Goldmann – Sturm 1720

Nicolaus Goldmann – Leonhard Christoph Sturm, Abhandlung von den Bey-Zierden Der Architectur, Welche Durch Mahlerey und Bildhauerey zuwege gebracht werden, Mit zwischen dem Text in einem Zusammenhang gesetzen Anmerckungen/ Und fünff Tafeln Kupffer-Figuren heraus gegeben, Augsburg [Jeremias Wolff] 1720.


pp. 3–6

Das erste Capitul.

Von den Bey-Zierden insgemein, und besonders von Gemählden.

DIe Bey-Zierden seyn durch Mahler oder Bildhauer denen Bau-Zierden beygefügte Zierrathen/ welche man offtmahls unterlassen kan/ ob man schon anderwerts Baumeisterische Ausziehrung gebrauchet. Zum wenigsten aussen an freyer Lufft allezeit, auch so gar an den herrlichsten Pallästen spahrsam gebrauchen muß/ ausgenommen die Ehren-Monumenta, als Ehren Pforten/ Ehren-Säulen/ und dergleichen. Dann es sind die Bey-Zierden anzusehen/ und in eben solcher Proportion zu gebrauchen/ als die Gewürze an den Speisen. Wie nun diese in grosser Quantität angethan die Speisen in der That verderben/ also kan man versichert seyn, daß auch verständigen Gemüthern ein Gebäude durch häuffiges Schnitz-Werck und Mahleren recht eckelhafft gemacher werde/ und wer solchen Eckel an sich nicht empfindet/ hat billich Ursache die Gesundheit seines Verstandes etwas verdächtig zu halten. Ja wie man durch eine ziemliche Quantität gemeinen Gewürzes eine Speise nicht so annehmlich machet/ als durch ein wenig auserlesenes/ rares und kostbares/ also ist auch gewiß/ daß man ein Gebäude viel mehr ziehret durch Mahl- oder Bild-Werck/ so höchst spahrsam angebracht/ aber von recht guten Meistern ist verfertiget worden/ als durch sehr vieles/ ob schon an sich in behöriger Proportion angebrachtes/ so von Stumpern gemacht worden/ welches höchst vernünfftige Principium doch wenig Teutschen biß auf diesen Tag hat können beygebracht werden.

Die Gemählde belangend/ ist ausser Zweiffel/ daß dieselbe die Gebäude schöner machen/ wenn sie recht angewendet werden/ und/ wie sich aussen an der freyen Lufft noch weniger ziemet/ damit zu excediren/ als mit Bildhauerey/ innen in den Zimmern mit jenen eher einen Uberfluß/ als mit dieser gebrauchen könne. Derohalben verwerffen die Baumeister diejenige Art/ da man gantze Wände über und über mit Farben beschmieret/ wie man droben im Reich/ als zu Nürnberg/ Augspurg, München und so weiter/ also gantz übermahlte Häuser siehet. Im Gegentheil zu geschweigen/ daß sich aussen an die Gebäude gar keine Mahlerey mit natürlichen Farben schicket/ am wenigsten aber Historien oder Landschafften/ soll man den Gemählden ihren besondern Platz/ welcher von denen Bey-Zierden unterschieden ist/ zueignen: Derohalben sollen die Gemählde mit Rähmen umgeben/ und also unter die Fenster/ oder zwischen die Fenster gestellet werden. Und solche stehen vor andern sehr wohl/ wenn fie ganz weiß und also gemahlet werden/ als wenn es wenig erhabene/ aus Gyps oder Alabaster gemachete Arbeit wäre. Auf welcherley Art Mahlerey sich gewisse Mahler in Welschland/ Franckreich und Braband/ wo viel gebauet wird/ ganz allein mit grossem Fleiß zu legen pflegen/ um desto vollkommener darinn zu werden, und die Augen zu betriegen/ daß sie nicht nur vor erhaben ansehen, was platt ist/ sondern auch an der Materia selbst sich irren. Da gewißlich recht guter Verstand zugehöret/ daß die Schattierung so gemachet werde/ als der Schatten von dem gewöhnlich dahin fallenden Liecht würcklich fallen würde/ wenn das Bild würcklich erhaben ausgehauen wäre.

Dafern aber keine Säulen oder ander Sims-Werck/ an einem Bau gebrauchet werden/ oder man ein Ansehen geben will/ als wäre das mit Sims-Werck nur spahrsam ausgeziehrte Mauerwerck reichlich damit besetzet; mag man dieselben mit ihren Gebalcken auf der ebenen Wand mahlen/ nemlich schlechte in Aufriß/ und daß man die weit heraus springende Kräntze in der That cörperlich mache/ aber mit keiner so grossen Ausladung als sonst die gewöhnliche Maasse erfordert/ sondern also/ daß man durch die dazu gethanene Mahlerey und Schattierung die Ausladung grösser scheinen mache. Ich habe dergleichen Mahlerey zu Dreßden/ sonderlich in dem Hof des ehemahls genandten Ramsdorffischen Hauses/ Anno 1708. sehr wohl gemahlet gesehen. Es kan solche Mahlerey durch einen verständigen Baumeister/ auch mit gemeinen schlechten Mahlern im Fall der Noth zuwege gebracht werden/ wenn er nur selber Kundschafft von dem Mahlen auf nassen Kalch hat. Darinnen er jeglichen Mahler/ so weit es zu solcher Arbeit nöthig ist leicht unterweisen kan. Es kommt aber solcher Casus, da man also Architectonisch Sims-Werck durch Mahlerey vorstellen muß/ nicht allein in dem Fall der Spahrsamkeit/ sondern auch in andern leichtlich vor. Zum Exempel wenn jemand ein Hauß bauete/ und daran die Vorwand an der Gasse mit Ordnungen ausziehrete/ innwendig in dem Hoff aber glatt bauete/ dergleichen Absurditat doch gar gemein ist/ es kauffete aber ein anderer dasselbige Hauß/ der solche Absurdität besser besser verstünde. Dieser könnte sich das von nicht besser als auf vorbeschriebene Art helffen. Denn wenn man sie/ nemlich solche Architonische Zierrathen/ nach ihrem Aussehen oder perspectivisch mahlete/werden sie/ nur aus einer einigen gewissen Stelle angesehen recht und wenn sie durch einen recht guten Künstler verfertiget werden/ als erhaben aber aus einer andern Stelle angesehen gantz falsch erscheinen. Wann man mit gutem Judicio zu Wercke gehet/ und alle Umstände eines Ortes recht reifflich erweget/ kan man auch zuweilen solche Mahlereyen nach der Seite nur als einen blossen Auffriß vorstellen/ nach der Höhe aber etwas perspectivisches untermengen. Doch bleibet allezeit das Beste/ wenn man überall etwas weniges von warhaffter Erhöhung untermenget/ derselbigen aber durch Mahlerey zu Hülffe kommet. Also habe ich die Galerie, die der berühmte Annibal Caraccio in dem Pallast Farnese zu Rom gemachet/ zu Pariß in dem Pallast aux Thuilleries nachgemachet gesehen. Daran neben den Gemählden allerhand Bilder von Gipswerck nicht hoch erhaben, aber mit Farben nach dem Leben so wohl angemahlet waren/ daß sie als gantz rund erhaben geschienen/ wie dann allerhand vortrefflich durch diesen Vortheil kan heraus gebracht werden. Man kan auch treffliche Exempel davon in der Gallerie zu Versailles, item in dem Königlichen Lust-Hauß Charlottenburg bey Berlin/ in der Hof-Capelle sehen.

Auswendig an den Gebäuen preiset man mehr die Gemählde/ die mit einerley Farb bereiter seyn/ als schwärzlicht oder grau/ blaulecht oder meßing-farb: Denn dergleichen Farben scheinen ein Gebäude starck zu machen. Wiewohl auch wenn innwendig Wände oder Decken gemahlet werden/ man insgemein auf jeden nahmhafften Platz/ ein grosses Gemählde mit allerhand Farben nach dem Leben machet/ umher aber allerhand Formen von kleinen Rähmen abtheilet/ und darinnen solche mit einerley Farbe/ oder claro Scuro, (wie die Mahler zu reden pflegen) gemahlete Schildereyen machet.

Es sollen allezeit die Gemählde der Wahrheit nachfolgen: Derohalben wenn man Lebens-Grösse, oder kleinere Persohnen mahlen will/ muß man ihnen auch ihre Stellen zuordnen/ als Blinde/ Bilder-Blinde und Gehäuse; zu verstehen in solchem Fall/ wenn solche Bilder/ als aus Marmor oder Metall gemachte Statuen sollen vorgestellet werden.

Dieses ist über die Massen ungereimt/ wenn man eine ganze Wand über Landschafften mahlet/ derer Ziel oder Augen-Punct in der Höhe ist/ da doch das Ange dieselbige nicht/ als aus einem niedrigen Ört beschauen mag. Wie auch wenn man in einem Zimmer auf die Wände Gemähld machete/ welche in dem Horizont/ oder an der Höhe des Aug-Puncts von einander unterschieden sind. Überhaupts soll es an solchen Gemählden eine gemeine Regul seyn/ daß der Aug-und Distantz-Punct der Gemählde nach den Anschauern so viel möglich gerichtet werden/ da sich aber von selbst verstehet/ daß solches nicht von Schildereyen gemeinet sey/ die man in den Gemächern aufhänget/ welche von unterschiedenen auch wohl alten Mustern/ zu unterschiedlichen Zeiten, ohne auf dasselbige Gemach zu reflectiren sind gemahlet worden.

Es können auch dunne Linien in den Bey-Zierden verguldet werden/ aber dieses nur hin und wieder/ und mit dem Beding/ daß die Farbe des Steins viel mehr als Gold gesehen werde. Wiewohl man an Decken von Gipswerck manchmahl alle Leisten und Rahmen gantz verguldet/ oder wenigsten alles Schnitzwerck so darauf geformet worden/ wie man solche Arbeit in Kirchen und Pallästen so wohl in Italien/ als in Franckreich vielfältig zu sehen bekömmt. Ja in Pariß ist es gar gewöhnlich in grosser Herren Pallästen die Wände der Zimmer gantz mit Hölzernem Tafelwerck zu überkleiden, desselbigen Tafeln oder Füllungen und Rahmen gantz zu vergulden/ aber gantz matt und darauf sehr sauber mit den auserleßnesten Farben zu mahlen/ nur aber die Kehl-Stoffe oder Leisten bruniret/ oder auf Glanz zu vergulden; welche Ausziehrung eine von den kostbarsten in der Welt ist. Daß man die Steine mit unbehörigen Farben anstreichet/ als wenn man sie bey ihrer Rauigkeit wie Marmor anfärbet/ ist nicht allein unziemlich sondern stehet auch schändlich. Also auch wenn man die Thür und Fenster Flügel/ welche nicht anderst als von Holtz gemachet werden können/ wie Stein oder Marmor anstreichet.

Innwendig kan man die Wände mit Farben mahlen/ besonders in langen Spatzier-Sahlen/ Sommer-Lauben und dergleichen Oertern: Daselbst kan man rechte Geschichten/ erhaltene Siege/ Proceßionen/ Eroberungen der Städte/ die Städte des Reichs/ wie auch die Hofe und Lusthäuser aufdem Land/ mit ihren beyliegenden Gärten eintheilen/ welche Gemählde vor grosse Herrn wohl stehen/ und wird solche Art von Vitruvio Megalographia, das ist Gemählde von grossen Sachen/ genannt; die andere Art nennet er Topiaria, gleichsam Abmahlungen besonderer Oerter oder Landschafften. Also stehen in grosser Herrn Spatzier-Sahlen sehr wohl die Abmahlungen der Kampffe Herculis/ Ulyßis Stürme und Abentheur/ der Römer Siegess-Pracht und dergleichen. Aber bey gemeinen Leuten kan man andere Ausziehrungen erwählen/ nemlich daselbst mahlet man Wiesen/ Anger/ Wälder und dergleichen/ in Landschafften abgetheilet. Oder wenn man accurater verfahren will/ (wie es billich geschehen soll/ zumahl dadurch dem Bau-Herrn nicht mehrere Unkosten/ Zeit-Anwendung oder andere Beeschwernuß/ wohl aber Ruhm und Ehr zuwege gebracht wird/ und es allein auf des Architecti Verstand/ Fleiß und Nachsinnen ankömmt/ so soll alle Mahlerey in einem Hause symbloisch seyn/ das ist/ eine gute/ des Bauherrn Ehre/ und der Zimmer Endzweck oder Nutzen gemässe Bedeutung haben/ das ist gleichsam redend gemachet werden, wie dessen unten in dem dritten Buch/ wenn wir von Gemachern oder Zimmern handeln werden/ ein oder anders Exempel soll angeführet werden. Wollte jemand einwenden/ das wäre gar zu genau gesuchet/ und hätte keinen Nutzen/ weil kaum in hundert Jahren einmahl solche Persohnen kämen das Gebäude zu besehen/ die solche Subtilität und Grillenfängerey der Invention penetrireten. Darauf ich aber mit nein antworte; denn zu geschweigen/ daß es falsch ist/ daß so wenig und so selten vernünfftige Anschauer in ein solches Gebäude kommen/ so gülte es doch wenig oder nichts wider meine Erinnerung/ wenn es schon wahr wäre/ massen es nur der einige wissen dörffte/ der die Anschauer einführet/ und es ihnen anzeigen/ so würden sie bald begreiffen/ daß solcher Vorzeig der Invention remarquabel und dem Haußherrn rühmlich sey. Ja gesetzt daß auch dieses nicht wäre/ so ist auch ausser Zweiffel/ daß solche bedeutende Gemählde/ denen die es nicht verstehen eben so wohl gefallen/ als die confus, ohne Verstand und besondere Bedeutung hingesetzete/ hingegen diese verständigen Anschauern so wohl nicht gefallen als jene. Wenn man nun ohne die geringste Vermehrung der Unkosten/ Zeit und Arbeit etwas machen kan das allen gefället/ soll denn solche Arbeit deren nicht weit vorzuziehen seyn/ die nicht allen gefället. Ist es demnach ausgemachet/ daß obiger Einwurff nichts anders sey/ als ein nichtiger Vorwand fauler oder unverständiger Baumeister. Bey gemeinen Leuten kommt zwar selten mehr als ein Zimmer vor/ daran sie die Unkosten wendeten/ es gantz/ und auf geziemende Manier wohl mahlen zu lassen. Doch solte auch billig daselbst diese meine Regul in acht genommen/ und die Gemählde als Emblemata ausgeführet werden. Aber in allen diesen Gemählden soll/ wie schon oben in etwas erinnert worden/ die Gesichts-Linie der (Perspectiv) Aussehungs-Kunst nicht höher genommen werden/ als das Auge eines mittelmäßigen Menschens befunden wird.

Wer sich mit der Außsehungs-Kunst belustiget/ der kan am hintersten Ende eines nicht allzulangen Spazier-Saals oder Gangs ein Gebäude anmahlen lassen/ jedoch daß der Ziel-Punct recht der Thür gegen über genommen werde/ und der Entfernungs-Punct so weit davon entlegen sey/ als dieser Gang oder Spazier Saal lang ist. Daß aber solche vortrefflich ergößende und hochzu haltende Gemählde so wenig gesehen werden/ ist bloß allein die Rarität der recht geschickten Künstler in dieser Wissenschafft schuld/ denn wenn dergleichen nicht so gut gemachet wird/ daß auch verständiger Leute Augen dadurch betrogen werden/ ist es ohne Zweiffel besser solche Gemählde gar weg zu lassen. Sonst wenn sie recht wohl gemachet sind/ stehen diese perspectivische Gemahld besonders wohl an den Decken der Zimmer/ welchen man/ wenn sie nicht hoch find/ dadurch ein Ansehen einer ansehnlichen Höhe zuwegen bringen kan/ wenn man vorstellet, als wenn die Wände über dem Simbs noch einen Auffsatz/ und darüber einen gegipsten Platfond hätten. An diesen Decken ist am besten/ wenn sie ihren Gesichts- oder Ziel-Punct recht mitten über dem Zimmer hätten/ man muß aber gegen der Thüre über an die Wand etwas setzen/ welches die Augen der Hineingehenden gleich an sich ziehen/ daß sie nicht in die Höhe sehen/ als wenn man dessen in der Mitte des Zimmers erinnert wird/ so thun denn solche wohl-gemahlte Decken einen prodigieusen Effect in dem Auge/ sonderlich wenn an dem Sims herum Bilder/ halb durch blosse Mahlerey/ halb durch Bossirung aus gemahlten Gips also gemachet werden/ daß sie scheinen auf dem Sims zu sitzen/ und die Füsse darüber herunter zu hängen.

Man muß auch grossen Verstand in Anlegung des Schattens gebrauchen/ und muß Liecht und Schatten mit der Sonnen Lauff/ so viel als möglich/ überein stimmen/ und mit den Fenstern welche das Liecht geben. Dann daß sie gänzlich damit überkommen ist unmöglich/ weil sie sich nach der Sonnen Bewegung nicht bewegen können/ deßwegen solche perspectivische Gemählde allezeit an solche Stelle müssen gesetzet werden/ an welche der Sonnenschein nicht kommen kan/ damit die unvermeidliche Abweichung des Gemähldes von der Natur nicht so gar mercklich in die Augen falle. Welches alles wohl in acht genommen/ die Gemählde der Warheit ähnlich machet.

Wenn man in der Höhe Bilder mahlet/ muß man die Füsse derer die weiter zuruck folgen/ mehr und mehr verbergen/ und unten/ wo die völlige Bilder stehend gesehen werden/ muß alles auf einer Linie zu stehen kommen/ denn es wäre wider die Natur/ daß man in diesem Fall den Boden sehen solte/ es wäre denn derselbige also vorgestellet/ als wann er bergicht wäre. Vornehmlich ist dieses wohl in acht zu nehmen/ wie auch daß die Bilder wohl verkürtzet gemachet werden/ und die Fuß-Sohlen unten zu sehen geben an den Decken-Stücken/ da man etliche auf dem Erdboden sitzende oder stehende/ und andere in der Lufft schwebende oder fliegende Bilder schildert. Man kan gute in Kupffer gestochene Exempla von Decken- Stücken sehen/ in Putei Perspectiv/ in P. Deckers Fürstlichen und Königlichen Baumeister/ und in Bottschilds Operibus variis Historico-Poetico-Iconologicis.

Es sollen auch die Gemählde die Annehmlichkeit des Alterthums verfassen; des rohalben loben wir die Bilder/ welche in Alt-Römischen Talaren/ oder langen Weiber Röcken bey ihnen brauchlich angegeben werden: Aber im Gegentheil die Gemählde in heutig-tägischer Tracht werden in wenig Jahren verhasset/ indem die verworffene Tracht auch das Gemählde verwerfflich machet. Wir loben auch die Gemählde/ welche durch ihre Beyspiele zu tugendhafftem Leben anreigen. Die unflätige/ schändliche und lasterhaffte solten aus dem menschlichen Leben verbannet seyn/ angesehen daß sie eine Anreizung und Auffblasung der verborgenen Laster seyn: Und irret nicht/ daß bey etlichen grossen Herrn die Feueressen und Schlaff-Gemächer mit Schand-Stücken unredlich gemacher werden/ denn man weiß wohl/ daß aus den Lastern der Höfe keine Lebens-Reguln zu hohlen seyn.