Penther 1743

Johann Friedrich Penther, Bau-Anschlag oder richtige Anweisung In zweyen Beyspielen, als bey einem gemeinen hölzernen und bey einem ansehnlichen steinernen Hause Wie alle Bau-Materialien, deren Kosten, ingleichen alle übrige Bau-Kosten ausfündung zu mache, wodurch man eines jeden andern Baues Anschlag zu verfetigen geschickt werden kan, Nebst verschiedenen Bau-Anmerckungen, Zum Nutzen derer, so mit eigenen Bau-Sachen zu thun haben, oder in Bau-Commissionen gebraucht werden, oder sonst als Liebhaber der bürgerlichen Bau-Kunst darin weiter zugehen trachten, Augspurg [Johann Andreas Pfeffel] 1743.


pp. 14–16

Kalck.

§. 134. In hiesigen Landen haben wir zweyerley Sorten von Kalck, als Leder-Kalck, und Gyps-Kalck. Der Leder-Kalck wird auch Bitter-Kalck, und der Gyps-Kalck Spaar-Kalck genennet. In Holland, und verschiedenen andern an der See gelegenen Städten, ist die dritte Sorte von Kalck, der Muschel-Kalck, der aus den von der See ausgeworffenen Muscheln gebrannt wird, und in der Wirkung mit dem Gyps-Kalck fast überein kommt.

§. 135. Der Leder-Kalck ist an mehrern Orthen Deutschlandes als der Gyps-Kalck zu haben, und wird aus ziemlich harten Steinen gebrannt, die sich aber von einem Messer beschaben lassen und ein zartes Mehl alsdann geben, auch sonst von harten Sachen, welche öffters an sie reiben, abgenutzt werden können, daher sie schlecht zu Pflastern dienen, weil die darüber gehende Wagen-Räder immer was abschaben, und endlich starcke Vertieffungen oder tieffe Gleiser darein machen.

§. 136. Wann die Kalcksteine im Kalck Offen gebrannt, und in Wasser gethan werden, fangen sie an zu kochen, zerfallen und werden, nachdem sie das Wasser angenommen, zu einer weichen Schmiere, so mit Kricken und Rührhölzern durch einander gerühret, in Erd-Gruben gelassen, und bis zum Gebrauch darin verwahret wird, woselbst diejenige Nässe, so sich mit dem Kalck nicht verbunden, in der Erden weg schleicht, und je länger der Kalck in der Grube verbleibet, einen je reinern und bündigern Kalck zurück liegen läst.

§. 137. Der Gyps-Kalck wird aus viel weichern Steinen, als der Leder-Kalck, gebrannt, welche entweder Albaster sind, oder demselben gleich oder nahe kommen, auch kan er aus Marien-Glas, wenn dasselbe an einem Orte häuffig ist, gebrannt werden, so einen schönen Gyps abgiebt.

§. 138. So bald diese Steine gebrannt, werden sie ganz klein wie zu Mehl gemacht, welches entweder auf eigenen Kalck-Mühlen, die verschiedener Art sind, geschiehet, oder sie werden mit Klopff-Hölkern gleichsam zu Mehl geklopfft. Zu desselben Auflösung aber darff eher kein Wasser gebracht werden, als wenn er gleich vermauert werden soll, weil er bald, nachdem er die Nässe bekommen, bindet und fast wieder wie ein Stein wird. Ja man darff den gemahlenen Gyps-Kalck, falls er gut ist, nicht an einen Ort hinlegen, wo von unten feuchte Ausdünstungen aussteigen, oder wo nur ein Nebel durchstreichen kan, hinlegen, weil der gantze Vorrath in einiger Zeit zu Stein wird, daher am rathsamsten, daß, wenn er gebrannt, und klein gemacht oder gemahlen, bald verbraucht werde. Jedoch läßt sich ein solcher zu Stein gewordener Kalck zum zweytens mahl brennen, und nachhero nutzen, es kostet aber auch zweymahl Holtz.

§. 139. Der Gyps-Kalck kan allein blos mit Wasser vermischt verbraucht werden, man kan ihn aber auch verlängern, und Sand darunter mischen, und den vierten, oder wohl gar den dritten Theil so viel Sandes darzu thun, als man Gyps-Kalck hat. Der Leder-Kalck aber erfordert fast unumgänglich eine Zugabe und Vermischung des Sandes, und offt die Helffte so viel, als man Kalck hat, ausser dem will er nicht binden, bleibt lange schmierig, und will nicht hart trockenen. Die gewisse Menge des Sandes zur Zulage, daß der Leder-Kalck nicht zu mager werde, oder zu fett und schmierig bleibe, machen die Maurer ausfündig, wenn sie in Vermischung mit Sande den Kalck dahin gebracht, daß er von einer schräge gehaltenen Maurer-Kelle nicht zu schnell runter schieffet, und auch nicht gar hengen bleibet, sondern gemächlich runter fähret, und nach der Herabschiessung einige kleine Spuren von Kalck zurück läst.

§. 140. Der Kalck wird nach eines jeden Orths üblichen Maas verkaufft und ausgemessen, als etwan nach Maltern, Himten, Scheffeln, Waagen &c. so freylich nach Unterscheid der Oerther auch immer unterschieden. Von hiesigem Maas hoffe eine sichere Nachricht zu geben. Es wird hier der Kalck nach Maltern oder Himten ausgemessen, und darzu wird das Himten-Maas, dessen sechs einen Malter machen, gebraucht. Sechs Himten aber machen dem Inhalt nach 7½ hiesigen Cubic-Fuß; und ein Cubic-Fuß ist hier der Länge nach so groß, daß sechs Fuß der Länge eines mittelmäßigen Manns gleich kommen. Will ich aber gang richtig die Länge eines hiesigen Fusses haben, so findet man sie auf der ersten Tabelle bey A. Diese Länge ist nicht mit in Kupfer gestochen und abgedruckt, weil, wenn solches geschehen, sie fast um einen Viertels Zoll sich auf dem Papier kürtzer zeigen würde, als das darzu vorm Abdruck richtig gegebene Maas wurde gewesen seyn, sondern die Länge ist, als das Papier nach Abdruckung der Kupfer-Tabelle gang wieder trocken worden, darauf gezeichnet.

§. 141. Wenn auf solche Art die Längen des Pariser- Wiener- Leipziger- oder andern Fuss es, so man der Länge nach kennen will, bekannt gemacht würde, könte man sie aus Büchern kennen lernen, wenn sie aber in Kupfer gestochen und abgedruckt werden, kriegt man sie nicht richtig, denn, ob sie schon in richtiger Länge auf die Kupfer-Platte gestochen und gebracht werden, so wird das Papier, worauf die Platte abgedruckt werden soll, vor dem Abdruck gantz naß gemacht, wodurch sich das Papier gar sehr aus einander dehnet, und auf dieses ausgedehnte Papier kommt der Abdruck der Kupfer-Platte, welcher wie das Papier nachher trocken wird, auch starck zusammen kriecht und mercklich kleiner wird, als er beym Abdrucken gewesen, so man gewahr werden kan, wenn man den trocken gewordenen Abdruck gegen die Kupfer-Platte hält.

§. 142. Nun meine ich, daß den hiesigen Himten seinem Inhalte nach bekannt gemacht, doch will noch mehreres thun, da nunmehr der Fuß bekannt, und des Himten Breite und Höhe anzeigen, welches vornehmlich zu wissen nöthig, da der Kalck gehaufft gemessen wird, wobey es auf die Breite des Himten ankommt. Ein hiesiger Himten ist 7. Zoll hoch, und 20. Zoll (oder 1. Fuß und 8. gemeine Zoll) breit, und geben 108. Himten 137. Cubic-Fuß, welche Verhaltung noch accurater, als wenn man angiebt, daß 6. Himten oder ein Malter 7 ½  Cubic-Fuß gleich sind, wiewohl der Verschlag bey der letztern Proportion 6. zu 7 ½ so gros nicht ist.

§. 143. Aus einem Malter gebrannten trocken und gehäufft gemessenen Kalck, welches,  wenn der Hauffen nicht drauf wäre, 8. gestrichene Himten machen könte, erhält man 10 2/3 Cubic-Fuß gelöschten Kalcks, darzu können 16. Cubic-Fuß Sand kommen, welche Mixtur hier guten bündigen Kalck macht, und zu 85 1/3 Cubic-Fuß Mauer von Bruchsteinen hinreichlich ist.

§. 144. Oder man kan die Proportion des zusammen gehörigen Kalcks, Sandes und daraus zu verfertigenden Mauer also nehmen:

Drey Malter Kalck (so 32. Cubic-Fuß gelöschten Kalck geben) und zwey Fuder Sand (so 48. Cubic-Fuß Sand machen) sind hinreichlich zu einer Ruthe Mauer (welche 16. Fuß lang, 16. Fuß breit und einen Fuß dicke ist, also 256. Cubic-Fuß ausmacht)

§. 145. Will man anderer Orthen, wo das Scheffel- oder Himten-Maas mit hiesigem nicht überein kömmt, wissen, wie viel eine gewisse Menge trockenen Kalcks an Cubic-Fussen gelöschten Kalcks gebe, darff die gewisse Menge des trockenen Kalcks nur gelöschet, und in eine viereckte Grube, die etwan 4. Fuß lang, und 4. Fuß breit, oder länger und breiter ist, hinein lassen, derselben Tieffe aber vorher messen, und wenn der Kalck darinnen ist, zusehen, wie hoch er gestiegen, aus welchen Maasen der Cubic-Inhalt leicht raus zu bringen ist; Zum Exempel, die Grube ist 4. Fuß lang, 4. Fuß breit, und 5. Fuß tieff, und als die gewisse Menge trockenen Kalcks gelöscht, in die Grube gelassen, ist die Grube noch über den Kalck 3. Fuß leer gefunden, so folget, daß der Kalck darin 2. Fuß hoch stehet, und 32. Cubic-Fuß gelöschten Kalcks aus der gewissen Menge trockenen Kalcks geworden sind, wie die folgende Ausrechnung anzeiget

 4 Breite
 4 Länge

16
  2

32

§. 146. 1800. Brandsteine zu vermauern erfordern 1 ½ Malter Kalck und 1. Fuder Sand.

§. 147. 900. Quadrat-Fuß beschiente Decke verlangen 1 ½ Malter Kalck, und 1. Fuder Sand.

§. 148. Die Wände inwendig abzuweisen wird, wenn die Schienstöcke und rauchen Steine mit Kalck überzogen werden, eben so viel und noch wohl ¼ mehr erfordert, wenn aber vorher eine Leimen-Vergleichung geschiehet, braucht man auf 2000. Quadrat-Fussen 1½ Malter Kalck und ein Fuder Sand.

§. 149. Bey der aussern Abweisung der Fache hat man zu jede 1606. Quadrat-Fuß 1½ Malter Kalck und 1. Fuder Sand nöthig; wenn aber das Saul- und Riegel-Holtz beschienet, und mit Kalck überzogen wird, muß zur äussern Abweisung bey nahe noch einmahl so viel Kalck und Sand zu den 1600. Quadrat-Fussen gerechnet werden. Es taugt aber diese Arbeit nicht, wie unten §. 500. angezeiget wird.

§. 150. 1000. Schluß-Ziegeln zu verstreichen erfordern 1½  Malter Leder-Kalck und 1. Fuder Sand. Es können aber auch wohl 1200. damit verstrichen werden.

§. 151 Gyps-Kalck wird zu Stuccatur-Arbeit gebraucht, und pflegt der Gyps-Kalck zwar gehäufft gemessen zu werden, wenn er aber eingemengt, fällt er zusammen, und wird um ein Viertel weniger, daß ein gehäuffter Himten trockenen Gyps-Kalcks genau einen gestrichenen Himten Kalcks, wenn er angemacht ist, giebt, oder 9. Himten trockenen Gyps-Kalcks geben 11. Cubic-Fuß eingemachten Gyps-Kalcks, worzu 1/8 Fuder oder 3. Cubic-Fuß Sand kommen können.

§. 152. Die Decke eines Zimmers, welche 16. Fuß breit, und 18. Fuß lang ist, oder 288. Quadrat-Fuß enthält, zu gypsen und mit Zügen zu versehen, die nicht gar starck, hat man 1½ Malter Gyps-Kalck und 1/8 Fuder Sand nöthig, 6. Bund Rohr à 4. ggl. 2600. Gyps-Nägel, 4 pf. Drath, oder an statt der dreyrley letztern Sachen 100. Schienstöcke und darzu 900. Gyps-Nägel.

§. 153. Wenn aber starcke Krantz-Simse in den Zimmern oben angesetzt werden, oder es werden ganze cörperliche Bilder oder Statuen angebracht, ist auf deren cörperlichen Inhalt zu sehen, und auf jede 14. Cubic-Fuß 1½  Malter Gyps-Kalck und 1/8 Fuder Sand zu rechnen, liesse man aber den Sand weg, muß man auf jede 11. Cubic-Fuß Stuccatur-Arbeit 1½  Malter Gyps-Kalck haben.

§. 154. Eine entkleidete Statua eines Mannes in Lebens-Grösse, oder von 6. Fuß lange, halt 3. Cubic-Fuß, und so nehmen diese Statuen Cubic-mäßig ab, oder zu, nachdem sie kleiner oder grösser gemacht werden, also würde eine Manns-Statua, wenn sie fünff Fuß lang, 1 1278/1728 oder etwas über 1 2/3 Cubic-Fuß, und eine von 7. Fuß Länge 4 1350/1728 oder bey nahe 4 4/5 Cubic-Fuß enthalten. Eine von 12. Fuß Länge halt 24. Cubic-Fuß, und eine, die 30. Fuß lang, hat 375. Cubic-Fuß. Wäre letztere hohl, wie der kupferne Hercules zu Cassel, würde man, ohne die Käule darzu zu nehmen, 50. hiesige Malter Frucht hinein schütten können.

§. 155. Es ist diese Ausrechnung theils zur Curiosität, theils die schnell zunehmende Quantität des Cubic-Maases zu zeigen, her gesetzt, massen man keine Gyps-Statuen von letztern Grössen zu machen pflegt; doch aber habe wohl nackte Gyps-Statuen über Lebens-Grösse gesehen, von welchen sich die Quantität des darzu genommenen Gyps aus den gegebenen Proportionen anzeigen läst.

§. 156. Denn braucht man auch Gyps-Kalck zu Estrichen und rechnet auf jede 45. Quadrat-Fuß Estrich, so 1 ¾ Zoll dicke, einen Malter Gyps-Kalck. Solte aber der Estrich dicker oder etwas dinner genommen werden, muß proportionirlich mehr, oder weniger Kalck genommen werden, oder man kan mit einem Malter Gyps-Kalck weniger oder mehr Quadrat-Fuß bedecken, wie folgende Tabelle weiset:

Von 1 Malter Kalck bekommt man

64 □ Fuß

53
45
40
36

1 ¼ Zoll dicke

1 ½
1 ¾  
2
1 ¼  

§. 157. Ein Malter Leder-Kalck kostet hier in Göttingen 21. ggl. aufm Lande ist er einiger Orthen wohlfeiler.

§. 158. Ein Malter Gyps-Kalck kostet hier in Göttingen 9. ggl.