Krünitz 1777/XII
Johann Georg Krünitz, Oekonomische Encyklopädie, oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- u. Landwirthschaft, in alphabetischer Ordnung XII (Fa–Fet), Berlin [Joachim Pauli] 1777.
pp. 177–192
Farbe
Farbe, L. Color, F. Couleur. 1. Die Eigenschaft der Körper, nach welcher sie die Lichtstrahlen so zurück werfen, daß dadurch eine gewisse Empfindung in unsern Augen verursacht wird, welche sich besser empfinden als beschreiben läßt.
1) Eigentlich. Das Gras hat eine grüne, das Gold eine gelbe, das Blut eine rothe, der Schnee eine weiße, die Tinte eine schwarze, der Himmel eine blaue Farbe. Die Farbe fahren laßen, wenn sich ein Körper oder dessen Oberfläche so verändert, daß er nicht mehr eben dieselben Lichtstrahlen zurück wirft, als vorher, welches man auch verschießen nennet. Die Farbe halten, behalten. Die Farbe gehet aus. 2) In engerer Bedeutung gehöret schwarz nicht mit unter die Farben, weil es eigentlich ein Mangel aller Farbe ist. In noch engerm Verstande bezeichnet dieser Ausdruck die natürliche gesunde Gesichtsfarbe. Der Kranke hat alle Farbe verloren. Er bekommt wieder Farbe. Bey den Weißgärbern bezeichnet dieses Wort die gelbe Farbe, welche das gewalkte Leder, wenn es auf einen Haufen gesetzt wird, durch seine innere Hitze bekommt. Daher ist bey ihnen die Redensart in der Farbe liegen gewöhnlich.
2. Diejenigen Körper, welche der Oberfläche anderer Körper diese Eigenschaft mittheilen. 1) Eigentlich. Trockene, nasse, mineralische Farben. Erd- Färber- Mahler- Oehl- Saft- Wasserfarbe. Farben reiben, auftragen, brechen, mit andern vermischen. Der Zeug nimmt die Farbe nicht an. Gebrochene Farben. Halbe Farben. Einen Zeug durch die Farbe gehen laßen, bey den Färbern, ihn in die zubereitete Farbe tauchen. 2) In engerer Bedeutung bezeichnet dieses Wort oft einzele Arten färbender Körper. So verstehen die Buch- und Kupferdrucker unter Farbe die schwarze Farbe, mit welcher die Bücher und Kupfer gedruckt werden. Von jener, s. Th. IX, S. 648, und von dieser den Art. Kupferdrucker.
3. Gefärbte Körper, sie mögen nun durch die Kunst oder von Natur gefärbt seyn. 1) Bey den Jägern, Köchen und Salzsiedern verstehet man unter diesem Ausdrucke das Blut. Die Röche thun Farbe an verschiedene Speisen. In den Salzwerken gießet man Farbe, d. i. Rindsblut, an das kochende Salzwasser, damit es besser schäume und sich reinige. 2) Die Livree. Eines Farbe tragen. Hoffarbe, Staatsfarbe.
4. Der Ort, wo gefärbet wird. So wird die Werkstätte eines Färbers im gem. Leben oft die Farbe genannt; siehe oben, S. 70.
Die Farben, insofern man darunter dasjenige äußerliche Ansehen verstehet, welches die entweder von Natur, oder durch Kunst, gefärbten Körper haben, können auf verschiedene Art betrachtet werden; nähmlich: entweder an und für sich selbst, oder in Ansehung ihrer Entstehungsart, oder endlich in Absicht auf ihre Dauer, Lebhaftigkeit, und andere Eigenschaften.
Die Farben an sich selbst, sind entweder einfache, oder zusammengesetzte. Einfache Farben, welche auch erste, Grund- oder Hauptfarben genennet werden, sind diejenigen, von denen die andern alle herkommen. Deren werden von Einigen nicht mehr als zwo, nähmlich Weiß und Schwarz, gezählet; Andere hingegen, sonderlich die Färber, geben deren vier an, als: Roth, Blau, Gelb und Schwarz; wieder Andere, worunter insonderheit einige Naturkundige und die Mahler gehören, setzen deren Anzahl auf fünfe, indem sie zu den jetztgedachten vier Hauptfarben der Färber noch Weiß hinzu setzen; noch Andere wollen deren sechse haben, und rechnen noch Braun mit unter die Haupt-Farben, wie von einigen Mahlern und Färbern geschieht, wiewohl diese Farbe unter die zusammengesetzten gehört. Endlich zählen einige Naturforscher mit dem berühmten Newton sieben Hauptfarben, nähmlich: Weiß, Gelb, Grün, Blau, Purpurfarbe, Roth und Schwarz. Zusammengesetzte Farben, welche auch vermischteoder Nebenfarben genannt werden, sind hingegen diejenigen, welche aus den vorher genannten einfachen Farben, durch deren Mischung entstehen. Deren sind nun eine sehr große Anzahl. Die vornehmsten darunter sind: Gelblich, so aus Weiß und Gelb; Goldgelb, das aus Gelb und Roth; Purpur, so aus Roth und Blau; Braun, das aus Blau und Schwarz; Bräunlich, das aus Roth und Schwarz; Leibfarbe, so aus Weiß und Roth; Grün, so aus Gelb und Blau; Aschenfarbe, so aus Weiß und Blau; Falb, das aus Gelb und Schwarz; und endlich Grau, so aus Weiß und Schwarz zusammen gesetzet wird.
Hieher gehören auch die gemischten Farben, welche die Färber bey Tuchen, Zeugen, Seidenwaaren etc. hervorbringen.
1. Die Vermischung des Blau und Roth. Wenn man einen blauen Zeug mit Alaun und Weinstein ansiedet, und das Verfahren nebst den Verhältnissen beobachtet, welche ich im Art. Roth anzeigen werde, alsdenn aber ihn mit Kermes färbet: so entstehen folgende Farben daraus: Couleur de Roi, Couleur de Prince, la Persee, le Violet, le Pourpre, u. a. m. Weil aber der Kermes theuer ist, so bedient man sich dessen selten zu diesen Farben, da Cochenille und Färberröthe sie entweder leichter oder schöner geben. Aus der Vermischung des Blauen und Carmesin-Roth, entstehen Columbin, Purpur, Amaranth, la Persée, und Violet.
2. Die Vermischung des Blau und Gelb, gibt zwar nur eine einzige Farbe, nämlich Grün, aber diese hat unzählige Schattierungen, wie in dem von dieser Farbe handelnden Artikel zeigen werde.
3. Die Vermischung des Blau und Falb, liefert grünliche Grau oder Olivenfarben; siehe in O.
4. Die Vermischung des Blau und Grau, gibt Mohrengrau; siehe unter Grau.
5. Die Vermischung des Roth und Gelb. Aus dem Kermesscharlach und Gelb erhält man Auror und Soucy (Ringelblumenfarbe); und von dem ordentlichen oder Gobelinsscharlache, und dem Gelben, die Farben, welche man Couleurs de langouste, und des fleurs de grenade, nennt. Von Carmesin und Gelb erhält man sehr wenig Schattierungen, weil die erste von diesen Farben sehr theuer ist, und die Färberröthe und der Kermes beynahe dieselben Schattierungen geben. Von Gelb und Halb-Kermesscharlach erhält man eben dergleichen, wie von Gelb und Halbcarmesin. Mit diesen verschiedenen Mischungen macht man Soucy, Orange, Goldgelb etc.
6. Die Vermischung des Roth und Falb, bringt Zimmet-Farbe, Tobakfarbe, Kastanienfarbe, Muskus, Bären-Haar, u. a. hervor.
7. Die Vermischung des Roth und Schwarz, macht alle braunrothe Farben, und das so genannte Weingrau.
8. Aus der Vermischung des Gelb und Falb entspringen die Schattierungen von Blättergelb (Feuille-morte) und Bär-Haaren.
9. Die Vermischung des Gelb und Schwarz nützt nur, wenn man ein Grau zu machen hat, welches ins Gelbe fallen soll.
10. Durch die Vermischung des Falb und Schwarz, erhält man Kaffee, Maron, trockne Pflaumen (Pruneau), Musk, Epine, und andere fast unzählige und sehr gebräuchliche Schattierungen.
Die vornehmsten Vermischungen der Hauptfarben, drey und drey zusammen genommen, sind folgende:
1. Aus Blau, Roth und Gelb, entstehen röthliche Oliven-Farben, ein grünliches Grau, und einige ähnliche Schattierungen, welche zu gesponnener Wolle für Tapezereyen gebraucht werden.
2. Aus Blau, Roth und Falb entspringen die Olivenfarben, von den dunkelsten bis zu den hellesten; und wenn man nur eine schwache Schattierung von Roth machet, das Schiefergrau, Lavendelgrau etc.
3. Aus Blau, Roth und Schwarz, entsteht ein Grau von mancherley Schattierungen, als: Salbeygrau, Holztaubengrau, Schiefergrau, Bleyfarbengrau, Königs- und Prinzenfarbe, bräuner als gewöhnlich.
4. Aus Blau, Gelb und Falb, erhält man Gelb, Gänseköthig und Oliven von allerley Art.
5. Aus Blau, Falb und Schwarz, bekommt man eine braune Olivenfarbe und ein grünlich Grau.
6. Aus Roth, Braun und Falb, erhält man orangirte Farben, Goldfarbe, Ringelblumenfarbe, Blättergelb, Fleischfarbe alter Leute, braune Zimmetfarbe und Tobakfarben von allerley Art.
7. Roth, Gelb und Schwarz, geben fast eben die Schattierungen, und dunkelblau Blättergelb.
8. Gelb, Falb und Schwarz, geben Rindshaarfarbe, braune Haselnußfarbe, n. a. m.
Ein mehreres von jetztgedachten Farbenvermischungen; imgl. wie Wollen von verschiedenen Farben zu den vermengten Zeugen oder Tüchern mit einander vermischt werden, findet man in Hellots Färbekunst, Altenb. 1765, 8. S. 227–257.
Gewisse Farben haben eine Sympathie, und andere eine Antipathie unter sich. Diejenigen, welche eine Sympathie unter einander haben, machen eine sanfte Farbe, wenn sie mit einander vermischt werden; die andern aber eine harte und unfreundliche. Das Blaue und der Zinnober vertragen sich nicht zusammen; das Gelbe und das Blaue machen eine grüne Farbe, welche dem Gesichte angenehm ist. Die feindschaftlichen Farben können dennoch vereiniget werden, wenn man eine Farbe darunter mischet, welche eine Sympathie mit beyden, oder auch nur mit einer hat, wenn nur diejenige Farbe, welche zur Vereinigung gebraucht wird, die herrschende Farbe ist.
Unter den bisher angeführten Farben, werden Schwarz und Weiß die äußersten Farben, L. Colores extremi, die übrigen alle aber Mittel- oder Zwischenfarben, L. Colores intermedii, genannt. In der Mahlerey werden die Mittelfarben, welche aus dem Uebergange zweyer Farben in einander entstehen, auch halbe Farben, Halbfarben, und mit einem italiänischen Kunstworte Mezzetinte, oder auch nur Tinten schlechtweg, genannt. In Rücksicht auf die Farben, durch deren Mischung sie entstehen, heißen sie auch gebrochene Farben.
Gebrochene Farben sind eine Mischung von zwo oder mehrern Farben, woraus eine dritte entsteht, welche dennoch den Charakter der herrschenden hellen oder dunkeln behält. Diese Brechung macht das Rohe der einen gelinder, schwächt das Schimmernde der andern, und vereiniget auf eine ziemlich freundliche Art die widerwärtigen Farben, d. i. diejenigen, deren Nähe oder Mischung eine üble Wirkung auf das Gesicht hat.
Der Verfasser dieses Artikels, in der großen Encyclopédie irret, wenn er sagt, daß gebrochene Farben und Halbschatten gleichbedeutende Wörter sind. Diese werden freylich mit gebrochenen Farben, zuweilen mit einer leichten Glasur von einer einfachen und ganzen Farbe gemacht; allein, gebrochene Farbe kann nur mit Tinte ein gleichbedeutendes Wort seyn, weil auf der Palette Tinte machen so viel heißt, als verschiedene Farben mit einander brechen oder mischen; da hingegen das Wort Halbschatten mehr Beziehung auf das Helldunkle, als auf die Farbe, hat.
Man sagt von allen gemischten Farben, daß sie gebrochen sind; und alle Farben brechen sich unter einander, ausgenommen das Weiße, welches gebrochen werden, aber selbst nicht brechen kann. Man kann z. E. sagen: der Ultramarin ist mit Lack und mit hellem Ocher gebrochen, wenn ein wenig von diesen beyden Farben darunter gemischt wird; allein man darf nicht sagen: dieser Ultramarin ist durch das Weiße gebrochen worden. Die gebrochenen Farben thun zur Vereinigung und Zusammenstimmung der Farben, sowohl in den Scharten, als auch in allen ihren übrigen Massen, vortreffliche Dienste. Ohne diese Brechung der Farben würde es unmöglich seyn, die Regel der Mahlerey zur Ausübung zu bringen, welche verlangt, daß die Farben unter eben dem Lichte eines Gemähldes von einander participiren sollen, welches vermittelst der Wiederscheine geschieht.
Eigenthümliche oder Localfarbe, heißt diejenige, welche in Rücksicht auf den Ort, den sie einnimmt, nach den Gesetzen der Abweichung, und durch Beyhülfe einer andern Farbe, einen besondern Gegenstand vorstellt, als eine Leinwand, einen Zeug, oder einen andern solchen Gegenstand, der von dem andern unterschieden ist; z. E. die rothe Farbe eines Kleides von Scharlach, in so fern sie durch den Ort, wo der Körper steht, in ihrer Art eingeschränkt wird. Sie wird darum also genannt, weil der Ort, welchen der Gegenstand im Gemählde einnimmt, sie also verlangt, um an sich selbst einen Charakter der Wahrheit zu haben, welchen sie den Farben der nächsten Gegenstände mittheilen könne, um die Täuschung vollkommener zu machen. Verschiedene sehr artige, aus Betrachtung wirklicher Gemählde genommene Anmerkungen über die Localfarben, findet man in des Hrn. v. Hagedorn Betrachtungen über die Mahlerey.
S. auch Hrn. Prof. Sulzer allgem. Theorie der schönen Künste, 1 Th. Leipz. 1773, gr. 8. S. 387–389.
Alle Nahmen der Farben werden entweder 1) von der Materie, die zu deren Hervorbringung gebraucht wird, z. E. Carmesin; oder 2) von einer natürlichen Sache, die eben dergleichen Farbe hat; z. E. Aurora, Zinnoberroth, Kastanienbraun etc. oder 3) von der Hauptfarbe, als: bläulich, röthlich, gelblich, grünlich, schwärzlich, weißlich etc. oder 4) von dem besondern und solennen Gebrauche großer Herren in deren Wapen, oder von den Ländern und ihren Nahmen, z. E. Königsblau, Prinzenfarbe, Orange, Isabell etc. oder 5) von der Dunkelheit und Helle der Farben, als: dunkelbraun, lichtbraun, dunkelgrau, lichtgrau etc. oder 6) von ihrer Beständigkeit und Unbeständigkeit, als: echtroth etc. hergenommen. Viele sind auch 7) bloß französische oder italiänische Nahmen, weil man diese Farben am ersten aus solchen Ländern gebracht hat.
In Ansehung ihrer Entstehungsart, ist, außer dem, was bereits in dem Vorhergehenden, von den aus der Vermischung der Grund- oder Hauptfarben entstehenden zusammengesetzten Farben gesagt worden, noch zu bemerken, daß alle Farben, sie mögen Nahmen haben, wie sie wollen, aus einer gewissen Zerstreuung, Vermischung, Brechung und Zurückprallung des Lichtes entstehen, welche durch die verschiedene Beschaffenheit der Oberfläche und Lage der Theile in der Oberfläche eines Körpers, verursachet werden, indem einige Körper hart und dicht, andere weich und locker, einige glatt, andere rauch, u. s. w. sind.
Daß die Farben nichts Wesentliches seyn, ist oben, S. 58, fgg. ausführlich gezeigt worden.
Die Wirkung der Wärme auf verschiedene Farben, verdient eine besondere Anmerkung. Herr Franklin nahm eine Menge kleiner viereckiger Stücke von verschiedenen Farben, und legte sie an einem sehr heitern Morgen auf den Schnee, so daß die Sonne ihre Strahlen darauf fallen laßen konnte. In wenig Stunden war das schwarze Stück, welches von der Sonne am meisten erwärmt worden, so tief in den Schnee gesunken, daß die Strahlen der Sonne es nicht mehr treffen konnten; das dunkelbraune beynahe eben so tief; das hellere nicht völlig so tief als das dunklere; und die übrigen Farben desto weniger, je heller sie waren; die weiße aber war auf der Oberfläche liegen geblieben, ohne im geringsten nieder zu sinken. Hieraus folgt, daß schwarze Kleider nicht so dienlich sind, uns vor der Hitze eines Klima oder einer Jahrszeit zu schützen, als weiße; denn in jenen wird der Körper, wenn man geht, erstlich mehr durch die Sonne, und hernach durch die Bewegung, erhitzt, welche doppelte Hitze leicht gefährliche faulende Fieber hervorbringen kann.
Soldaten und Seeleute, die in der Sonne gehen und arbeiten, sollten in Ost und Westindien eine weiße Uniform tragen. Sommerhüte der Manns- und Frauenspersonen müßten weiß seyn, weil diese Farbe die Hitze zurück treibt, welche so öfters Kopfweh verursachet, und den unglücklichen Zufall hervorbringt, welchen die Franzosen Coup de soleil nennen. Die Sommer-Hüte des Frauenzimmers müßten inwendig schwarz überzogen seyn, damit die Strahlen, welche von der Erde und dem Wasser in die Höhe prallen, nicht in ihr Gesicht reflectirt werden mögen. Mauern, woran Fruchtbäume sich lehnen, werden des Tages von der Sonne so viel Hitze annehmen, wenn sie schwarz angestrichen sind, daß sie die Nacht über warm bleiben, und dadurch die Frucht für dem Froste bewahren, oder die Reife derselben befördern können.
Wenn man eine Viertelstunde im Sonnenschein geht, so wird ein weißes Kleid nicht so warm anzufühlen seyn, als ein schwarzes. Recht weißes Papier ist mit einem Brennglase nicht so leicht zu entzünden, als wenn der Brennpunct auf eine schwarze oder beschriebene Stelle gebracht wird. Walkmüller und Färber bemerken, daß schwarze Tücher, wenn sie mit weißen von gleicher Dicke und gleich naß sind, eher trocknen, als die weißen. Auch die Hitze des Feuers dringt leichter durch schwarze, als durch weiße Strümpfe, und ist im erstern Fall eher im Stande, die Haut eines Menschen zu verbrennen, als im letztern. Bier wird eher in einem schwarzen Topfe warm, als in einem weißen, oder in einer silbernen Kanne. Aufmerksame Beobachter werden viele andere Schlüsse von größerer oder geringerer Wichtigkeit aus dieser Anmerkung ziehen.
Hannov. Magaz. v. J. 1769, St. 76, Col. 1215, f.
In Absicht auf ihre Dauer, sind die Farben entweder beständige oder unbeständige. Die beständigen, welche auch echte, feste oder dauerhafte Farben, Fr. Couleurs soutenables, genannt werden, sind diejenigen, welche die Luft und Sonne vertragen, und also bey noch so langem Gebrauche ihrer Zeuge, Tücher etc. nicht viel verschießen, auch von scharfen und ätzenden Säften nicht leicht flecken; imgleichen, wenn sie aus der Färberey kommen und angegriffen werden, nicht abfärben oder schmutzen.
Die Festigkeit oder Echtheit ist nicht eine eigenthümliche oder absolute Eigenschaft einiger Pigmente insbesondere, sondern sie entsteht, wenn die Färbetheile in die kleinsten Zwischenräume des Körpers eindringen, und sich mit den Bestandtheilen desselben, weil sie ihnen ähnlich gemacht sind, innigst vereinigen. Also macht der schwer auflösliche vitriolisirte Weinstein und das adstringirende Wesen nicht allemahl, und nicht einmahl vornehmlich, die Festigkeit der Farbe, wie Hellot behauptete. Also ist eine Farbe, welche echt auf Wolle ist, es nicht auch deshalb auf Seide, Leinen und Baumwolle. Also sind Versuche mit Materialien, von denen wir nur noch unechte Farben zu erhalten wissen, nicht unnütz; vielmehr muß man von Versuchen eine Anweisung, echt damit zu färben, erwarten.
Hrn. Prof. Beckmann Anleit. zur Technologie, S. 58.
Unbeständige Farben, welche auch falsche, verschießende, abschießende oder Mißfarben genannt werden, heißen diejenigen, die in kurzer Zeit an der Luft, besonders an der Sonne, ihre vorige Farbe verlieren, und von den mehresten Feuchtigkeiten dermaßen fleckig werden, daß ihnen ihr erster Glanz fast nicht wieder zu geben ist.
Falsche Couleur oder Mißfarbe, Fr. Faux teint, fausse teinture, fausse couleur, heißt, der Natur der Sache nach, überhaupt diejenige, welche bereits in der färbenden Sache angebracht ist, die aber von den Färbern mit verbothenen Specereyen, oder nicht gehörig gemacht worden, durch welche Verfälschung oder Verwahrlosung denn zugleich die Zeuge hart gemacht werden, und ihnen ihr Ansehen genommen wird.
Es entstehen aber falsche Farben auf viererley Art: 1) Wenn die Farben wider die Wahrheit für theure und echte Farben ausgegeben werden, da sie von wohlfeilem und unechtem Farbezeuge gemacht sind, mithin, ob sie gleich noch so schön scheinen, dennoch bald abfärben, verschießen und gar ausgehen, welches echte und feste Farben nicht thun; theils 2) wenn es auch echte Farben wären, doch mit corrosivischen und das Zeug zerfressenden Dingen, entweder zum Ueberfluß, oder doch in unrechter Odnung, versetzt sind, so, daß zwar das Ansehen schön ist, die Farbe blühet und lebet, in kurzer Zeit aber endlich alles davon mürbe und zerfressen wird; theils 3) wenn der Färber zwar gute Farben nimmt, und sich auch der fressenden Farben enthält, bey der Färberey selbst aber nicht recht verfährt, die Grundfarbe nicht recht leget, die rechte Zubereitung durch Beitze nicht machet, oder endlich die Vollendung schlecht verrichtet, mit den Fahrikanten oder Walkern unter Einer Decke liegt, daß z. E. die Tücher nicht recht litirt und weiß gewaschen sind, welche schwarz oder blau zu färben, imgleichen daß die Tücher nicht ganz, sondern nur einmahl gefärbt, ob es gleich gedoppelt seyn soll, oder nicht durch und durch gefärbt sind, als welches alles bald aus betrüglicher Gewinnsucht, bald aus grober Verwahrlosung, geschehen kann; theils endlich 4) wenn sonderlich bey der Seidenfarbe so viel Materien eingemischet werden, damit die Seide schwerer werde, der Färber aber dagegen so viel ungefärbte Seide entwenden könne, als welches insonderheit bey der schwarzen Näh- und Stopfseide geschicht, welche auch anfänglich schön und glänzend scheint, hernach aber den Glanz verliert, und röthlich wird. Dieses sind die vier Hauptelassen der falschen Farbe überhaupt, womit die Färber betriegen können, und worüber sie, nach Unterschied der Länder, Umstände und Zeiten, mit harter Strafe, ja nicht nur an Ehre und Gut, wie in den Reichsgesetzen festgesetzt ist, sondern auch mit Leib- und Lebensstrafe bedrohet werden. Siehe oben, S. 83, f.
Dieses ist denn also diejenige Bestimmung, welche uns die Gesetze überhaupt von falschen oder unechten Farben an die Hand geben; allein, man muß die Farberey selbst einigermaßen verstehen, wenn man solche auf einen besondern Fall anwenden, und besonders darinn bestimmen will, wie die Classen leicht ausweisen. Denn wenn man hierinn nur nach der Gesetze genauen Bestimmungen geht, so sind z. E. in den alten Zeiten öfters solche Farben als corrosivisch und fressend ausgeschrien, und den darinn unwissenden Verfassern der Gesetze so beygebracht worden, welche nichts weniger, als fressende Farben sind, ja heut zu Tage beständig gemach und aufgesetzt werden. Siehe oben, S. 57. Ich will also zu oben gemeldeten allgemeinen Bestimmungen der falschen Farben noch einige Erläuterungen hinzu fügen. 1) Ein Hauptverboth ist, wenigstens in Frankreich, daß kein Färber Zeug aus Weiß in Schwarz färben soll, welches ein Vergehen ist, so zur dritten Classe gehört. 2) Eben dahin ist zu rechnen, daß man das Gelbe vor dem Blauen nicht bey der grünen Farbe gebrauchen, sondern blauen Grund legen soll. 3) Sollen sich die Färber bey Carmesin des indianischen Holzes, Orseille, Minime etc. enthalten. Denn das heißen, jedoch nur nach dem sie gebrauchet werden, Mißfarben, indem sonst das indianische Holz, z. E. Brasilien, imgleichen Krapp, zu gemeinem Roth, ohne Verboth gebrauchet wird. Also können sie 4) gar wohl Grünspan in gewisser Maße und Ordnung zum Grundfärben des wollenen und leinenen anwenden, wenn man Gelbholz und geriebene Kreide dazu nimmt; ja in die kalte blaue Leinwandsfarbe kommt auch in geringer Maße Grünspan. Allein, wenn man Meergrün in Frankreich färbet, so heißt es eine Mißfarbe, wenn selbige mit Grünspan auf indianisch Holz, oder auf braun, so vom schwarzen übrig geblieben, gemacht wird. Woraus denn erhellet, daß etwas eine falsche und Miß-Farbe unter gewissen Umständen werden könne, was in andern keine ist.
Was vor Anstalten man von Seiten der Polizey, zu Verhütung des Betruges in Färbereyen, getroffen, ist bereits oben, S. 77, fgg. gezeigt worden.
Insgemein nimmt man für gute Farben solche an, die sich 12 Tage hinter einander an der Sonne und freyen heitern Luft nicht verändern, oder die auch ins Dunklere fallen, ohne ihre Hauptschattierung zu verlieren; jede Farbe hingegen, welche unter diesen Umständen zu hell wird, und sich verändert, hält man für schlecht. Diese Probe aber, welche die einzige wahre ist, und die man allein für hinlänglich halten sollte, kann alsdenn nicht gebraucht werden, wenn man sogleich beurtheilen soll, ob ein bey einer Messe etc. zum Verkauf ausgesetzter Zeug, fest gefärbt sey, im Fall der Preis desselben solches erfordert. Daher hat man auf Mittel sinnen müssen, dem Zeuge in wenig Minuten das alles zu nehmen, was er in 12 oder 14 Tagen an der Sonne verlieren würde. In der Vorschrift des Hrn. Colbert wegen der Farben, finden sich einige Methoden für dergleichen Proben; da aber die Unzulänglichkeit derselben, für gewisse Farben aus der Erfahrung bekannt worden, hat dü Fay lange Zeit sich bemühet, allgemeine und sicherere Merkmahle zu finden. Nach einer Menge sorgfältig angestellter Versuche, hat man die neue Vorschrift wegen der Proben, so man das Absieden, Aufwallen oder Ueberwallungen (Débouillis) nennet, und welche an die Verordnung wegen der Farben, von 1737, angehängt ist, eingerichtet. Einige dieser Proben stellet man mit Seife, andere mit Alaun, andere mit rothem Weinstein, und noch andere mit einer Vermischung von Alaun und rothem Weinstein, an. Wie aber allgemeine Regeln für dergleichen Proben, vielen Ausnahmen unterworfen seyn müssen, die man entweder nicht hat voraussehen können, oder die man, ob sie gleich bekannt gewesen sind, nicht ausführlich hat erzählen können, weil daraus Unordnung und Gelegenheit zu unzähligen Streitigkeiten entstanden seyn würde: so ist klar, daß diese Regeln, wie zu allgemein, auch in vielen Fällen zu scharf sind, wo helle Farben schwächere Salze würden erfordert haben, als dunklere, die eine größere Menge färbender Theilchen verlieren können, ohne sich merklich zu verändern. Man hätte also fast für jede Schattierung eine besondere Probe vorschreiben müssen, welches ihrer Mannigfaltigkeit wegen unmöglich war. Die Luft und Sonne geben also allein die wahre Probe ab. Und eine jede Farbe, die ihnen eine gewisse Zeitlang widersteht, oder in ihnen diejenige Beschaffenheit erlangt, welche die Färber du Fond nennen, muß für gut gehalten werden, sollte sie auch gleich bey den Proben durch das Aufwallen sich gewaltig ändern. Die Scharlachfarbe mag zum Beyspiel dienen. Weil selbige von der Seife gänzlich weggenommen wird, hat man sie der Probe mit römischem Alaun unterworfen, und sie soll darinn sich in Purpur verändern, wenn sie von reiner Cochenille ist. Wenn man indessen die Scharlachfarbe der Sonne aussetzt, verliert sie in der That ihre Lebhaftigkeit, und wird dunkler; diese dunkle Schattierung aber ist nicht diejenige, so sie vom Alaun erhält. Die Ueberwallungen thun also in diesen und vielen andern Fällen nicht einerley Wirkung mit der Luft und Sonne.
Die Farben, besonders die falschen, sind ferner, in Absicht auf ihre Dauer, entweder frische oder verschossene Farben. Jene heißen diejenigen, die ihre erste Lebhaftigkeit, welche sie im Anfange bekommen, noch haben; dahingegen man unter der letzten Benennung diejenigen Farben versteht, die solche bereits verloren haben.
Um die verschossene Couleur in Sammet, Seiden- und Wollenzeuge wieder herzustellen, nimmt man, es möge das Verschießen von Wein, Urin, Citronen etc. herrühren, Benzoe-Tinctur, vermengt sie mit reinem Brunnenwasser, und läßt den Fleck ein wenig darin liegen; alsdenn bekommt er die vorige Couleur wieder. Sollte aber der verschossene Fleck alt seyn, oder von der Sonne und Luft herrühren, so läßt man ihn länger, und wohl ein Par Tage und Nächte, darinn liegen.
Alle diese Arten von Farben, sind endlich wiederum entweder abwechselnde, oder nicht abwechselnde Farben. Jene, die auch spielende oder schielende Farben, Fr. Couleur changeantes, heißen, sind diejenigen, die sich nach der Lage und Beschaffenheit der Gegenstände und des darauf fallenden Lichtes zu verändern scheinen; wie an verschiedenen Taffeten und andern Zeugen wahrzunehmen ist; siehe Th. VIII. S. 30.
In Ansehung ihrer Lebhaftigkeit und übrigen Eigenschaften, werden endlich die Farben in hohe, helle, oder dunkle; starke oder bleiche; feine oder grobe; fressende oder gelinde; harte oder weiche etc. eingetheilet, welche Benennungen keiner Erklärung bedürfen, da ein jeder mit diesen Worten, sobald er sie höret, die gehörigen Begriffe verknüpfet.
Mineralische Farben, nennet man diejenigen färbenden Körper, welche aus dem Mineralreiche erhalten, und zur Mahlerey oder von verschiedenen andern Künstlern und Arbeitern zum äußerlichen Anstrich der Körper, und zu vielen andern Arbeiten, gebraucht werden. Diese Farben bestehen entweder aus bloß aufgelöseten metallischen Theilen, oder aus diesen und mit andern unmetallischen erdichten Theilen vermischet.
Die bekanntesten und gebräuchlichsten Erdarten, oder so genannten Erdfarben oder Farbe-Erden, sind: Englische oder Röthel-Erde, Umber oder Umbra-Erde, wohin auch die schwarzbraune cöllnische Erde gehört; Braunröthe oder englische Braunroth; Veroner Erde, Terre verte, oder grüne Kreide; verschiedene gelblich, bräunlich, röthlich und grünlich gefärbte Thon- und Bolus-Arten; Ultramarin; das aus dem armenischen Stein bereitete Berg- oder Asurblau. Unter den metallischen Farben, welche aus einer metallischen Erde bestehen, und nur bisweilen etwas weniges von einer unmetallischen Erde bey sich führen, sind die bekanntesten: das vorerwähnte Bergblau; Berggrün; Bergzinnober; verschiedene gelbe und rothe oder braunrothe Ocher; blaue Eisenerde, oder natürliches Berlinerblau; Operment oder Auripigment; Rauschgelb oder rother Arsenik. Außer diesen metallischen Farben, zu deren Erzeugung oder Erhaltung die Kunst, außer dem Reiben und Schlämmen nichts beyträgt, gibt es noch viele andere metallische Farben, welche nicht anders als vermittelst der Kunst aus den metallischen Substanzen erhalten werden. Die bekanntesten sind: Purpur; Mennige; Bleyweiß und Schieferweiß; Bleygelb oder Massicot; künstlicher Zinnober; blaue Stärke; verschiedene rothe, rothbraune, braune und braungelbe Farben aus Eisen und Eisenvitriol; Grünspan und andere grüne Farben; saffranfarbiger Spießglaskalk; Muschelgold; Muschelsilber; Mahlergold und Mahlersilber. Alle diese Farben werden theils von den Oehltheils auch von den Email- Glas- und andern Mahlern gebrauchet. Es bedienen sich aber auch derselben zum Theil die Töpfer, und andere Künstler und Handwerker; da hingegen die Färber von selbigen wenig oder gar keine gebrauchen, sondern ihre Farbezeuge meistentheils aus dem Gewächs- und Thierreiche hernehmen; siehe Farbematerialien. Von jeder dieser Farben wird unter dem gehörigen Artikel ausführlicher gehandelt.
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Farbe-Materialien
Farbe-Materialien, Farbewaaren, Farbezeug, Farbenzeug, oder Farben, heißen 1) überhaupt alle diejenige Materien, welche einen Körper zu färben vermögend sind; insbesondere aber 2) diejenigen Haupt-Materien, deren sich die Färber zu ihrer Arbeit, als zum Woll- Seiden- Leinen- Baumwollen- Haar- Federn- Leder- und Beinfärben bedienen, und welche besonders Färberfarben, Farbezeug, imgleichen Färbe- oder Färbermaterialien, L. Colores tinctorum, Fr. Drogues de teinturiers, oder Couleurs des teinturiers, genannt werden. Dieser Farbematerialien sind nun eine sehr beträchtliche Menge, indem alle drey Reiche der Natur einige von selbigen liefern; und dieses ist der Grund der 1) ersten Eintheilung des Farbezeuges, da nähmlich selbige in Farben a) aus dem Thierreiche; b) aus dem Pflanzen- oder Gewächsreiche; und c) aus dem Mineralreiche, eingetheilet werden. Zu den ersten gehören z. E. der Kermes, die Cochenille, der polnische Coccus, die Haarfarbe, die Mumie, das Bein-Schwarz etc. Zu den andern sind zu rechnen z. E. die Avignonsche Körner, das Brasilienholz, Campeche-Holz, Coloquinthen, Curcumä, Drachenblut, Ellernrinde, Färberröthe, Fernambuckholz, Gelbholz, Gelbwurz, Griechisch Heu oder Bockshornsame, Grindwurzel, Gummi Gutta, Gummilack, Japanisch Holz, Indigo, Kockelskörner, Krapp, Kugellack, St. Martinsholz, Nußschalen, Nußbaum-Wurzel, Orlean, Orseille, Pfriemenkraut, Rocou, Safflor, Saftgrün und alle übrige Saftfarben, Sandelholz, Saponholz, Schartenkraut, Schmack oder Sumach, Senesblätter, Spanisch Holz, Waid, Wau, Wiede etc. Zu dem Mineralreiche gehören die kurz vorher angezeigten mineralischen Farben. Hiernächst werden auch 2) die Farbematerialien nach dem Unterschiede derjenigen, die sie gebrauchen, in Mahler- und Färber-Materialien eingetheilet. Beyde sind nun 3) nach Verschiedenheit des Zustandes, in welchem sie sich befinden, entweder in ganz rohe, oder durch verschiedene Zubereitungen, als: reiben, auflösen, einmachen, anmachen, kochen etc. verbesserte; imgleichen entweder trockene oder nasse Farbe-Zeuge. Und hierauf beruhet denn der Grund derjenigen Eintheilungen, da die Farben in trockene oder nasse, geriebene oder ungeriebene, Pastell- Muschel- Saft- Wasser- Gummi- Leim- oder Oehl-Farben eingetheilet werden; wiewohl die mehresten dieser Benennungen nur bey den Mahlern gebräuchlich sind. Die Farbematerialien werden 4) nach ihrem Gebrauche sowohl bey den Mahlern als Färbern, in Farbematerialien zum Grunde und zur Vollendung eingetheilet. Beyde sind wieder theils selbst färbende oder colorirende, theils nicht selbst färbende oder colorirende. Die ersten sind angreifende, und theilen denen Materien, die man darinn sieden läßt, oder die man nur darein tauchet, ihre Farben mit. Die anderen sind entweder a) präparirende, und machen nur die Zeuge geschickt, die Farbe desto besser anzunehmen; dergleichen sind bey den Färbern z. E. Alaun, Weinstein, Sauerwasser, Kleyen, Stärkmehl etc. und die daraus bereiteten Brühen; oder b) solche, welche nach vollendetem Färben gebraucht werden, um sowohl die Farbe dunkler oder heller heraus zu bringen, als auch ihnen den Glanz zu vermehren; dergleichen sind bey den Färbern z. E. Pottasche, Seife, Gummi, Essig, Scheide-Wasser etc. bey den Mahlern aber: Gummi, Oehl, Firniß etc. Alle, sowohl selbst, als nicht selbst färbende Materialien, sind, nachdem sie entweder kalt oder heiß, mit oder ohne Kochen, gebraucht werden, entweder kalte oder warme und heiße. Insbesondere aber theilen die Färber, in Ansehung des Gebrauches, wozu sie ihre Farbezeuge anwenden, selbige noch in Leinen- Seiden- und Wollfarbe ein, wie denn auch in dieser Absicht die Haar- Feder- und Baumwollenfarben ebenfalls etwas besonderes haben. Endlich werden noch 3) bey den Färbern die Farben in echte und beständige, oder falsche und verschießende (s. auch oben, S. 186,) eingetheilet. Zu jenen gehören: der Indigo, Waid, Wau, Kermes, die Cochenille, der polnische Coccus, das Gummilack, die Färberröthe, Wiede, der Schart, das Pfriemenkraut, Geldholz, Griechisch Heu, die Nußschalen, Nußbaumwurzel, Ellernrinde, Sandelholz, Sumach etc. zu diesen aber die Haarfarbe, Orseille, das Campecheholz, Brasilienholz, Rocou, die Körner von Avignon, Curcuma etc.
Verzeichniß der Farbematerialien, welche in Deutschland theils wild wachsen, theils in Menge entweder wirklich gebauet werden, oder gebauet werden könnten, st. im 3 St. des 7 B. der phys. ökon. Auszüge etc. Stutg. 1765, 8. S. 347–354.
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Farben-Stein, Reibestein
Farben-Stein, Reibestein, Fr. Pierre à broyer, ist ein Stück Marmor, Porphyr, oder ein anderer breiter ebener Stein, von einer willkührlichen Größe, dessen eine Seite sehr polirt ist, auf welchem die Farben der Mahler etc. vermittelst eines kleinern beweglichen Steines, oder Stückes Marmor in Gestalt eines Kegels, so man den Läufer, Fr. Molette, nennt, gerieben werden.
Der Farbenstein muß, wenn er nicht von wirklichem Marmor ist, doch von einem harten Steine gemacht seyn. Der Kieselstein, welchen die Franzosen Ecaille de mer nennen, und insonderheit der Porphyr, sind zu Farbensteinen besser, als der Marmor, weil sie härter sind, und mithin weit feiner poliert werden können.
Man muß den Farbenstein so reinlich, als möglich, halten, um, so oft man verschiedene Farben darauf bringen will, die Vermischung der feindschaftlichen Farben zu verhüten, welche sich verdunkeln und einander verderben würden. Oefters geschieht es, daß man Farben auf demselben abreibet, welche den Stein so stark tingiren, daß es schwer ist, die Farben mit warmen Wasser wieder herab zu wischen. Hat man nun solche stark tingirende Farben auf dem Reibesteine abgerieben, welche sich nicht durch bloßes Wasser herunter bringen laßen, so nehme man nur ein wenig Sand von feingestoßenem oder geklopftem Sandstein, und reibe ihn auf dem Farbensteine ab, wodurch man diesen wieder ganz rein bekommt.
Der Läufer, womit man die Farben quetschet, muß eben so reinlich gehalten werden. Je länger man denselben führt, je feiner liefert er uns die Farben.
Man kann sich auch einer andern, zu gewissen Absichten vortheilhaftern Art von Reibestein bedienen. Man nimmt nähmlich eine reine dicke Glastafel, wozu man sich auch sehr leicht von dem Fuß eines zerbrochenen Weinglases den Läufer machen kann.
Die Kupferdrucker haben gleichfalls einen Reibe-Stein von Marmor, auf welchem sie ihre Schwärze abreiben.
Bey den Buchdruckern führt den Nahmen Farben-Stein das Stück harten Holzes, worauf die Druck-Farbe liegt, welche der Drucker mit dem so genannten Farbe-Eisen aus einander streicht, und nachher mit den Ballen auf die Formen trägt. In Fig. 615, sieht man einen solchen Farbenstein, nebst dem Farbe-Eisen, abgebildet. Dieses Werkzeug von Holz hat den Nahmen Farbenstein vermuthlich daher, weil man sich statt dessen ehedem eines Steines bedienete. Uebrigens gebraucht man in den Buchdruckereyen auch einen gewöhnlichen Reibestein nebst dem Läufer, um, zu Bereitung einer rothen Farbe, den Zinnober mit Firniß abzureiben.
Einen fast eben solchen Farbenstein (von Holz) haben in Frankreich die Kupferdrucker, auf welchem sie die Schwärze zur Einschwärzung der Platten liegen haben. Sie nennen ihn Encrier. Unsere deutsche Kupferdrucker haben ihre Schwärze nur in einer irdenen Schüssel.
