Krünitz 1779/XVII

Johann Georg Krünitz, Oekonomische Encyklopädie, oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- u. Landwirthschaft, in alphabetischer Ordnung XVII (Geld–Gesundheit), Berlin [Joachim Pauli] 1779.


pp. 450–451

Gerüst

Gerüst (das), von dem Zeitworte rüsten, ein auf eine Zeitlang aufgeführtes Bauwerk von Holz, allerley Arbeiten auf demselben vorzunehmen; L. Tabulatum, Fr. Echafaud, Echafaut. Dergleichen sind die Bau-Gerüste, d. i. die Gerüste der Mäurer, Gebäude aufzuführen oder auszubessern; der Mahler, die Decke in Kirchen und Palästen zu mahlen; die Gerüste, welche man zum Behuf der Zuschauer bey feyerlichen Vorfallenheiten bauet u. s. f. Die wirkliche Zusammenfügung oder Aufschlagung der dazu dienlichen Breter und Balken oder Latten, heißt das Rüsten oder die Rüstung, Fr. Echafaudage. Auf das Gerüst, welches Etagen-Weise errichtet, jede Etage aber nur 7 oder wenige Fuß darüber gemacht wird, gelanget man durch eine schräge breterne Brücke, welche ein Laufgerüst genannt wird, damit die Handlanger die Baumaterialien bequem auf das Baugerüst tragen, oder mit Schubkarren bringen können.

Das Laufgerüst muß ziemlich flach seyn, oder wenig anlaufen, und mit Querlatten gleich den Staffeln benagelt seyn, damit die hinauf gehenden Personen nicht ausgleiten können, sondern auf den Latten einen sichern Tritt haben. Man läßt aber in der Mitte eine Riefe unbelattet, damit die Schubkarrenräder auf dem unbelatteten Streifen ohne Hinderniß laufen können.

Ein nur aus Stangen gemachtes und an Stricken hängendes Gerüst bey den Schieferdeckern etc. wie auch an den Seiten eines Schiffes, um solches zu kalfatern, wird Echafaud volant genannt. Siehe Fußbock und Rüst-Bock.