkgrube gerne neben einem Brunnen oder Pumpe an, und leitet das Wasser mit einer Rinne zu der Kalkbank. In der letztern wird nun der Kalk folgendergestalt gelöscht. Man leitet erst etwas Wasser in der Kalkbank und schüttet hierauf in dieselbe einige Mulden voll gebrannte Kalksteine. Auf diese wird so viel Wasser gegossen, daß ihre Köpfe oder Spitzen noch etwas hervorstehen. Ruhig und ungerührt muß nun der Kalkstein sich in dem Wasser erhitzen, und so zu sagen kochen. Sobald er aber gekocht hat, werden die Kalksteine mit der Kalkhacke aus einander gestossen und gut durch einander gearbeitet. Die Kalkhacke Tab. II. Fig. I. h i gleicht fast einer grossen Kohl oder Gartenhacke. Ihr längliches und nicht gar zu breites Blatt von Eisen ist 18 Zoll lang und 2 Zoll breit, und hat oberhalb eine Hülse oder ein Rohr. Vermittelst des letztern wird mit der Hacke ein 6 bis 8 Fuß langer Stiel h vereiniget, womit der Maurer nach allen Orten der Kalkbank reichen kann. Endlich öffnet der Maurer den Schieber oder die Schütze Fig. I. e f, und läßt den Kalk in die Kalkkute a b ab. So wird eine Kalkbank voll Kalk nach der andern gelöscht, und in die Kalkkute geleitet. Es ist nach der gewöhnlichen Meynung sehr dienlich, wenn man den gelöschten Kalk wenigstens einen Winter über in der Kalkkute ungebraucht liegen lässet, denn er geht in eine Gährung über, löset sich in seinen kleinen Theilen auf, und wird hiedurch feiner und bindender. Doch giebt es einige Bauverständige, die dieser hergebrachten Meynung nicht beypflichten, und den neuerlich gelöschten Kalk eben so bindend finden. So werden mit frischgelöschten Kalk die mehresten königlichen Bauten in Berlin vollendet. Soll aber der gelöschte Kalk einige Zeit in der Kute liegen bleiben, und er ist nicht mehr wässerich, so schüttet man Mauersand auf denselben, bedeckt die Kalkkute auch wol mit Brettern. Beydes geschiehet in einer doppelten Absicht, damit nemlich der Kalk zur Winterszeit nicht so stark einfrieret, theils, damit die Feuchtigkeit nicht zu sehr ausdunstet.
Bis jetzt habe ich blos von den Steinkalk geredet. In einigen Gegenden der Mark Brandenburg bedienet man sich aber auch des sogenannten Erd- Mergel- oder Sparkalks, aber nicht in Berlin und Potsdam. Dieser Kalk wird aus einer Mergelerde gebrennet, so einige Naturforscher für eine mit etwas Sand vermischte Kalkerde halten. Der gebrannte Kalk wird meines Wissens ungelöscht verbraucht. Ich habe selbst einige dieser Kalkgruben, in meiner Jugend ohnweit Prenzlau in der Ukermark gesehen, und nun in demjenigen Abschnitt kürzlich beschrieben, in welchem von der Kalkbrennerey die Rede war. Der Sparkalk ist weißer, als der Steinkalk, aber nicht so bindend. Man vermischt ihn beym Gebrauch gleichfalls mit etwas Sand. Einige Maurer wollen wissen, daß man auf einen Anwurf von Sparkalk nicht gut weißen kann. Endlich nennen einige Maurer auch eine Mischung von Steinkalk und Lehm Sparkalk.
3) Der Sand, so gedachtermassen dem Kalk beygemischt wird, heißt Mauersand. Ueberhaupt muß er scharf, und ohne Erde und fremdartige Theile seyn. Gewöhnlich ist es eine Art rothen Kiessand. Zum Mauern selbst bedient man sich des sogenannten Grubensandes, der aus Sandgruben einige Fuß tief herausgegraben wird, und großkörnig ist. Es ist gut, wenn er einige Zeit vor dem Gebrauch gelegen hat. Noch schärfer muß der Sand zum Putzen der Stirnwände seyn, weil der Mörtel in diesem Fall am stärksten binden muß; wozu sich denn der Fluß oder Seesand am besten schickt. In Berlin wählt man hiezu den Sand aus der Müggel, einem Landsee ohnweit Fürstenwalde. Aller Mauersand wird zuweilen gesiebet, und hiedurch von fremdartigen Theilen gereiniget. Der Kalk an sich ist zu leicht und vereiniget sich daher nicht gut mit den schwerern Mauersteinen. Dieserhalb werden unter 1/3 gelöschten Kalk 2/3 Sand gemischt, oder man nimmt auch beydes zu gleichen Theilen, und diese Mischung heißt Mörtel. Sand und Kalk vermischt verhärten aber durch die Länge der Zeit zwischen den Mauersteinen.
4) Der Gips wird von dem Maurer blos zum Abputzen der berohrten Decken und Wände eines Zimmers unter den Kalk gemischt. Denn der Gips verschluckt sogleich das Wäßrigte des Kalks, und macht, daß dieser besser bindet. Ueberdem formt der Maurer zuweilen aus Gips und Kalk Verzierungen an den Decken, Wänden und Kaminen, die aber jetzt nicht sonderlich im Gebrauch sind. Bey den Stirnwänden wird der Gips nicht sonderlich gebraucht, weil er in der Luft verwittert. Doch thut er bey der Stuckaturarbeit der Stirnwände bekanntermassen Dienste. Der Gips wird von den Gipsbrennern vor dem Gebrauch gleichfalls gebrannt, ja schon gebrauchter Gips kann wieder gebrannt, zerschlagen, gesiebet und wieder genutzt werden.
5) Der Kalk verträgt sich nicht gar zu gut mit der gar zu starken Hitze, sondern springt in derselben ab, dieserhalb nimmt der Maurer statt des Kalks zu den Brandtmauern, zum Mauerwerk der Brandtweinsblasen und zu allen übrigen feuerfesten Mauern den bekannten Lehm. Derjenige Lehm ist der beste, der weich ist, und keine Sandtheile und andere fremdartige Körper bey sich führet, und der sogenannte Töpferlehm ist zum Mauern am besten, wenn er nur nicht gar zu streng ist. Man findet ihn aber nie ganz unvermischt. Vor dem Gebrauch muß er mit Wasser benetzt, und mit der Lehmhacke gut durchgearbeitet werden, wodurch er in seinen kleinsten Theilen gut aufgelöset und bindender wird.
6) Die Latten tragen bekanntermassen die Steine auf den Ziegeldachern, und überdem halten sie auch die Verschalung der Bogen bey Kufengewölben, damit sie nicht umfallen. Sie sind 12 bis 24 Fuß lang, und nur einige Zolle breit und dicke. Man kauft sie in Berlin aus den Magazinen und von den Bauern. Die Dacher werden mit Lattnägel gelattet.
7) Dachsplitte oder Spleißen werden bey einfachen Dächern unter die Fugen der Steine gesteckt, um den Regen abzuhalten. Man spaltet sie aus Kienenholz, und mit ihrer Verfertigung geben sich besondere Arbeiter in Wäldern ab.
8) Die Balken in den Decken, so wie auch alles Holzwerk der hölzernen Häuser, müßen innerhalb der Zimmer bekanntermassen mit Rohr gesprügelt werden, weil der Kalk beym Putzen an dem blossen Holz nicht anhängt. Der berlinische Maurer kauft das Rohr aus Spandau, wenn es bereits ausgetrocknet ist, im Frühjahr, und am liebsten in Herbst. Die Fischer schneiden es zu Winterszeit auf dem Eise. Das Rohr wird auf dem Holz mit Drath vermittelst der Rohrnägel befestiget.
9) Lackmus wird beym Weißen der geputzten Wände mit Wasser gekocht unter dem Kalk gemischt. Ist die Wand erst neu abgeputzt, so braucht man nur sehr wenig Lackmus unter den Kalk zu nehmen; mehr aber, wenn die Wand alt ist, um dieser hiedurch den gelben Schmutz des Rauchs zu benehmen. Lackmus wird aus ungelöschten Kalk, Grünspan, Salmiack und Heidelbeeren gekocht.
10) Mit Ruß wird der graue Fuß der Kalkwände innerhalb der Zimmer gefärbt. Es ist bekannt genug, daß man in diesem und allen ähnlichen Fällen blos Kienruß nimmt.
11) Endlich werden die Stirnwände (Façades) der Häuser in Städten, mit verschiedenen mineralischen Farben angestrichen, wovon ich an seinem Ort reden werde.
II. Die Werkzeuge der Maurer sind zwar großtentheils einfach, aber zum Theil kostbar, wenns ins Grosse gehet. Tab. II.
Der Bauherr muß manche Dinge vorläufig herbey schaffen, es sey denn daß der Maurermeister die Arbeit entweder auf Verdunk übernommen hat, da dieser sie selbst halten muß, oder sie ohnedem dem Bauherrn gegen eine Erkenntlichkeit zum Bau überläßt. Diese Stücke sind folgende:
1) Die Kalkkute nebst der Kalkbank Tab. II. Fig. I. woven ich schon oben geredet habe.
2) Handrammen Fig. [IV] werden beym Fundament gebraucht, um hiemit die grossen Grundsteine der ersten Bank oder der ersten Lage ein- und an einander zu rammen. Sie ist von einem schweren Holz, und gleicht einem abgekürzten Kegel. Am spitzen Ende hat sie zwey Handhaben.
3) Kummkarren Fig. XI. womit von den Handlangern, Kalk, Sand und Steine herbey gekarret werden. Sie sind bekannt genug, und haben eine bestimmte Große.
4) Kalkkasten Fig. XV. sind 3 Fuß lange, 18 Zoll breite und 4 Fuß hohe hölzerne Kasten, an beyden Seiten mit zwey Handgriffen versehen. Der Kalk wird hieraus bey der Arbeit vermauert.
5) In Wasserfäßern Fig. XIX. wird das Wasser herbey getragen, und in die Handwannen Fig.XX. taucht der Maurer den Besprengpinsel, wenn er die Steine beym Mauern benetzt.
6) In den bekannten Mulden Fig. XII. wird der Kalk von dem Handlanger in die Höhe getragen.
7) Die Rüstbocke Fig. XXIX. sind 3, 6 bis 8 Fuß hohe hölzerne Böcke. Diese Böcke dienen blos zur Rüstung bey der Ausführung des ersten Stockwerks. Auf einige dieser Böcke werden nemlich Bretter gelegt, und die Beschaffenheit der Sache bringt es mit sich, daß man zuerst niedrige nach und nach aber höhere Böcke nimmt.
8) Sobald aber das erste Stockwerk aufgeführet ist, so kann die Hauptrüstung angebracht, und an dem ersten Stockwerk befestiget werden. Der Raum erlaubte nur, in der III. Fig. auf der Kupferplatte eine einzige Rüststange mit abgebrochenen horizontalen Stangen anzubringen. Ein solches Gerüst bestehet nemlich aus mehreren starken hohen Rüststangen Fig. III. a b, die etwa 4 bis 6 Fuß auseinander stehen. Sie stehen senkrecht, etwa 3 bis 4 Fuß von der Mauer entfernt. Ueber dem ersten Stockwerk des Gebäudes, liegt neben den Rüststangen eine horizontale Stange, die man Karine e d nennt, und mit Rüststricken und Rüstnägeln an jeder in die Erde gegrabenen Rüststange befestiget, oder angewürget ist. In das Rüststrick wird mit einem Knittel, so man Würgenpfal oder Würgeknippel c e nennet, gespannet; und es gehören besondere Handgriffe dazu, diese Rüststricke gehörig zu befestigen. Denn hierauf beruhet die Festigkeit des ganzen Gerüstes, so nebst den Materialien, die von Natur schwer sind, auch Menschen tragen muß. Von jeder Rüststange bis zur Mauer gehet in c eine kurze Stange, so man Netzbaum oder auch Netzriegel nennet, so aber in der III. Fig. nicht in die Augen fallen kann: diese Stange reicht von jeder Rüststange zur Mauer des untersten Stockwerks, und steckt mit einem Ende in der Mauer; an dem andern Ende kann man sie gleichfalls an der Rüststange a anwürgen, zumal wenn keine Karine vorhanden ist; und in diesem Fall ist es nothwendig. Ist aber eine Karine vorhanden, so ruhet zwar jeder Netzbaum mit einem Ende in einem Loche der Mauer des ersten Stockwerks; mit dem andern Ende liegt er aber auf der Karine auf. Hier wird er gleichfalls mit Rüststricken angewürgt oder befestiget. Auf den sämmtlichen Netzriegeln ruhen die Rüstbretter, worauf die Materialien liegen und die Menschen stehen. So ist nun das erste Stockwerk der Hauptrüstung vollendet. So wie aber die Mauer nach und nach in die Höhe steigt, müßen auch auf vorgedachte Art mehrere Stockwerke in der Rüstung angelegt werden. Ist ein Gebäude sehr hoch, so daß die untersten Rüststangen nicht mehr weichen, so muß an jede Rüststange eine neue angewürgt werden, und an diesen neuen Rüststangen bringt man die obere Stockwerke der Rüstung an. Auf das unterste, so wie auch aus einem Stockwerk der Rüstung ins andere, gelangt man auf Leitern. Ist der Bau an sehnlich und groß, wie z. B. ein Thurm, so daß viele schwere Materialien in die Höhe geschafft werden müßen, so müßen dieserhalb außerhalb des Gerüstes noch Brücken angeleget werden; wodurch denn die Anzahl der zur Rüstung erforderlichen und genannten Stucke vermehret wird. Eine solche Brücke ist ein Verband von Bauholz, und daher ein Werk des Zimmermanns. Es wird auch zur Rüstung ein gutes Bindetau erfordert, um manche Materialien in die Höhe zu ziehen. Das Bindetau wird nemlich um die Materialien gebunden, und an dieses wird ein anderes Tau angeknüpft. Mit dem letztern zieht man die Materialien mit Menschenhänden in die Höhe. In manchen Fällen z. B. bey Thürmen, ziehet man auch die Materialien in Kasten mit einem Tau in die Hohe; ja, grosse Werkstücke müssen mit dem Richtbaum des Zimmermanns vermittelst des Klobens in die Höhe geschaft werden. In grossen Städten haben die Maurer vorräthige Rüstungen, so sie dem Bauherrn gegen eine Erkenntlichkeit leihen.
9) Beym Rüsten sind Handsägen Fig. XXXII. und Handbeile Fig. XXXI. unentbehrlich.
10) Dachkasten Fig. XVI. werden mit Kalk angefüllet auf den Dächern gebraucht, wo sie an die Latten angehangen werden.
Alle nachfolgende Werkzeuge muß aber der Maurer zu seiner Arbeit mitbringen, ohne daß der Bauherr deshalb Sorge tragen darf.
11) Der Grundbohrer Fig. XIII. ist ein Löffelbohrer, der aber vorne eine Spitze hat. Es gehören hiezu drey Stücke der eigentlichen Bohrer, das Mittelstück und der Ansatz. Der eigentliche Bohrer hat vor seinem Löffel eine Spitze a, und der Löffel b bringt das Erdreich heraus. Das Mittelstück dient nur zur Verlängerung, und derer können nach Befinden mehrere Mittelstucke angesetzt werden, wenn man sehr tief in die Erde eindringen muß. Der Ansatz hat oben einen Ring, worinn eine Stange gesteckt wird, und an dieser drehet man den Bohrer um. Auf der erforderlichen Grundfläche c jedes dieser Stücke ist entweder eine Schraube oder Schraubenmutter, und hiedurch werden die Theile mit einander vereiniget. Kurz, Kenner sehen leicht ein, dieser Bohrer gleicht einem gewöhnlichen Bergbohrer, und beyde Bohrer haben auch einerley Zweck. Die XIII. Fig. stellt nur den eigentlichen Bohrer vor, ohne Mittelstuck und Ansatz. Es wird hiemit der Boden worauf ein Gebäude zu stehen kommen soll, vorläufig untersucht. Wenn nemlich der Bohrer nach und nach Sand, Lehm, nasse Erde u. d. g. heraus bringt, so kann man Hieraus auf die Erdlagen des Bodens schließen. Folglich auch auf die Lockerheit und Festigkeit des Grundes überhaupt. Hiernach bestimmt der Maurer vorläufig, wie tief er den Grund ausgraben muß, bis er zu einer festen Erdlage gelanget, und wie viel Steine er ohngefähr zum Fundament vonnöthen hat. Bey Vertiefung der Grundgraben im Wassergrunde, bedient man sich auch zuweilen des Sandbohrers, dessen Gestalt und Gebrauch ich im vorigen Theil unter den Brunnenmacher beschrieben habe.
12) Der Schellhammer Fig. XVII. ist ein grosser eiserner Hammer, womit die Kalksteine zum Fundament im erforderlichen Fall zerschlagen werden. Zu eben diesen Gebrauch ist auch die Fleche Fig. XXXVIII. bestimmt. An einer Seite gleicht sie einer Picke, an der andern aber einen Beil. Mit einer oder der andern Seite wird nach Befinden der Kalkstein in kleinere Stücke zerlegt. Man nennt dieses Werkzeug auch wol Mauerhammer.
13) Der Sprengpinsel Fig.XXI. ist überhaupt nur bis 2 Fußlang, nur der Pinsel selbst ist von Schweineborsten, die auf einem kurzen hölzernen Stiel aufgepicht sind. Es werden hiemit die Steine, ehe man sie auflegt, und im erforderlichen Fall auch der Kalk mit Wasser besprengt.
14) Mit der Mauerkelle Fig. XXX. wird der Kalk angeworfen. Sie ist von Eisen mit einem hölzernen Stiel.
15) Mit dem Mauerhammer Fig. XXXIII. selbst, treibt der Maurer die Steine zusammen und mit der gegenseitigen Haue, so einer Hacke gleicht, behauet der Professionist die Steine im erforderlichen Fall.
16) Der Mauerschnur Fig. XVI. einer gewöhnlichen Schnur auf einer Rolle, bedienet sich der Maurer, um hiemit eine gerade Linie nach der Flucht, wie er zu sagen pflegt, auszumessen oder zu bestimmen.
17) Winkel werden aber winkelrecht mit dem bekannten eisernen Winkelmaaß Fig. XXXIV. ausgemessen.
18) Mit einem 10 Fuß langen und vierkantigem Maaßstaab, worauf die rheinländischen Fuße angedeutet sind, mißt man Längen aus, wenn sie über ein Fuß lang sind. Fig. XXII. Die Zolle kleiner Längen werden mit dem bekannten Fusstock oder Zollstock gefunden.
19) Die Setzwage Fig. XXVI. bestimmt, ob eine Fläche horizontal ist. Es ist ein Brett, a b c so nach einem gleichschenklichten Triangel zugeschnitten ist. Von der Spitze bis zur Hälfte der Grundlinie a c wird auf einer Seite eine Linie gezogen, und aus der gedachten Spitze b hangt an einer Schnur b d eine Bleykugel d hinab. Ist die Mauer, deren obere horizontale Fläche man ausmessen will, nur kurz, so setzt der Maurer die Setzwage auf ein
20) Richtscheid Fig. XXVII. dieses schmale Brett muß durchgängig geradelinigt seyn. Der Maurer bedient sich dieses 4 bis 6 Fuß langen Richtscheids aber nicht blos beym horizontalen Abwiegen oder Abrichten, sondern halt es auch auf der Seite gegen die Mauer um zu erfahren, ob diese nicht etwa bauchig oder hockrig aufgeführet ist. Ist aber die abzurichtende Mauer lang, so stellt man die Setzwage dagegen auf das längere
21) Wagescheid, Fig. XXIII. z. B. beym Abrichten der Gleichen und Wiederlagen des ganzen Gebäudes oder auch eines Pflasters. Das Wagescheid weicht nur in Absicht der Große von dem Richtscheid ab. Denn es ist ein 16 bis 20 Fuß langes, und 9 Zoll breites Brett. Nach Befinden legt der Maurer entweder das Richtscheid oder das Wagescheid auf die Mauer, und stellt auf eins oder das andre die Setzwage. Hängt die Schnur genau in dem gedachten Strich der Setzwage und fällt also auf die Mitte ihrer Grundfläche, so ist die Fläche horizontal, oder sie hängt auch nach der Seite zu, wohin sich die Schnur neigt. So wird nun eine Mauer horizontal abgerichtet.
22) Mit dem Loth oder Bleyloth Fig. V. findet aber der Maurer, ob die Mauer senkrecht aufgeführet ist. Es ist eine 40 Fuß lange Schnur, die auf eine Rolle gewickelt ist. Die Rolle drehet sich auf einer Spille mit einem Handgriff um, damit man das Bleyloth an der Schnur desto besser sinken lassen kann. Denn an einem Ende der Schnur hängt ein eiserner mit Bley ausgegossener Cylinder. Beym Lothen hält der Maurer die Schnur gegen die Mauer, so daß sie mit ihren Gewicht erforderlich senkrecht hinab hängt. Der durchgängig gleiche Abstand der Schnur von der Mauer zeiget an, ob diese allenthalben senkrecht aufgeführet ist. Hievon ist aber noch die obige Mauerschnur verschieden.
23) Der Latthammer Fig. VI. ist in der Hand des Maurers, sowohl wenn ein Dach gelattet wird, als auch wenn Bogen verfertiget werden. Außer der gewöhnlichen Bahn an einer Seite hat er auf der andern Seite eine Spitze, so im erforderlichen Fall beym Vernageln ein Loch vorschlagen, und also die Stelle eines Nagelbohrers vertreten muß. Der Fig. VI. gezeichnete Latthammer hat also hinten 2 Spitzen, eine kurze und lange. Vermuthlich soll die kurze nur die Stelle des nächsten Nägels andeuten, wenn 2 Nägel neben einander eingeschlagen werden. Gewöhnlich hat er nur eine Spitze.
24) Die Dünnscheibe Fig. XIV. ist ein vierkantiges 18 bis 20 Zoll langes und breites Brett, unten mit einem Stiel. Beym Putzen der Decken und Wände hält der Maurer die Dünnscheibe an ihren Stiel in der linken Hand, und auf der Scheibe liegt der Kalk, den er anwerfen will.
25) Das Reibebrett Fig. XXIX. [XVIII.!] ist ein 8 bis 9 Zoll langes und 6 Zoll breites Brett, so an einer Seite völlig glatt und eben, an der andern aber mit einem Griff versehen ist. Beym Putzen wird hiemit der angeworfene Mörtel fest und glatt gerieben. Ein größeres Reibebrett, sonst aber von eben der Beschaffenheit, dient die Wand im Ganzen, insbesondre aber an den Kanten, z. B. neben den Fenstern, mit einem starken und gleichen Zuge zu ebenen, denn ein gewöhnliches kleines Reibebrett reißt Löcher in die Ecken. Dieses 3 bis 4 Fuß lange und 6 Zoll breite Reibebrett heißet Kartetsche.
26) Die Putzeisen Fig. XXIV. sind gebogene oder an beyden Enden aufgeworfene Eisen, so an einer Seite eine Spitze an der andern aber ein vierkantiges Blatt haben. Beym Putzen werden hiemit die Ecken z. B. der Gesimse ausgestrichen. Der Stuckaturer bedient sich dieser Eisen zwar vorzüglich, bey Bildung des Stücks, doch zuweilen auch der Maurer z. B. an den Ecken der Gesimse, wie gesagt; vorzüglich aber bey den Rinnen in der Quadratur der baurischen Arbeit. (Bossage)
27) Der Gipstisch Fig. XXVIII. ist ein gemeiner Tisch mit einer 3 Zoll hohen Leiste umgeben. Gips und Kalk werden auf diesem Tisch zum Stuck gemischt. Doch giebt sich der Bildhauer in kleinen Städten wo keine Stuckaturer sind, mehr mit den Stuck ab, als in grossen.
28) Die Verzierungen von Gips und Kalk z. B. Blumen, halberhobene Kopfe Fig. XXXV. &c. bildet der Maurer im erforderlichen Fall zum Theil in hölzernen Formen, und klebt sie alsdenn mit Gips auf der Wand an.
29) Schablonen oder Profile Fig. XLII. sind Bretter, die an einer hohen Kante nach der Gestalt eines Gesimses ausgeschnitten sind. Wenn das Gesimse, sowohl in als außerhalb des Gebäudes gemauert und mit Mörtel beworfen ist, so wird mit dem Schablon nachgezogen, wodurch man das Gesimse völlig bildet.
30) Der Weißpinsel Fig. XLIV. ist ein Pinsel von Schweinsborsten, so auf einem 7 bis 8 Fuß langen hölzernen Stiel aufgepicht ist. Die Wände werden hiemit zum letzten mal abgeweißt. Ein solcher bereits abgenutzter Pinsel wird gebraucht, die Wände das erstemal zu überweißen, und heißt alsdenn Schlämmpinsel. Ein abgenutzter Schlämmpinsel dient wieder, die alten Wände abzureiben, bevor sie überweisset werden. Dieser heißet Staubpinsel, weil er den Staub von den Wänden abnimt.
31) Die Brechstangen, Fig. XXXV. Picken Fig. XXV. und Flechen Fig. XXXVIII. werden zum Einbrechen in alte Mauern gebraucht. Von den Flechen habe in einer andern Absicht bereits unter Schellhammer geredet.
32) Das Visitireisen, Fig. XXXVII. ist eine 4 Fuß lange und ½ Zoll dicke runde und in etwas zugespitzte eiserne Stange mit einem eisernen Griff. Es werden hiemit, ob schon nur selten, die Wände visitiret, ob sie zur Feuerung taugen, ob sie stark genug sind, u. d. g. Auch sticht man hiemit wol vorläufig in die Erde, in einen gegrabenen Kellerloche zu untersuchen, ob unten fester Grund oder Sumpf ist.
Außer dem Schurtzfell Fig. VII. von einen gut gar gemachten Kalbfell, so sich der Maurer, gleich einer Schürze, bey der Arbeit umbindet und umschnallet, den Kalk und Staub von den Kleidern abzuhalten, muß jeder Maurergeselle einen Sprengpinsel, einen Mauerhammer und Kelle, ein Richtscheid, ein Loth, eine Dünnscheibe, ein Reibebrett und eine Kartetsche eigenthümlich besitzen und bey der Arbeit gebrauchen. Die übrigen Werkzeuge hält entweder der Bauherr, wie ich oben angezeiget habe, oder der Mauermeister, und zwar letzterer zum Gebrauch aller beyeinander arbeitenden Gesellen. Die letztern, so nemlich der Meister halten muß, sind mit, von Nummer 11 bis 32 benennet, so wie auch unter diesen die eigenthumlichen Werkzeuge der Gesellen.
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