Melzer 1716

Christian Melzer, Historia Schneebergensis Renovata. Das ist Erneuerte Stadt u. Berg-Chronica, der im Ober-Ertz-Gebürge Meißens gelegenen Berg-Stadt Schneeberg, Welche neue Beschreibung in Zweyen Theilen durch ordentliche Titul also abgefasset und vermehret ist/ daß darinnen so wohl des Welt-beruffenen Bergwercks/ als der davon erbaueten Stadt Anfang und Zustand/ Flor und Wachsthumb/ Gebäude und Zugehörungen/ Privilegien und Freyheiten/ allerley Amts-Personen und Dero Meriten/ gesegnete Stamm-Väter mit ihren Descendenten/ Qualitäten und Sitten derer Einwohner/ gelehrte Stadt-Kinder und Männer/ Kriegs-Bediente und versuchte Soldaten/ Berg- und andere geschickte Künstler/ unvergleichliche Ausbeuthen und dero Verzeichnisse/ gemachte Silber- und Kobald-Fördernüsse/ mancherley Metallen und Berg-Arten/ unter-schiedliche Nahrung und andere Beqvemligkeiten/ allerhand rare Fälle und Special-Denckwürdigkeiten/ wie auch ordentliche Annales oder Jahrs-Verzeichnisse/ sambt mannigfaltiger Begebenheit in benachbarter Ge-gend von Alters her/ biß auff das 1716te Jahr gründlich angezeigt/ und mit einer accuraten Land-Charte gezieret/ wiederumb zum Druck verfertiget worden, Schneebergk [Heinrich Fulde] 1716.


HISTORIÆ
SCHNEEBERGENSIS
RENOVATÆ
Oder
Der erneuerten
Schneebergischen
Stadt-
Und
Berg-Chronicken
Erstes Buch/

Welches
Handelt von des Schneebergs Gelegenheit/ Anfang
und äusserlichen Zustand/ wie auch allerley Zugehörungen/
beydes das Stadt- als Berg-Wesen
betreffende &c.

pp. 151–159

Der 20. Titul.

Von denen Blau-Farb-Mühlen und
Wercken besonders/ und dero wichtigen
Beschaffenheit.

Jurisdiction über die Blau-Farbwercke

DIie Blau-Farb-Mühlen und Wercke gehören nicht zum gemeinen Wesen der Stadt Schneeberg oder unter die völlige Gerichtsbarkeit des Orts und Herrschafft/ wo sie liegen, sondern alle miteinander seynd der Königl. Pohln. und Churfürstl. Sächsl. Schneebergischen Berg-Jurisdiction unterworffen/ und zwart das Königliche und Schindlerische Blaufarb-Werck in allen; das Zschopenthaler aber und das Pfannenstieler Werck nur in Kobald- und Blaufarb-Sachen, und diese daher/ weil ienes in Marienbergischer Berg-Amts-Revier/ dieses aber in der Gräffl. Hartensteinischen Herrschafft lieget.

In Ober- und Peinlichen Gerichten
nach Erb- und Nieder-Gerichten beym Churst.

Jedoch da solche Jurisdiction hauptsächlich auff die Ober- und Peinliche Gerichte zu ziehen/ dergleichen Gericht-Fälle Carpzovius in seinen Criminalib. P. III. Q. CIX. n. 30. ad Consultationem des Raths in Thum/ wo selbst auch das Original de An. 1620. annoch zu befinden/ deutlich specificiret; So seynd dargegen die Erb- und Nieder-Gerichte nunmehro bey denen Wercken selbst/ massen dann nicht nur bereits An. 1684. beym Churfürstl. Werck zur Ober-Schlema auf gnädigsten Befehl/ Enoch Pöckel/ zum Actuario bestellet und hernach bey dessen Verpachtung A. 1692. solche mit überlassen/ sondern auch bey der andern Verpachtung A. 1700. dergleichen denen übrigen 3. Wercken gleichfalls zugestanden und bey damahls erfolgter Erneuerung ihrer Privilegiorum darzu Allergnädigst mit ertheilet worden.

Pfannenstieler
Zschopenthaler und
Schindlerischen Werck.

Und wiewohl das Pfannenstieler Werck/ weil es in der angeregten Schönburgischen Hartensteinischen Herrschafft lieget/ das Exercitium derselben bey einer künfftigen Translocation, doferne man immittelst mit dem Hoch-Gräfflichen Besitzer gedachter Herrschafft deßwegen nicht überein kömmet/ erst zu gewarten hat; so haben doch hingegen das Zschopenthaler und Schindlerische gleich nach erlangter Concession darmit angefangen und besondere Gerichts-Verwalter sich bestellet/ und dieses umb so viel mehr/ da es mit Erkauffung des Guthes Albernau/ auff dessen Grund und Boden es selbsten lieget/ auch dergleichen überkommen und da man nachgehends die eigenthümlichen Grund-Stücken und Haushaltung solchen Guths wieder veralieniret/ solche Gerichte nebst denen Erb-Zinsen bey denen Unterthanen reserviret und vorbehalten. Umb die Erbauung der Mahlmühlen hat man A. 1672. suppliciret.

Schneebergis. Urhebere der Farbmühlen.

Es seynd aber sothane Farb-Wercke und Mühlen mit der daher dependirenden importanten Pacht- und Handlung nicht nur umb angeregter Berg-Jurisdiction willen/ sondern auch deßwegen dieser Schneebergischen Historie einzuverleiben/ daß die ersten drey Kobald-Contrahenten und Anbauere solcher Wercke gesegnete Fundgrübner zu Schneeberg gewesen seyn/ und die nach ihrer Menge und Güte gewonnene Kobalde vornehmlich aus denen Schneebergischen Bergwercken herkommen/ dahero dann auch in der Absicht der Bergwercks-Nahrung unten Lib. III. die Kobald-Fördernisse nach ihren unterschiedenen Zechen specificiret und sothane Specification auch continuiret und fortgesetzet worden/ da bißanhero dieselbe zu nützlicher Nachricht gedienet hat.

Anzahl derer Blaufarb-Mühlen
und Anbau derselben

Solcher Farb-Mühlen seynd anfänglich nach Anzahl vorhergedachter Kobald-Contrahenten Dreye/ und als noch einer darzu gekommen/ Viere gebauet worden/ und haben solche nach ihren Urhebern geheissen die Burchardische/ die Oheimische/ die Schnorrische/ und die Schindlerische/ wie ein mehrers davon unten aus denen Lib. III. Tit. 21. beschriebenen Kobald-Contracten zu verstehen seyn wird.

Aber von wegen der Gelegenheit des Wassers und daß diese Farbwercke ein ziemliches an Holtz gebrauchen/ haben sie nicht nahe beysammen gebauet werden mögen/ sondern hie und da ihren bequemen Platz gefunden/ wiewohl sonsten bey einer Farb-Mühle bey weiten nicht so viel Holtz auffgehet/ als bey einem Hammerwerck/ dergleichen doch in verschiedenen Revieren nicht weit von einander liegen.

Lager der Burchardischen
der Oheimischen und
dero Translocation

Denn da ist die Burchardische nach der Bequemligkeit auffgeführt in der Ober-Schlem unter Schneeberg/ und hat dieselbe das Wasser vom Schneebergischen Flöß- oder Mulda-Graben sambt dem Stolln-Wasser und dem Bach zu geniessen/ ob sie schon erst A. 1644. gebauet worden/ alldieweil vorhero Johann Burchard seine Farbe zur Platten in Böhmen bereiten lassen. Die Oheimische lag erstmahls am weitesten vom Schneeberg/ nemlich unter S. Annaberg am Wasser Sehma/ so bey Buchholtz fliesset und vor dem ersten Teutschen Krieg die Land-Marck dieser Gegend zwischen denen Landes-Fürsten der Ernestin- und Albertinischen Linie gemachet/ ob sie wohl sonsten die unschätzbare Berg-Nutzung in communione behalten. Sie ist aber nach der Zeit/ nachdeme Beschwehrligkeit des Holtzes halber vorgefallen/ vor ohngefehr 30. Jahren noch weiter hinab unter Zschopau an das Wasser gleiches Nahmens gegen Waldkirchen translociret und daselbst gar stattlich angeleget und gebauet worden/ da indessen die alten an den gewesenen Farb-Meister/ Sontagen/ verkaufften Farb-Gebäude unter S. Annaberg öde blieben biß uff die Farb-Mühle selbst/ daraus nur vor 3. Jahren nicht ohne Contradiction eine Mahl- und Back-Mühle angerichtet worden.

der Schnorrischen
und Schindlerischen.

Die Schnorrische Farb-Mühle oder das Pfannenstieler Werck hat am Schwarz-Wasser über der Zelle und Aue in gedachter Hartensteinischer Herrschafft gar ein vortheilhafftes Lager auch darneben vorigo ganz neu auffgeführte und zum theil mit Gypßwerck ausgeputzte und mit einem Schiefer-Dach belegte Wohn- und andere Gebäude. So hat man auch den Schmeltz-Ofen in eine Rundung zu größern Vortheil und Ersparung des Holtzes angeleget und anderes mehr verbessert. Und was letztens die Schindlerische Farbmühle anbelanget/ so hat dieselbe auch ein beqvemes Lager an der Mulda über der Zschorlau uff Grund und Boden des obgedachten Albernauischen Frey-Guthes. Es ist auch bey diesem Werck letztere Jahre her viel verbessert und theils ganz neu erbauet und wohl angeleget worden.

Veränderung dero Benennung
daher das Königliche
Doppel-Farbwerck
welches andern ein Privilegium zuweg gebracht.

Diese ihre erstern Nahmen aber haben sich mit der Zeit meistens geändert/ nachdem sothane Mühlen in andern Stand gerathen. Und heisset nunmehro die Burchardische obgedachter maßen das Königliche und Churfürstl. Farbwerck/ nachdem der erste Erbauer und Besitzer desselben/ angeregter Joh. Burchard/ Stadt-Richter zu Schneeberg solches damahls Jhrer Chur-Printzlichen Durchlauchtigkeit/ Herzog Johann Georgen/ dem Andern/ nun höchstseeligst und glorwürdigsten Churfürsten zu Sachsen/ verretiret gehabt. Und wie so fort Ihre Churfürstl. Durchl. an statt ihres auff der Jugel bey Johann-Georgen-Stadt gehabten und eingezogenen Farbwercks aus Landes-Fürstl. Herrschafft diese Farbmühle gedoppelt anrichten und E. E. Rath allhier damahls zu dem einem Feuer das Holtz vermocht herzu lassen; Also hat auch solches Doppel-Werck von selbiger Zeit an noch einmahl so viel Kobalde anzunehmen und zu gut zu machen gehabt/ als ein ander Werck. Und da demselben dahero zwey Fünfftheil geeignet bleiben/ so sind auch so fort in denen Gnädigst- und Allergnädigsten Farbwercks-Privilegiis nunmehro von allen im gantzen Lande brechenden auch künfftig von ferneren durch GOttes Seegen sich hervorthuenden Berg-Gebäuden zu erlangenden Kobalden denen übrigen drey Wercken/ zu beständigen und unverhinderlichen Umbgang/ iedem ein Fünfftheil/ nach denen Contracten zu erhalten/ vor sich/ ihre Erben und Nachkommen verschrieben.

Factors uffm Königlichen Werck.
mit Namen
Verpachtung dieses Farbwercks
ietziger Factor.

Da auch ermeldetes Königl. und Churfürstl. Werck deßwegen von einem besonders bestallten Churfürstl. Factor hiebevor verwaltet worden/ wie dergleichen Bestall- und Verwaltung gehabt haben: anfangs der Burchardische letzt bestallt-gewesene Schichtmeister/ Conrad von Iphofen/ dann dessen Sohn/ Conrad Wilhelm von Iphof/ ferner Gideon Siegel/ nach der Zeit des Raths in Schneeberg und letzlich Georg Förster/ der vorhero bey der Oheimischen Farbmühle unter Annaberg dergleichen Verwaltung auff sich gehabt; So ist darauff diß doppelte Churfürstl. Blaufarb-Werck de Anno 1692. mit allen Nutzungen/ Freyheiten und Gerechtigkeiten/ auch so gar/ wie obgedacht/ mit Handhabung und Nutzung derer Erb-Gerichte an die gesamten privilegirten Blaufarbwercks-Besitzere/ die an statt des Factors ihren Schichtmeister bestellet/ verpachtet/ auch sothaner wichtige Pacht A. 1700. deßgleichen A. 1712. erneuert und nachdem binnen solchen Jahren durch eine errichtete kostbare feste Hand und Compagnie derer Pachts-Interessenten und Besitzere derer Privat-Wercke die Fabriqven und Handlungen sich allerdings verbessert/ zu Erhöhung des Königl. Interesse viel profitabler eingerichtet worden. Der ietzige Vorsteher dieses Doppelwercks ist Joh. Friedrich Günther/ welchen nach Absterben des vorigen Schichtmeisters David Meichßners An. 1702. auff vorhergegangene Præsentation bey dem Königl. Pohln. und Churf. Sächßl. Hochlöbl. Berg-Gemach die Pachts-Inhabere mit dem Prædicat eines Factors dahin angenommen und seithero dessen Geschicklichkeit wohl erkennet haben.

Benennung des Zschopenthaler Wercks.
Inhaber desselben.

Die Oheimische Farbmühle ist und heisset nunmehro das Zschopenthaler Werck/ benahmset von dem so genannten Zschopenthal, so hiebevor als ein Hammerwerck in dieser Gegend umbgegangen. Und hat man solche Benennung beliebet/ weil die Besitzere desselben von Zeit zu Zeiten fast nach Art bauender Gewercken sich geändert haben. Denn nachdem ehermals dieses Werckes halber und insonderheit wegen verschwiegener ausländischer Interessenten/ wie ich mich erinnere/ ein rarer und wichtiger Proceß vor der Translocation verführet werden muste; haben sofort an diesem Werck Part bekommen der wohlgebohrne und nun wohlseel. Berg-Rath/ Caspar Siegmund von Berbißdorff/ uff Rückerswalda und Kühnheide/ deßgl. der Königl. Pohln. und Churfürstl. Sächßl. Hof- und Justitien-Rath/ Joh. Friedrich Trier/ wie auch D. Samuel Friedrich Rappolt/ ehemahls vornehmer des Raths zu Leipzig/ nachgehends aber Königl. Pohln. und Churfl. S. Cammer-Rath/ welche beyde Oheimische Töchtere zur Ehe gehabt/ deßgl. Johann Georg Wagner/ Handelsmann zu Leipzig/ welcher zu erst mit Balthasar Buronern/ sein Antheil erhalten. Voritzo aber seynd die Eigenthumbs Herren sothanen Zschopenthaler Werckes:

Zu dieser Zeit

Wegen D. Samuel Friedrich Rappolds; Thomas und Zacharias Richter Gebrüder/ davon der erste als ein Raths-Assessor und Stadt-Hauptmann in Leipzig/ der andere aber in Hamburg wohnhafftig/ beyde Handels-Herren sind.

Wegen Joh. Friedrich Triers/ weyl. Königl. Pohln. und Churfürstl. S. Hof- und Justitien-Raths: dessen hinterlassene Kinder und Erben/ als Wolffgang Friedrich, Philipp Friedrich und Carl Friedrich die Triere/ allerseits Jur. Utr. Studiosi. Johannen/ mit Friedrich Albrechts von Fischern/ Hochfürstl. S. Meinungischen Hof- und Cammer-Rathe/ erzeigten und hinterlassene zwo Töchter/ Johanna und Charlotta. Johanna Friderica und Johanna Christiana Trierin.

Wegen Johann George Wagners seel. dessen hinterlassene Wittbe und 2. Töchter/ als: die Wittbe Regina Margaretha/ gebohrne Schüzin/ itzo D. Christoph Heinrich Freyeslebens/ Fürstl. S. Gothaischen Cammer-Raths zu Altenburg/ Eheliebste. Johanna Maria/ Friedrich August Kühleweins/ Königl. Pohln. und Churfürstl. Sächsl. Legation-Raths Eheliebste/ gebohrne Wagnerin. Regina Margaretha/ Hr. Hof-Raths Rudolph Albrechts von Wichmannshausens Eheliebste/ eine gebohrne Wagnerin.

Worbey dero itzt bestallter Factor, Johann Gottfried Bräuer biß anhero gar nützliche und geschickte Dienste erwiesen hat.

Pfannenstieler Wercks.
Besitzere desselben.
Factor dieses Wercks zu dieser Zeit.

Die Schnorrische Farb-Mühle/ welche die älteste und erste im Lande ist/ und bereits A. 1635. erbauet/ A. 1642. aber von damahls regierender Churfl. Durchl. Johann Georgen I. glorwürdigsten Andenckens/ privilegiret worden/ heisset angeregter massen a situ & vicinia das Pfannenstieler Werck/ nachdem der erste Besitzer und Erheber Veit Hannß Schnorr/ der ältere und dessen Wittbe/ Rosina/ gebohrne Hübnerin diese Welt gesegnet/ dero Nachfolger und Sohn aber/ gleiches Nahmens mit dem Vater/ wohlberühmter Hammer-Herr und Prætor emerit. zu Schneeberg nach Innhalt und Maaße eines deßwegen getroffenen Reversus gewisse Antheile desselben an die Richtere/ Gebrüdere/ vornehme Handels-Herren zu Leipzig und Hamburg/ das übrige aber an seine Kinder überlassen. Der Verweser dieses Wercks ist mit Namen Jacob Zschiederich/ welcher vormahls als Schichtmeister und nun als Factor zu seiner Principalen guten Wohlgefallen seine Function verwaltet.

Das Schindlerische Werck.
Dessen Urheber
und Besitzere/ nach gewisser Abtheilung
uff ihre Linien gerichtet als
1) die Blüherische

Die Schindlerische Farb-Mühle/ so A. 1649. auff vorhergegangene gnädigste Bewilligung von Erasmo Schindlern erbauet/ und im folgenden Jahre A. 1650. von schon höchstgedachter Churfürstl. Durchl. Johann Georgen I. mit einem besondern Privilegio begnadet worden/ hat allein biß daher seinen alten Nahmen behalten/ daß sie noch das Schindlerische Werck heisset/ alldieweil des besagten und seel. Erasmi Schindlers Kinder und Erben solches noch meistens besitzen. Da aber diese Erben und Interessenten nunmehro dergestalt sich vermehret/ daß deroselben Portiones, nach der von ihres seeligen Stamm-Vaters Ableben her zum Grund gehabten Abtheilung zu Acht Theilen/ fernerhin zu benennen allzu weitläufftig und zu schwer fallen wollen/ pflegen sie dahero/ doch ohne von dieser ersten Abtheilung ganz abzugehen/ die einzelnen Theile auch Kure zu nennen/ indem ein Achtel dergleichen einzelne Portiones gleich 16; ein halb Achtel folglich 8; und ein Viertel-Achtel 4. in sich halten und bey kleinern Antheilen mit solcher Benennung man sie füglich unterscheiden kan. Die istmahligen Besitzere solches Werckes seynd in der Absicht angezeigter Achtel oder gewisser und bey ihnen gewöhnlicher Stämme und Linien nachfolgende/ als: Georg von Günther/ auff Nieder-Rabenstein/ Königl. und Churfürstl. Amts-Hauptmann zu Augustusburg/ Chemnitz und Franckenberg/ auch Ober-Land-Fisch- und Ober-Forst- und Wildmeister/ so anfänglich Blüherische Antheile gekauffet und in die Confortschafft mit Bewilligung der übrigen eingenommen worden. Zu welchen Grund- und Acht-theil gehören die Blüherischen zehen Descendenten unten Lib. II. in der Blüherischen Genealogie benemet/ nachdem ihnen dero Mutter/ Sibylla/ eine Schindlerische Tochter/ etwas gewisses vor ihrem Absterben abgetreten und ihnen zuschreiben lassen.

2. und 3. die Carl-Rysselische
4. die Döhlerische
5. Bernhard Schindlers
6. M. Jacob Schindlers
7. Michael Schindlers
8. D. Martin Schindlers.

Ferner die Carol-Rysselischen Erben uff 2. Achtel/ nachdem der Erasmi Schindlerischen Wittbe Portion ihr Eigenthumb worden und sie von Magdalena gebohrner Schindlerin/ und dero 4. Töchtern/ als verehelichter Coldizin/ Fischerin/ Ullin und Carstenbruckin abstammen und das Schindlerische Geschlecht-Register in beniemten Andern Buch unten die meisten benennen wird. Uber diß haben Vierdtens Antheil die Döhlerischen Erben/ abstammende von Maria/ gebohrner Schindlerin/ besage istgemeldter Schindlerischen Genealogie. Zum Fünfften Bernhard Schindlers/ Bergmeisters seel. nachgelassene Töchtere/ als Maria Rosina Doct. Groschupffs; und Anna Regina/ des Königl. und Churfürstl. Zehendners Laurentii, Eheliebsten. Zum Sechsten/ M. Jacob Schindlers Pastoris in Eibenstock seel. Erben/ bis. Geneal. Zum Siebenden Michael Schindlers Erben und zum Achten von D. Martin Schindlers Theil ein Sohn und andere Participanten. Diesen sämtlichen Interessenten hat bey solchem Werck schon viele Jahre her gute Dienste geleistet/ als bestalte Factor, David Müller/ Schvvartzenb. welcher hiebevor auch gleiche Aufssicht beym Zschopenthaler Werck auff sich gehabt.

Pertinentien eines Farbwercks.

Ein solches Blaufarb-Werck aber ist nun mit vielen Pertinentien versehen/ als: trockenen und nassen Pochwercken/ Schmeltz-Hütten/ Calcionier- und Schmeltz-Ofen/ Giff-Fange und der Mühlen an sich selbsten/ wie auch Treige-Stuben/ Kobald-Cammern und Farb-Behältnissen/ Holtz-Vorräthen/ mancherley Instrumenten und Gezäuen/ u. a. m. Welche Stücke erfordert werden/ wenn die blaue Farb (die andere ins gemein nur blaue Stärcke heissen/) gemachet und nach ihrem Unterscheid der Feine oder Güte verfertiget werden soll.

Zubereitung der Farbe.
Blaufarbwercks-Compagnie und dero Interesse.
Compagnie-Factor.
Societät so wenig ihres gleichen.
Dero bestalte Syndicus.
gewündschter Flor.

Wie aber solche Zubereitung mit vieler Mühe müsse geschehen/ könnte nun wohl zur Curiosität hiermit oder bey dieser Gelegenheit angezeigt und dißhalber das Arsenicum, so die Kobalde bey sich haben/ das aufffangen desselben/ das Gemenge/ das Glaß/ das Calcioniren/ das Schüren und Schmeltzen/ das Schrecken/ das Mahlen/ das Einstossen und anderes mehr beschrieben werden; Aber weil es bedencklich dergleichen Proceß zu propaliren/ und/ was Farb-Meister und viele andere in Arbeit stehende Blaufarb-Arbeitere wissen und verrichten müssen/ einem iedweden uff die Zähne zu binden/ will ich zum Beschluß dieses Tituls nur noch anführen/ welcher gestalt eine Blaufarb-Mühle oder Farbwerck und vielmehr zur Zeit der gesamten Compagnie Interesse bestehe nicht nur auff der Zubereitung der Farben aus denen Kobalden/ sondern auch nebst dem sehr kostbaren Bergbau an sich selbsten auff Contracten/ Factorien/ grossen Vorräthen und Lagern/ deren auch eines in der Stadt Schneeberg unter der Aufssicht des Compagnie-Factors/ vorigo Christian Klopffers/ sich befindet/ absonderlich aber auff wichtiger Correspondenze und Handlung/ welche diese privilegirte starcke Societät zu Beförderung der Königl. Churfürstl. oder Landes-Fürstl. Intraden und eigener Nutzungen treibet. Und wie biß daher/ nemlich zu Ausgang des 1713ten Jahres/ angeregter solcher Societät wenige in hiesigen und vielleicht auch in mehrern andern Landen es zuvor thun werden/ bevoraus/ wenn die solcher Compagnie Privat-Wercken eigenthümlich zustehende Berg-Gebäude und Theile/ und was darzu allenthalben an Kosten erfordert wird/ in Consideration kommen und dahero die so genannte feste Hand der Blech-Compagnie mit ihr nicht zu vergleichen; Also hat auch umb sothaner Ursachen willen solche gerühmte Societät einen ansehnlichen Syndicum, so dermaln ein berühmter Rechts-Consulent und Hochmeritirender Mann in Schneeberg ist/ benantlich/ D. Salomon Friedrich Fischer/ sich erwehlet und andere zum Theeill schon beniemte Personen bestellet. Und so lange nun durch des Höchsten Gnad und Seegen diese Compagnie samt der Blau- und Safflor wird floriren/ wird auch durch Göttliche Güte zugleich der Schneebergischen Bergwercks-Nahrung in vielen Stücken wohl gerathen seyn &c.


HISTORIÆ
SCHNEEBERGENSIS
RENOVATÆ
Oder
Der erneuerten
Schneebergischen
Stadt-
Und
Berg-Chronicken
Anderes Buch/

Welches
Beschreibet die innerliche ORNAMENTA, so da
insonderheit nechst GOTT und denen Hochlöblichsten Landes-Fürsſten
von denen vornehmsten Personen und deroselben Aemtern/
Meriten und Descendenten hergekommen/ und
der Schneeberg noch mit guten
Ruhm hat.

. . .

Der 42. Titul

Rühmet allerley geschickte Schneeberger
in Bergwercks-Sachen.

. . .

p. 635

Peter Weidenhammer muß in der Safflor-Farbe etwas sonderlichs gewußt und erfunden haben/ da er solche aus denen Wißmuth Graupen verfertiget und sich stattlich darmit auffgekobert. An. 1520. wird seiner sonst auch gedacht.


HISTORIÆ
SCHNEEBERGENSIS
RENOVATÆ
Oder
Der erneuerten
Schneebergischen
Stadt-
Und
Berg-Chronicken
Drittes Buch/

Welches
Beschreibet die MEDIA VIVENDI oder
Beqvemligkeiten der löbl. Berg-Stadt Schneeberg/ samt allerley
Sustentations– und Lebens-Mitteln in der Unterhaltung und
Nahrung/ dergleichen vom Anfang her dem lieben
Bergwerck zuzuschreiben.

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Der 7. Titul

Denominiret einige Gewercken und Fund-grübner/
so aus dem Schneebergischen Bergwerck
reich worden/ und dahero der grossen Ausbeuthen
Zeuge seyn.

. . .

p. 683

Peter Weidenhammer/ auch ein Franck/ ist arm anhero kommen/ hat sich aber mit der Farbe/ so er aus denen Wißmuth Graupen gemachet/ und in vielen Centnern/ ieden für 25. Rthlr/ nach Venedig verhandelt/ also auffgekobert/ daß er zu grossen Mitteln kommen/ und ein schönes Hauß am Marckte auffgebauet. Sein Nahme stunde vor diesem in der grossen Kirchen hinter der Cantzel im untern Fenster/ mit dieser Jahr-Zahl: 1520.