Zimmermann 1746

Carl Friedrich Zimmermann, Ober-Sächsische Berg-Academie, in welcher die Bergwercks-Wissenschaften nach ihren Grund-Wahrheiten untersuchet, und nach ihrem Zusammenhange entworffen werden, Dreßden – Leipzig [Friedrich Hekel] 1746.


pp. 249–266

Zehende Abhandlung.

Bericht von denen Blau-Farben-Wercken
und Zugutmachung der Kobolde und
Wißmuth-Graupen.

Innhalt.

§. 1. Vorbericht wegen dieser Abhandlung.
§. 2. Beschaffenheit der Kobolde.
§. 3. Von Wismuth-Ertzt und Graupen.
§. 4. Oeconomie der Kobold-Zechen.
§. 5. Die Lieferung und Probe derer Kobolde.
§. 6. Taxation der Kobolde.
§. 7. Calcination des Kobolds.
§. 8. Bereitung der Pottasche.
§. 9. Von Sande.

§. 10. Beschreibung des Schmelz-Ofens.
§. 11. Von denen Farben-Hafen.
§. 12. Von Darr-Ofen.
§. 13. Von dem Schmelzen zur Farbe.
§. 14. Von der Farben-Mühle.
§. 15. Von Waschen.
§. 16. Von Reiben und Treugen.
§. 17. Von Ableeren, Einwägen und versenden.

§. 1.

Unnöthige Geheimnisse.

Vor diesem wurde das Blau-Farbenmachen vor ein grosses Geheimniß gehalten, ohne daß es so nöthig gewesen wäre diese Arbeit selbst zu verhöhlen; denn obwohl verschiedene Handgriffe und Vortheile sind, welche zur Rein- und Feinigkeit der Farbe etwas beitragen, so ist doch das Hauptwerck dabey der Kobold und die Wismuth-Graupen: Wo diese in einem Lande befindlich sind, so werden sich auch bald Leute finden, die blaue Farbe daraus machen können, und kan man sich allein der Glaßmacher, wenn selbige zumahl in bunten Gläsern etwas gekünstelt haben, hierzu bedienen, es schlet nicht, daß sie nicht die behörigen Handgriffe treffen sollten.

Handgriffe.

Diese Handgriffe sind nach Verschiedenheit der Kobolde auch verschieden, und man muß manchmahl einen Vortheil brauchen, der anderwärts gar nicht bräuchlich oder dienlich ist, so macht man dadurch gute blaue Farbe und der andere behält sein Geheimniß, das vielleicht nur an ienem, nicht aber an diesem Orte etwas gelten kan. Kurz durch Beschreibung der ordentlichen Materialien und der Hand-Arbeit wird nichts verrathen, wollte man aber eine völlige Theorie von Blau-Farbenmachen ausarbeiten, so möchten wohl dadurch ein und andere Wahrheiten entdecket werden, welche auch bey denenienigen Kobolden dienlich seyn sollten, aus denen man ietzt keine oder eine sehr schlechte blaue Farbe macht. Vorietzt wird dieses ausgesetzt, und gegenwärtiger Bericht gehet beides auf die Arbeit als öconomische Einrichtung bey einem Blau-Farben-Wercke zugleich; man wird hierinnen erstlich die Materialien und hernach die Arbeit kurz und deutlich beschrieben finden, und vielleicht ein und das andere hieraus ergäntzen können, was in andern gedruckten und geschriebenen Berichten von Blau-Farben-Wercken nicht so ordentlich vermeldet ist.

§. 2.

Natürliche Beschaffenheit des Kobolds.

Zur blauen Farbe zu machen brauchet man Kobold und Wißmuth-Graupen, Pottasche und Sand. Hiesiger Landen wird der Kobold gewonnen, der meiste zu Schneeberg, etwas zu Johann-Georgenstadt, und Annaberg, gar ein weniges etliche zeither zu Marienberg. Die Schneebergischen Kobold-Zechen sind theils 120 bis 130 Lachter tief, weiln solche zu Tage nicht gut thun, sondern in der Teiffe am besten brechen; theils brechen in Qvärtz, so gemeiniglich in der Farbe am lieblichsten fallen, theils in Kupfer-Nickel, so die Farbe braune machen, und denn auch theils im Schiefer. Es ist auch immer auf einer Zeche anders als auf der andern und in der Güte und vielerhand Arten, als auch in dem Preisse zu 2 bis 3 Thalern ein Unterscheid, darbey denn mancher Vortheil mit unterlaufen kan. Wenn die Gänge gewonnen, worinnen die Kobolde brechen, und aus denen Schachten gefördert sind, werden sie ausgeschlagen, und geschieden, daß die Kobolde etwan als ein Hüner-Ey groß zerschlagen werden; so man solche etwan grösser lassen wollte, würde es nicht zugegeben, damit man allezeit richtig zur Probe gelangen kan.

§. 3.

Wißmuth Ertzt und dessen schmeltzen.

Weiln die Kobolde gemeiniglich Wißmuth mit sich führen, so werden dergleichen Stufen alleine gestürtzet, und folgender Gestalt insgemein beschickt: Auf denen Berg-Halten oder nicht weit davon, wo ein feiner fester Rassen oder Boden anzutreffen ist, oder auch in Ermangelung dessen, wo nur die Gelegenheit ist, auf einen Platz eine feste Sohle von Lehm, gleich einem Tänne in der Scheune von 9 bis 12 Ellen ins Gevierdte zu schlagen, daselbst und darauf werden zwey Stangen 1 ½ Grepel ohngefähr starck geleget, das Holz wird zu Spreisseln gespalten, so lang als die Stangen sind, oder nachdem viel oder wenig zu schmelzen ist; diese Spreissel, so ins Gevierdte 1 ½ Zoll ohngefähr dicke, und solang als ein Scheid Holtz sind, werden einer an den andern geleget, die Wismuth-Ertzte darauf gestürtzet, daß sie nur an einander zu liegen kommen, und alsdenn wird der Heerd mit Bränden und Kertzen-Spreisseln angezündet. Dieses geschiehet, wenn es ziemlich starcken Wind hat, damit solcher das Feuer durchtreiben kan, da denn immer von Kertzen-Spreisseln, um bessere Hitze zu machen, zugeworfen werden. Ehe noch der Heerd gantz hinausgebrannt, kan man schon, wo er zuerst angefeuret worden, die ausgebrannten Stufen wiederum ausklauben, und so fort fahren, bis das Stufwerck alles wieder zusammen weg ist. Alsdenn nimmt ein Bergmann einen Berg-Trog und schwenget gegen den Wind, und säubert auf solche Art die Asche und Kohlen vollends weg, daß die Wißmuths-Körner allein liegen bleiben, ausser was etwan das Feuer von Stufen abgehoben hat; Alles dieses wird zusammen genommen aufbehalten, bis es auf einer Zeche kan geschmeltzet, an einem frischen Wasser reinlich ausgewaschen, und denn in eisern Pfännen geläutert und in Scheiben gegossen werden.

§. 4.

Einige öconomische Vortheile bey denen Kobold-Zechen.

Was in dem Schmelzen von denen Wißmuth-Scheiben abgehet, das wird zu denen Kobolden oder ausgeschmoltzenen Wißmuth- Graupen gethan, und als Kobold mit gefördert und verkauft. Dabey ist zu gedencken, daß wenn etwan Wißmuth bricht, der nicht rein genug zum schmeltzen, oder, daß die Mühe und Arbeit darauf zu wenden sich nicht verlohnen möchte, oder selbige Graupen durch das Schmeltzen gar zu leichte würden, indem das meiste in Rauch fortgienge, es denn besser sey, daß diese unter die Kobolde mit ausgeschlagen werden. Bey dem Kobold und Wißmuth ausschlagen aus den Gängen, sehen zu weilen kleine schmahle Trümer durch die Gänge, daß es die Mühe nicht verlohnet, die Arbeit anzuwenden, auch so es gleich geschehen könnte, die Kobolde dennoch geringe und undüchtig gemacht würden;

Ausschlag. Klein, Bren.

so wird dieses geringe Zeug, so man Ausschlag nennet, in Pochwercke geschaffet, trocken gepochet und über das Sieb gesetzet, und was Kobold ist, von unreinen geschieden, dergleichen heißt alsdenn Klein. Der Abgang so wie ein Sand ist, wird Bren geheissen, und ist zum Pflastern und Mauern zu gebrauchen. Das Pochwerck bekommt vor den Karn 2 Groschen Joch-Zinnß; dem Reinmacher 2 gl. zu setzen; 2 gl. zu pochen; und 8 pf. durchzulassen; Ein Karn ist so viel als ein Pferd von einer Zeche vor ein Pochwerck anführen kan. Solches Klein ist alsdenn so gut als sonsten ein Kobold, wird auch unter den andern Kobold gethan und mit gefordert, oder nach der Gewohnheit auf 100 Cent. Kobold 30 Cent. Kleines abgenommen.

Vermischung des Kobolds, Graupen und Kleines.

Die Wißmuth-Graupen, Kobold und Kleines werden, wenn das Kleine nicht a part gefördert wird, welches anietzto selten geschiehet, wohl unter einander gemenget; doch sollen sie nicht angefeuchtet werden, weil es ein Betrug ist. Hier muß der Steiger auf seiner Grube der Kobolde wohl kundig seyn, daß er weiß, wie viel er obbiggedachter Arten iedes abnehmen soll, damit er die verlangte Farben-Probe bekommen kan; denn die Kobolde sind höher als die Graupen von Farbe, dagegen die Graupen lieblicher als die Kobolde sind, und wenn diese recht wohl vermengt und versetzet werden, die besten und schönsten Farben-Proben geben.

Stein-Farben-Probe.

Daher denn der Steiger, um sich darinnen gewiß zu sehen, die Stein- Farben-Probe muß machen lassen, und die Sache darnach anstellen; eine solche Probe kostet bey dem Gvardein 3 gl. und auf den Farben-Wercken bey dem Farben-Meister 1 gl.

§. 5.

Kobold-Förderniß oder Lieferung.

Wenn das Quartal bald zu Ende gehet, gemeiniglich Ν. 11. Woche, wird das Förderniß der Kobolde angestellet, doch wird vorhero vom Berg- Amte und Kobold-Inspectore ein Verzeichniß aller Kobolde gemacht, und bey dem Ober-Berg-Amte, was vor Förderniß alles geschehen könnte, eingeschickt, allwo nach Befinden es dabey gelassen, oder geändert wird, da denn ieder Zeche ihr gewiß Quantum zugetheilet ist. Wenn es denn zum Förderniß und Abwägung der Kobolde kommt, so finden sich dabey ein, der Zehendner, wegen des Zehendens, der Stolln-Vorsteher, wegen des Neundtens, der Kobold-Inspector, Berg-Meister und Gvardein nebst einem Geschwohrnen, die Farb-Wercks-Besitzer, und von Gewercken, wer da will, und die Schicht-Meister der Zechen. In Beiseyn dieser wird mit einem Centner- Gewichte, so dem Berg-Amte zuständig ist, und darnach auf allen Zechen gewogen wird, einem nach dem andern das zugetheilte Quantum gewogen, da denn iedes Farb-Werck sein Fünftheil bekommt.

Behutsamkeit bey denen Proben.

Die Kobolde, wenn sie verwogen von den Zechen, müssen auch gleich von denen Farb-Werck-Bedienten abgeführet werden. Wenn nun dieses alles geschehen, und mit dem Verwägen fertig, so werden die Proben so in versiegelten Fäßgen im Puchwerck verwahrlich gehalten werden, eine Probe nach der andern anfänglich mit 3 Stempeln, wenn weniger wird, mit 2 Stempeln, letzlich mit  einem, damit die Graupel recht wohl klar werden gepocht; denn das so sich im Pochen am längsten hält, gemeiniglich das beste ist. Denn wird es von Bergleuten wohl unter einander vermenget, bis letzlich der Geschwohrne kommt, und eine Probe allenthalben wegnimt, und in einen Berg-Trog thut; Hiervon nimmt der Inspector mit einem Löffel vor sich, vor das Berg-Amt und vor den Gvardein, alsdenn fassen sich die Farben-Werck-Besizter und Gewercken ihre Proben auch ein, und bestehet die Dicke derselben in einem Quart-Blatt Pappier groß, welches wie zu Fassung eines Pulvers zusammen gebrochen wird; Weil denn so etliche Proben wegkommen, und daher der Probe-Centner allzu viel Abgang haben möchte, so wird derselbe gleich Anfangs etwas reichlich gewogen. So dieses geschehen, bemühet sich ein ieder seine Proben auf das fleißigste zu machen; der Gvardein im kleinen Feuer vor dem Blasebalg: im Farben-Werck im grossen Feuer, in dem Schmeltz-Ofen auf der Farb-Mühlen: denen Gewercken stehet es frey, wo sie die ihrigen wollen machen lassen.

§. 6.

Taxation bey Kobolde.

Ehe nun diese Proben alle fertig sind, gehen ein vierzehen Tage fast weg, unterdessen wird ein gewisser Tag zum Tax angestellet, so vom Berg-Amt ausgeschrieben wird, da denn ein ieder mit seiner Probe erscheinet. Die Taxation geschiehet folgendergestalt: Weiln die Schieds-Proben versiegelt in Schachteln aufbehalten werden, so müssen die ienigen von Farben-Wercks-Besitzern und Gewercken die Schachtel erkennen, ob sie noch richtig in Siegel bestehet, hernach werden die Schieds-Proben, nach welchen die iezigen neuen Proben gegen einander gehalten, verglichen und taxiret werden, heraus gethan, frisch oder von neuem gestossen, aus dem Mörser auf einen Viertels Bogen Pappier fein aus einander geschüttet, was ganz klar ist weggelassen, denn sie nehmen was nicht so klar und nicht zu grob ist, und legen eine Messer-Spitze voll hin, und wenn dieses mit den Schieds-Proben richtig, so wird die Schachtel, darinne sie aufbehalten werden, wiederum von denen anwesenden des Berg-Amts der Farben-Werck-Besitzer und Gewercken versiegelt und beigesetzt. Hierauf werden die Zechen, wie sie nach einander gefördert haben, zum Tax vorgenommen, so denn die Probe gleich der Tax oder Schieds-Probe gestossen, aufgeleget und taxiret wird, so lässet denn, wer da will seine Probe, sowohl Farben-Werck-Besitzere als Gewercken mit auflegen, und mag seine Erinnerung dabey thun, der Ausspruch aber bestehet bey dem Berg- Amt, und den Preiß nach solchen Ausspruch notiret sich ein ieder. Wenn dieses vollig verrichtet, so wird durchgegangen, ob einer alles wie der andere aufgeschrieben hat, und da alles recht befunden, so hats seine Endschaft, und werden vom Herrn Zehendner über geförderte und nunmehro taxirte Kobolde Zettel gefertiget, deswegen er von ieder Zechen 3 gl. bekommt, und auf welchen das Förderniß, der Preiß, was dem Churfürsten am Neundten und Zehenden zukommt, und was denen Gewercken bleiben thut, verzeichnet ist. Solche Zettul bringen die Gewercken denen Farb-Wercken und hohlen ihre Zahlung, doch wird von solcher gleich das Neundte und Zehende immer behalten, und vom Farben-Werck in Zehenden bezahlt.

§. 7.

Calcination des Kobolds. Ofen.

So viel von Kobolden bis aus der Gewerckschaften Hand. Nach diesen, so bald die Kobolde aufs Farb-Werck kommen, und bezahlet seyn, so werden sie gepocht, durch eien meßingenen Durchwurf geworfen: von dar zum Calcinir-Ofen geschaft, welcher fast als ein Back-Ofen gebauet, innewendig 3 und eine halbe Elle lang, und auch eben so breit ist, der Heerd darinnen und das Gewölbe sind von Ziegeln gemacht. Unter diesen Ofen wird das Feuer gehalten, daß die Glut durch und über die Kobolde geführet und getrieben wird, und wird auf den Farben-Wercken hierzu das stärckste und abgänglichste Holtz gebrauchet. Nachdem sich nun die Kobolde finden, wird 4. 5. 6. bis 9 Stunden gebrannt, und mit einer langen eisernen Krücken wohl gerühret.

Rauchfang.

Der Gift, den der Kobold fahren läßt, wird in einen Rauchfang getrieben, der auf der Erden fort ein hundert Schritt gemeiniglich gebauet wird, vorne, wo der Anfang dieses Rauchfangs, ist er wegen der grosssen Hitze von Steinen und 4 Ellen hoch gebauet, folgends aber weiter wird er nur von Holtz gebauet, 3 Ellen hoch und 2 Ellen weit gemachet. In diesen Rauch- oder Gift-Fängen fänget sich der Rauch, so weiß aussiehet, und fällt zu Boden, und gehet hierdurch iedem Centner Kobold, nachdem er in der Güte ist, zu 20. 30. 35 Pfund ab.

Arsenic.

Aus dem Rauche nun wird der Arsenic gemacht, so eine besondere Beschreibung brauchet; der Kobold aber, wenn er gebrennet, wird durch ein klein meßingen Sieb gesiebet, was nicht durchgehet werden Gräuplein genennet, welche denn wieder im Pochwerck durch den Durch-Wurf gepochet werden müssen, bis sie so klar, daß sie zum Versetzen dienlich sind.

§. 8.

Holtz-Asche.

Die Pott-Asche zur blauen Farbe wird aus Holtz-Asche gemacht, wie solche entweder in Ofen gesammlet, oder in den Wäldern gebrannt wird; letztere ist die beste, weil sie nicht allein bessern sondern auch mehrern Fluß giebt, und nach dem die Asche von guten Holtze ein 5 bis 6 Dreßdnische Scheffel 1 Centner Fluß geben thut. Die Holz-Asche wird in halben Bier-Fässern, oder in darzu gemachten Fässern, die doch erstgedachten in der Form ohngefähr ähnlich sind, reinlich ausgelauget; man feuchtet die Asche ein wenig an, nachdem vorher auf den Faß-Boden etwas Stroh oder Reißig geleget worden, daß die Asche nicht durchschiessen thut.

Lauge.

Die beste Lange davon, und so lange sie noch braun siehet, wird in eiserne Kessel gethan, die blasse oder weise Lauge aber, so geringer ist, wird immer wieder auf frische Fässser gegossen, damit selbige besser und schärfer werde. Diese Lauge wird nun ferner in bemeldeten eisernen Kesseln eingesotten, man siedet über einen solchen Kessel zwey Tage, von der Asche aus dem Walde wird nur anderthalber Tag gesotten, nachdem es sich thun lässet; weil daselbst es so genau nicht genommen wird.

Fluß.

Nachdem der Kessel groß ist, werden 1 bis 1 ¼ Cent. Fluß aus einem Kessel voll Lauge, und dieser hat sich im Kessel als ein Stein angesotten, daher er auch mit Meiseln muß heraus gehauen werden. Auf solchen Sud wird eine Viertels-Klafter Holtz verbrauchet, und wenn die Asche weggeschaffet, 10 gl. Lohn gemeiniglich gegeben. Weiln es wegen des Ueberlaufens manchen viel Ungelegenheit macht, und er daher auch in Schaden gesetzet wird, so kan dieses, wenn etwas Pech darein geworfen wird, Pottasche verhütet werden.

Pottasche.

Solcher Fluß muß nun calciniret werden, und wenn dieses geschehen, so wird es Pottasche genennet; es geschiehet aber fast als wie das Kobold-Calciniren, so schon beschrieben worden, und wird ein Ofen sonderlich darzu gebauet, darinnen der Fluß gebrannt, und welches ein paar Stunden Zeit erfordert. Es gehet dem Centner, wohl gesotten, dennoch 14. 16. bis 18. Pfund ab. Endlich wird die calcinirte Pottasche noch einmahl gesiebet, durch ein ziemlich weites eisernes Sieb, was so gar grosse Stücken sind werden zerpocht, damit es in Schmeltzen besser zugleich das seine verrichten kan, und auf diese Art wird es zur Farbe zugesetzet.

§. 9.

Vom Sande oder Zusatz.

Sand, oder der Zusatz zum Farben, wird von weisen Kieselsteinen gemacht, theils werden auf dem Felde zusammen gesuchet, oder aus den Halden gelesen, theils werden auch aus den Gruben von Kobold-Gängen gefördert, und als anderer Berg mit gezogen, so ein Trinck-Geld vor den Steiger giebt, weiln sie von Karn zwey Groschen bekommen. Solche Qvärtze werden auf die Wercke angeführet, daselbst geröstet, daß sie sich besser und klar pochen lassen, dieses aber geschiehet in einem nassen Pochwerck in einem Gerinn; was rein, wird vor dem Pochwerck aufgefangen, was unrein ist, gehet im Wasser mit weg. Hierauf wird es ausgestochen, zu der Hütte, wo die Farbe geschmelzet wird, gebracht, so denn in Calcinir-Ofen geworfen, daß der Qvärtz ausglühe und recht trocken werde, wornach er durch ein meßingen Sieb in Kasten gesiebet wird, und also tüchtig zum Farben-Zusatze ist. Was aber im Sieben nicht durchgehet, wird wieder zum Pochwerck gebracht und durchgepocht.

§. 10.

Das Gemenge.

Zum Farben-Machen selbst werden die vorbeschriebenen drey Materialien, als Kobold, Sand und Pottasche iedes ein Drittheil insgemein genommen, und zusammen gewogen, es wäre denn, daß der Kobold ein mehreres, nachdem die Farbe gemacht werden soll, von Sande leiden könnte. Diese werden zusammen in den deswegen so genannter: Gemeng-Kasten geschüttet, der nicht weit vom Schmelz-Ofen stehet, und mit der Kelle, damit nachgehends auch dieses Gemenge in die Häfen geleget wird, unter einander gemischet, daraus denn das Glaß, woraus die blaue Farbe gemacht, davon geschmelzet wird.

Das Schmeltzen.

Das Schmeltzen bestehet darinnen, und ist der Ofen an sich selbst den Glaß-Hütten-Oefen gleich, ist 3 Ellen lang, 1 und ¾ Ellen breit, und 3 Ellen hoch: in der halben Höhe des Ofens stehen die Häfen.

Der Ofen.

Dieser Ofen hat über dem fördern Thür-Loch einen Vorsatz von Thon gemacht, so weggethan werden kan, und dadurch die Häfen ein und ausgethan werden; in diesem Vorsatz ist wieder ein klein Loch, wo die kleinen Farb-Proben calciniret werden, so mit so genannten Kuchen oder Thon zugesetzet ist. Auf ieder Seite des Ofens sind 3 Löcher, wo das Einlegen zu Glaß in die Häfen geschiehet, und durch welche das Glaß ausgeschöpft und ausgethan wird: diese sind auch unter dem Schmelzen mit Kuchen bis auf 2 Qveer-Finger, damit das Feuer ziehen kan, zugesetzet. Unter diesen sind noch drey Löcher, so nicht eher aufgemacht werden, es ist denn an Häfen was zu thun, oder es werden neue Häfen eingetragen, damit man mit den eisern Stangen solchen besser beikommen und sie zurechte richten kan. Ferner unter diesen, und zwar zu unterst des Ofens seyn auf ieder Seiten zwey Löcher, die Aschen, und wenn die Häfen über oder ausgehen, das ienige Glaß, so in Ofen kommen, heraus zu thun, so Heerd-Glaß genennet, und wieder in Schmeltzen mit zugesetzet wird.

§. 11.

Von denen Häfen.

In diesen Ofen stehen 6 Häfen, darinnen das Gemeng mit der Kell, so als eine Schaufel auf beiden Seiten eine Qveer-Hand aufgebogen ist, und einen langen eisernen Stiel hat, eingeleget wird. Die Häfen sind und werden von dem besten Thon durch den Farb-Meister gefertiget, von einem bekommt er 3 gl. Lohn, und der Thon wird gemeiniglich aus Böhmen geholet. Wenn ein Drittheil alte Scherbel von solchen abgesektzen Häsen gepocht, und darunter genommen wird, halten sie besser als von neuem Thon allein, und nachdem solche wohlgemacht und der Thon gut ist zu 20 Wochen. Ehe nun solche Häfen eingesetzt werden, es geschehe nun zum Anfang alle 6 Stucke zugleich, oder so ein oder mehr wandelbar werden, so müssen diese, ohngeachtet sie recht ausgetrocknet sind, dennoch gebrannt, oder wie sie es nennen, getembert werden,

Tember-Ofen.

worzu ein sonderlicher Tember-Ofen bey ieder Hütte zu befinden, damit, wenn diese eingetragen müssen werden, sie nicht zu sehr in die Luft kommen, weil sie sonsten zerspringen möchten.

§. 12.

Darr-Ofen.

Weiln das Glaß zu schmelzen grosse Hitze seyn muß, und der Schmelz-Ofen forne und hinten Schür-Löcher hat, im fordern aber mit lauter gedörreten Holz geschüret werden muß: so ist ein Ofen darzu am Schmelz-Ofen gebauet, so der Darr-Ofen genennet wird, und etwas höher stehet, als der Schmelz-Ofen, damit die Gluth aus diesem in ienen schlagen kan. Dieser Ofen ist gewölbet, ein Scheit Holtz breit, und auch so lang, da denn das Holtz darein geschlichtet wird; ferne muß man eine eiserne Thüre vorsetzen, und wohl verwahren, damit die grosse Hitze das Holtz in 2 oder 3 Stunden, oder in einem Tage 3 Ofen voll, welches auch gnug ist, so dürre mache, daß es fast als halbes Kohl wird, und eine starcke Glut und Hitze von sich giebet; im andern Schür-Loch wird dargegen nur Holtz insgemein genommen, sonderlich das stärckste, denn sienes, was zum Abtrocknen im Darr-Ofen geschlichtet wird, muß klein seyn, und so die Scheite zu groß müssen selbige gespalten werden.

§. 13.

Beschreibung des Schmeltzens.

Mit solchem Holtz muß ein fein gleiches Feuer gehalten werden, und so die zusammengesetzte Materie 6 Stunden lang im Ofen gewesen, selbige denn mit dem Rühr-Eisen aufgestochen und umgerühret werden; damit wird denn fortgefahren und alle Viertel Stunden einmal umgerühret, wie denn zu dem Ende in der Hutten eine Stunden-Lauf-Uhr ist, um sich besser darnach zu richten. Dieses wird continuiret in die 6 Stunden, bis die Materie recht wohl zu einem Glaß geschmeltzet ist; es läßt sich auch in geringen Glaß diese Arbeit in 8 Stunden verrichten. Alsdenn wird das Glaßmit einem eisernen Löffel, so der Ausschopf-Löffel genennet wird, ausgeschöpfet, und aus dem Ofen in einen Wasser-Trog gethan, da sich das Glaß schreckt oder vom Wasser mürbe gemacht wird, daß es sich besser in Pochen und Mahlen zwingen läßt.

Speiß und Wißmuth.

Bey dem Glaß sehet sich im Schmeltzen eine Speiß neben dem Wißmuth, so mit dem Ausschöpfen des Glases von Boden mit heraus geschöpfet wird, dabey derienige, so es verrichtet, und der Schürer genennt wird, grosse Hitze ausstehen muß, denn die Speise gemeiniglich in ein eisern Pfänngen gelassen wird, ehe das Glaß in den Wasser-Trog kommt; Der Schürerbekommt von einem ieden Pfund einen Pfennig. Diese Speiß und Wißmuth so beisammen werden folgendergestalt geschieden: Wenn die Feuer ausgehen müssen, und ohnedem die Häfen verlohren gehen, so werden solche letzlich voll dieser Materie geleget, welche denn zusammen schmelzet, und der Wißmuth auf den Boden, die Speise aber oben aufkommt, da der Wißmuth von der Speiß geschlagen wird. Besser aber läßt sichs thun, wenn an einen solchen zusammengeschmeltzten Kuchen ein Feuer gemacht wird, da denn der Wißmuth viel reinlicher wird, und mit weniger Mühe herunter schmelzen thut, den Speiß aber kan man wieder als Kobold bey dem Zusatz gebrauchen, wenn man ihn vorher wieder ordentlich als Kobold zugerichtet hat.

Pochen.

Das Glaß aus dem Wasser-Trog wird von den Poch-Jungen ins Pochwerck mit Auslauf-Karren geführet; und weiln im Trog auch zuweilen etwas Speiß sich findet, so lesen sie es gleichfalls zusammen, und bekommen so viel vor ein Pfund als der Schürer; dabey nicht sowohl viel Nutzen von der Speiß zu erlangen das Absehen ist, sondern nur weiln es besser, daß solche vom Glase kommt, denn die Farbe davon grau gemacht wird. Das Glaß wird durch einen meßingenen Durchwurf, &c. weil solcher besser als ein eiserner des Rosts halber ist, gepocht, nach diesen aus denen Glaß-Standt-Stürtzen mit der Schaufel gestochen, und vor die Mühlen zum vermahlen parat gehalten.

§. 14.

Farb-Mühle.

Solche Mühlen sind gemeiniglich mit an die Pochwercke angebauet, und werden zugleich mit getrieben.

Boden-Stein

Die Mühle an sich selbst ist erstlich ein Sturtz, gleich als von Faß-Tauben gemacht, in denselben ist der Boden-Stein, so auf der Erde auflieget von einer Feld-Wacken oder hartem Sand-Stein, der ie härter ie besser, genommen, und durch stählerne Berg-Eisen so weit gezwungen und zugerichtet wird, daß er oben und unten eben und soviel möglich auf den Seiten rund gearbeitet sey. Er ist eine oder drey Viertel Ellen hoch und 1½ bis 1 ¾ Ellen breit, nachdem man ihn bekommen kan; und weiln er denn nicht allezeit eintrifft, daß deswegen noch Mangel an der Rundung ist, und der Sturtz nicht recht ausgefüllet wird, so werden von andern Stücken Steinen die Löcher ausgemacht, und mit Mooß aus dem Walde genau verstopft, daß selben trocken hält, ia, wenn auch gleich was könnte durchkommen, sobald das Glaß hinein kommt, sich vollends verschlemmen thut. In diesen Boden-Stein wird in der Mitten ein viereckigt Loch von einer Qveer-Hand tief gemacht, darein wird eine eiserne so genannte Spur gelegt, so gut gestählt ist, in solcher Spur lauft die darzu gemachte Mühl-Stange, welcher durch ein Getriebe von einem Kamm-Rade getrieben wird.

Läufer.

An der Mühl-Stange werden ein paar Läufer von Stein, gleichwie der Boden-Stein beschrieben worden ist, da ieder mit 3 Spuren gehauen, an starcken Eisen zusammen gehencket, und an die Mühl-Stange gestecket; welche also auf den Boden-Stein das Glaß im Wasser kleine und zu Farbe mahlen. Das Glaß so auf denen Pochwercken gut gepochet, wird, auf die Mühlen geschüttet, in 6 Stunden gut und tüchtig gemacht. Denn wird solches von der Mühle in die hier zu gehaltnen Stürtze (oder Gefässe) abgezapfet; Die Stürtze sind fast gemacht wie die Pferde-Eimer, nur daß auf der einen Seite die Tauben einer Qveer-Hand höher sind als auf der andern; mit solchen wird es weiter in ein so genanntes Wasch-Faß gegossen, so ein paar Ellen weit und eine bis fünf-Viertel Ellen hoch ist. Hier stehet die Farbe in die 3 bis 4 Stunden, und sehet sich endlich auf den Boden zusammen; wenn solches geschehen, so wird das lautere abgeschöpfet und in Gerinne gegossen, da es denn in einen Bottig läuft, und was denn in diesen Bottig übergehet, fällt in einen andern, ia wohl in den dritten, daselbst es bessere Zeit hat, sich vollends gantz zu setzen und zu läutern; was sich sehet wird Eschel genannt, und man setzet es wieder dem Schmelzen zu, indem der Fluß erfpahret und doch gut Glaß gemachet wird.

§. 15.

Vom Waschen

Aber die Fässer, worinnen die gemahlne Farbe von Mühlen gebracht worden, werden mit famt der Farbe in eine Stube gebracht, so die Wasch-Stube genannt wird; so wird denn die zu Boden gesetzte Farbe mit Hacken heraus gehauen, mit den Nacken der Hacken etwas klein geschlagen, und in ein wieder darneben stehendes Wasch-Faß mit einer Schaufel nach und nach gethan. Dieses Faß ist mit Wasser an gefüllet, und ein Arbeiter stehet dabey, hat ein zugerichtetes Stück Holtz, so das Rühr-Scheit genennet wird, und damit rühret er eine Viertel Stunde in einem Stücke fort, und darf keinen Fleiß spahren, damit alles fein durchwaschen werde, und das Wasser die Farbe reinige. Denn wird alles mit einander, weil es noch gehet, mit einer Wasser-Kanne übergeschöpfet, und durch ein enges Haar-Sieb gelassen, damit nichts unreines von Holtz oder andern darunter bleibe; dieses wird nun also in ein ander Wasch-Faß gegossen, darinnen es 2 3 bis 4 Stunden, nachdem man die Farbe klar haben will, stehen muß, denn wird das klare Wasser wieder abgegossen, und in einen Bottig, wie gedacht, geschöpft, ia solche Verrichtung des Verwaschens der Farbe, nachdem man sie rein und sauber haben will 3 bis 4 mahl wiederhohlet. Was sich denn in Fässern zu Boden gesetzet, wird mit einer Hacke heraus gehauen; der Meister nimmt gleich Probe davon, läßt sie in der Ofen-Röhre trocken werden, siebt die Probe durch ein klein Hären Sieb, zu sehen, wie weit die aus gehauene Probe tüchtig ist, die eingesetzte oder nach dem Muster verlangte Farbe vorzustellen, so er denn angiebt.

§. 16.

Vom Reiben.

Die tüchtige Farbe wird auf das Reibe-Bret, so 6 Ellen lang und 2 bis drittehalbe Elle breit, auch von starcken Pfosten ist, gethan; da denn ein Arbeiter ist, und die grossen Stücken zu pucken pflegt, und, weiln die Farbe nicht so hart, bald geschiehet; denn stehen wieder Arbeiter, die haben Reibe-Holger, so rund und ohngefähr ein 3 Zoll dicke und drey Viertel Ellen lang sind, mit solchen reiben sie mit beiden Händen, daß alles fein klar werde; nachdem die Farbe ist, sonderlich die ordinaire klare, nachdem ist sie wegen der Kläre derber. Hierauf wird solche auf einen Haufen auf den Reibe-Heerd zusammen geschoben, und so sie zu Hauf alsdenn kommen, von 2 Arbeitern auf die Farb-Breter so auf den Seiten aufgesetzte Leisten haben, sonst aber nur halb so groß als vorige sind, gebracht, vor die Reibe-Banck auf ein lediges Farbe-Faß gesetzt, und die Farbe mit Schaufeln ein paar Zoll hoch, als die Hitze drauf würcken kan, getragen, mit denen Händen fein eben gemacht,

Treug-Stube.

und denn das Bret mit aufgethaner Farbe in die Treug-Stube, so gemeiniglich wegen der grossen Hitze gewölbt seyn muß, getragen. Darinnen die Dürr- oder Farb-Breter auf die darzugemachten Gerüste von starcken Stangen gethan werden, und Tag und Nacht stehen müssen, daß alles recht durchhitzet und trocken wird.

§. 17.

Ableeren, Einwägen und Versenden.

Endlich wird die Farbe abgehoben, und in die Kammer, wo die Waage zu befinden, gebracht, so das Ableeren der Farb-Breter geheissen wird, und wird in einen Kasten von denen Bretern abgeschüttet. Da denn wieder ein Arbeiter sich befindet, der siebt denn in einen so genannten Sieb-Kasten, so mit Tüchern verhenget durch reine, und nachdem die Farbe ist, klare härne Siebe; weiln aber solches sehr staubet so muß sich der Arbeiter mit einem Tuche das Maul verbinden, damit er nicht soviel davon in sich ziehen möge. Nach diesem, wenn ein Kasten, oder eine Post von 15. 20 bis 30 Cent. zusammen gesiebet ist, so wird sie mit etwas Wasser, damit man desto eher im Einstoffen und Packen zu rechte kommen kan, besprenget, mit den Händen wohl gemenget, und was naß worden, welches sich als knollericht zusammen setzt, gerieben, damit die Farbe fein überein werden muß. So ist denn ein anderer Arbeiter, der auf die Waage bestellet, der wiegt solche aus dem Kasten in grosse und kleine Fässer. Ehe aber solches noch geschicht, so nimmt der Farb-Meister vorher Proben, und sieht, ob sie nach dem Muster recht kommen, wo nicht, so muß er solchen mit andern Farben, so entweder klarer, höher oder grober ist, zu Hülfe kommen, doch kan dabey ein klein Abstechen paßiren, wenn es nur nicht zu viel ist. Nach dem Einwägen wird solche wohl zugeschlagen, mit guten Reifen verbunden, fleißig mit Zwecken und Nägeln beschlagen, die gewöhnlichen Zeichen und Nahmen auf iedes Werck gebrannt, mit Röthel die Gattung darzu gemacht, &c. als: O. C. bedeutet ordinair klar; O. H. ordinair hoch blau; M. C. Mittel klar; M. H. Mittel hoch blau; G. C. oder F. C. Gute oder Feine; FFC. feine klare und s. f. Denn wird sie verladen nach Schneeberg, vor das Farbe-Brenn-Hauß gebracht, da alle Fässer mit einem Bohrer angebohret und Muster heraus genommen werden; alsdenn wird auf die Mitten des Fasses auf den Tauben, mit denen darzu geordneten Zeichen gebrannt; mit Accis-Zettuln versehen, und also in alle Welt versendet.