Florinus 1702
Franciscus Philippus Florinus, Oeconomus Prudens et Legalis. Oder Allgemeiner Klug- und Rechts-verständiger Haus-Vatter/ bestehend In Neun Büchern, Nürnberg – Franckfurt – Leipzig [Christoph Riegel] 1702.
Des
Klugen
Und
Rechts-verständigen
Haus-Vaters
Anderes Buch.
Von Ausbauung eines Wohn-Hauses und Meyerhofes.
. . .
pp. 181–183
Das VI. Capitel.
Vom Sand und Kalck.
Inhalt.
§. 1. Kalck-Fuhren von ferne mißlich/ von der Nähe bequem. §. 2. Zweyerley Arten Sandes. Regeln von dessen Probirung/ Verbrauch/ Untersuchung. 3. Gegrabener Sand. Die beste Art. Verbrauch. Der Puteolanische. §. 4. Regeln vom Fluß und Meer-Sand. Von dem unter den Wasser-Fällen. Flöß-Sand. Vom Durchreuterten. §. 5. Von des Kalcks-Arten. §.6. Bereitung. §. 7. Ablöschung/ Verbrauch.
§. 1.
WEil ohne Sand und Kalck die Steine und Ziegel nicht vereinbart und befestiget werden können/ so gibts dem Bau einen grossen Vortheil/ und wird dabey viel Zeit/ Müh und Unkosten erspahret/ wann man sie in der Nähe haben kan. Sonderlich ists mit dem weiten Kalck-Fuhren sehr mißlich/ gestalten der Kalck auf solchen in der Dürre unterwegs verstäubet/ bey einfallenden Regen aber zerfleust und wol gar allerdings die Wägen verderbet. Ein sonderbares Kleinod aber ists zu achten/ wann man an dem Ort/ da man etwas nahmhafftes zu bauen gedencket/ gute Kalck-Steine aus den Bergen brechen/ oder auf dem Felde und aus dem Wasser sammlen kan/ daraus man zu guter Gelegenheit ein Jahr oder 2. vorher Kalck brechen/ und dessen zur Genüge im Vorrath schaffen kan.
§. 2. Von dem Sande/ der unter den Kalck gerühret wird/ ist dieser Unterschied zu mercken: daß dessen zweyerley Arten seyn/ einer der aus der Erden aus Gruben gegraben wird: der andere so am Gestade der Flüsse oder Bäche gefunden oder vom Wasser zusammen geführet wird/ und daher der Fluß-Sand heisset.
Was insgesamt von beyden Arten zu wissen/ das geben nachfolgende Bemerckungen.
(1.) Welcher Sand in der Hand gerieben rauschet und knirschet; und auf ein weiß Tuch geworffen/ keine Flecken hinterläst: oder in Wasser gerühret/ dasselbe nicht sonderlich trübe macht/ der taugt wol.
(2.) Der Sand soll nicht allzulang an der Lufft gelegen seyn.
(3.) Zu reinem Gemauer soll man reinen Sand nehmen/ darunter keine Erde vermischet ist.
(4.) Zu rauhem Gemäuer erwähle Sand nach Gelegenheit.
(5.) Zum Decken gehöret räscher und gröblichter.
(6.) Zum inwendigen Bewurff und Bestechen nimm von der schlechtern und glatten Gattung.
(7.) Der weisse Sand wird vor den schlimmsten geachtet.
(8.) Doch ist nöthig/ daß man an jeden Ort die Art und Beschaffenheit des Sandes wol untersuche/ und sich nach selbiger wol zurichten wisse.
§. 3. Belangend den gegrabenen Sand insonderheit/ so ist folgender Unterricht zu behalten.
(1.) Von demselben hat der röthlichte und Gold-Farbe/ und voraus der Lichtspielende und funcklende/ so aber rar ist/ den Vorzug. Dem folget der graue / und diesem der schwartzlichte.
(2.) Wann er eben aus der Sand-Gruben kommt/ ist er zu Mauren und Gewölbern dienlich. Liegt er aber irgend lang im Wetter/ wird er matt und Erdenhafft/ und wächset davon das Gemäuer gern aus.
(3.) Dergleichen frischgegrabener Sand aber ist hingegen nicht gut zu tünchen/ weil der damit gemischte Kalck nicht ohne kleine Risse an der Wand ertrocknen mag.
(4.) Merckwürdig ist hierbey aus dem Plinio, Vitruvio, und andern Authoren anzuführen/ daß der in den Puteolanischen Hügeln bey Bays und in der Gegend des Feuerbergs Vesuvii gegrabene sehr harte Sand oder vielmehr Sand-Staub (auf Italiänisch Puzzuola,) wann er mit Kalck angemacht wird/ unter dem Wasser so starck hält/ als die beste Kütte/ ja als der bewehrteste Stein/ und so noth fest ist er auch im Trocknen/ massen die mit dergleichen Zeug zusammengefügte Säulen im Fall sie umstürtzen/ sich nicht zerfallen/ sondern bleiben in einem Stuck durchaus unzerschellet. Die Mauren davon (dergleichen nicht wenig in Rom) trocknen schleunig aus/ also daß die damit gemauerte neue Gebäude unverzüglich und sonder Gefahr der Gesundheit mögen bezogen werden.
§. 4. Von dem Fluß- oder Meer-Sande ist dieses zu sagen.
(1.) Denselben zu bessern sind gestossene/ und durchgesiebte gebrannte Ziegel-Trümmer und deren gar nahe der dritte Theil mit zu vermengen.
(2.) Dem Meer-Sand muß die Saltzigkeit in und mit süssen Wasser abgeseiffet und abgewaschen werden: welche sonst den Tünch schrundig macht.
(3.) Der Fluß-Sand ist gut zu tünchen und auswendigen Bewurff des Gemäuers. Zimmer aber/ Gewölber und Mauren schwitzen davon/ nässeln und lauffen heßlich an. Und dieses ist auch die haubtsächliche Ursach/ daß manches Gemach wie lüfftig und wolgelegen es sonst ist/ nichts desto minder/ nie ohne Nässung/ Schwitz und Schmutz zumalen bey nasser Witterung seyn kan. Daher es weiter auch ungesund/ und unbrauchbar/ weil alles/ was darinn ist/ schimlicht und unsauber wird. Wiewol dieses auch andere Ursachen haben kan.
(4.) Der Sand so unter den Wasser-Fällen ausgenommen wird/ ist gut und besser/ als der dadurch bereits abgeschleimet/ und gewaschen worden.
(5.) Der Flöß-Sand/ welcher an manchen Orten aus seinen erhabenen Gruben durch das wilde Wasser heraus geschleppet wird/ und an niedern Plätzen hauffenweiß liegend bleibt/ ist so wol besagter Ursach halber/ nemlich weiter durchs Flätzen abgewaschen/ gereiniget und gefeget worden/ als seiner eigenen Güte halben doppelt wol zu gebrauchen/ der wird zu Hauffen geschlagen/ und so bald er etwas abgetrocknet/ zum Brauch verführt.
(6.) In Ermangelung der Sand-Gruben/ und wo des Fluß-Sandes kein Uberfluß ist/ mag man den am Ufer der Flüsse häuffig befindlichen Stein- oder Kiß-Sand durch die Reuter schlagen.
§. 5. Was vom Kalck zuwissen nöthig/ bestehet in dessen Art/ Bereitung und Gebrauch. Die unterschiedliche Arten werden in nachfolgende Anmerckungen gefasset:
1. Der aus dem Gebirge gebrochene Kalck-Stein/ so er trocken ist und gern bricht/ auch von innen keinen verborgenen Zusatz bey sich führet/ und nach erlittenen Brand sich verkleinert hat/ ist besser als die zusammgeklaubte.
2. Der beste Kalck wird aus den härtesten dichten Steinen/ besonders aus denen schönen weissen/ die ohne untermengten Zusatz sind/ gebrennet/ und zu den Mauren gut befunden.
3. Der aus schwamm- und löcherichten mürben Steinen gebrannte dienet am besten zum tünchen/ bestreichen und verwerffen der Mauren.
4. Alle Kalck-Steine von Kißlingen/ die man aus der Gruben nimmet/ schwartze/ weisse/ und röthlichte/ soll man alsofort brennen/ wann sie frisch aus der Gruben kommen.
5. Die Kißlinge/ und Wacken-Steine/ so aus Bächen und Wasser kommen/ geben einen weissen Kalck zu sauberer Arbeit/ der auch darum meist zum Tünchen verbraucht wird.
6. Der aus Schiefer-Steinen/ weil er schnell anziehet/ sich befestet/ und die Dauer hält/ tauget so wol im Wasser als im Wetter/ muß aber so bald er genetzet worden/ verbraucht werden/ sonst verbrennt er und verzehret sich selbst/ daß er hernach nicht mehr bekleidet noch angreifft.
7. Aus Marmor-Steinen/ so schwärtzlich/ grau und vielfarbig/ wie man solche in der Graffschafft Wied- und Itt-Stein/ auch zu Durlach in grosser Menge bricht/ auch auf dem Felde findet/ wird der schönste weisse Kalck/ der so wol zu mauren als tünchen gut ist.
8. Wo man die Muscheln in grosser Menge hat/ als in Niederlanden zumal in dem Land Koeren/ bey dem Dorff Elmers-Hausen/ da pflegt man auch Kalck daraus zu brennen. Wann das Wasser klein/ werden sie hauffenweiß hoch übereinander geschüttet/ und nachdem sie abgetrocknet hinweg geführet. Dieser Kalck ist inwendig des Hauses gut/ aber an der freyen Lufft wird er/ durch den Regen von den Mauren abgeschälet. An den Meer-Kisten/ da man die Austern häuffig fänget/ wird aus ihren Schalen ein trefflicher Kalck gebrennet.
9. Die Frantzosen/ vorab die Pariser/ gebrauchen gewönlich an statt des Kalcks/ den Gips/ welcher unten am Berge Montmartre im Uberfluß zu haben ist. Dauret zwar wol in der Feuer-Flamme und ist inwendig zum Ubertünchen der Gewölber/ auch auf platten Decken zierliche Formen zu erheben/ gar dienstlich. Aber wo das Wetter anschlägt/ und an feuchten Orten hält er nicht Stand.
10. Es gibt auch einen auserlesenen schimmernden Glantz-Zeug/ wann man der hellsichtigen und weissesten/ mit eisern Stampffeln zu subtilen Pulver zerstoffen/ und reingesipten Kisel-Steinen aus den Bächen 2. Portionen mit einer Portion Kalcks vermenget/ und in einer Multer wie einen Teich anmachet. Die Italiäner geben ihm einen besondern Namen Stucco, sie gebrauchen aber insgemein für besagten Glantz-Kiß die weissen Marmelsteinerne Abgänge/ welche sie auf besagte Art zermalmen/ und knöten.
§. 6. Mit der Bereitung des Kalcks verhält sichs wie folget:
Die Kalck-Oefen müssen wenigst 20. Schuh lang und 40. tief seyn. Je höher sie sind/ je ersprießlicher sie sich aushitzen.
Ein rechter Kalch-Brand erfordert dritthalb biß drey Tage zur Vollständigkeit.
Wann die Kalck-Steine in dem Ofen geschlichtet werden/ so schlichtet man zugleich etliche Stangen mit hinein/ damit die Hitze/ nachdem solche ausgebrannt sind/ desto besser durch die Lufft-Löcher hinauf dringen/ und die Steine völlig durchhitzen möge. Nachdeme er ausgebrannt und abgekühlet/ wird er in Stücken heraus genommen und zum Brauch verwahrt. Da dann nachstehendes in acht zu nehmen.
§. 7. Nachdem der Kalck gebrant ist/ muß man ihn an einen feuchten und schattichten Ort in einer Gruben fein sittiglich/ aber unausgesetzt mit Wasser anfeuchten und abrühren/ biß solcher mit der Nässe durchaus wohl durchdrungen und durchpaiset wird/ denn von solchen allgemachen und fortgesetzten/ und zur Genüge ehesten angebrachten durchweichen wird er immer temperirter/ zügiger und anhäbiger. Dieses gehet aber bey den Schiefer-Steinen nicht an/ welcher so bald er durchgenetzet/ auch verarbeitet werden muß.
Nachdem er solcher Gestalt abgelöschet worden/ muß man ihn/ biß zu seinem Verbrauch/ mit nichts vermengen/ und nur allein mit Brettern/ oder leichten Sande (oder mit Brettern darauf ein paar Zoll hoch Sand geschlagen) wol überdecken/ sonst verdirbt er in die Länge.
Je ehender der abgesetzte Kalck verbraucht wird/ je steiffer er die Steine anzeucht/ und je dauerhaffter er sie verbindet: da er hingegen nachdem er abgelöscht durch die lange Weil seine erste Krafft verliget/ zubüsset und ausdufftet.
Gar wahrscheinlich ists/ daß der Kalck/ wann er mit seinen dem Geburts-Lager nach verwanten und ungebranten Steinen verarbeitet wird/ sich mit selber weit vester/ als mit fremden verbinde/ als die ohne das der Natur/ dem Urstand und Stoff nach/ schon einander gewohnt sind. Wie dann auch die Frösche (also nennet man die im Kalck-Oefen nicht ausgebrannte Kalck-Steine) eben darum als wolhaltend/ ob sie gleich sonst als Stief-Kinder/ angeseshen werden.
Vor allen Dingen ist dieser Vortheil so viel fleißiger zu mercken/ als nachläßiger und unachtsamer derselbe von unsern Maurern beobachtet/ und nachmals so viel Klagen/ daß die Gemäuer nicht halten wollen/ darob gehöret wird: Daß nemlich der Kalck mit dem Sande aufs fleissigste/ durch einen starcken nothvesten Kerl abgerühret und durchtrieben werde/ daß nicht das geringste weisse vom Kalck mehr zu finden seyn möge. Wozu man dann vor alten Zeiten gewisse Leute gebraucht/ die mit darzu geordneten Riegeln/ alles aufs genaueste abrühren und durch arbeiten musten. Vermittelst solcher klugen Mühwaltung hat man die Mauren so starck gemacht/ und die gemachte mit so vestem Zeuge bekleidet/ daß man gantze Schreib-Tafeln daraus hauen können. Weiter werden zu einem Theil Kalcks des gegrabenen Sandes drey Theil/ des Ufer- oder Bach-Sandes aber 2. genommen/ und dieses wird also zu Mörtel abgerühret.
§. 8. Einen in die Länge/ und 8. gegen 9. Jahr bleibenden Kalck zubreiten/ so schlichtet man den jetzt eben aus dem Ofen gebrachten Kalck auf einen sauber nebenen/ von starcker schwerer Laim- oder Letten-Erden natürlich dichten/ oder erst also mit Fleiß auf Tennen-Art zugerichteten und wol geschlagenen Platz fein gleich und geheb in und aufeinander/ je eine Höhe von 2. biß 3. Schuhen/ so lang und breit als man will. Der wird hernach mit gutem Feld- oder Wasser-Sand auch 2. biß 3. Schuh dick von oben und an den Seiten herum beschlagen. Darauf schüttet man nun ferner des Wassers so viel und lang biß der Sand/ und der drunter liegende Kalck sich durchnetzet/ mit der nothwendigen Fürsichtigkeit/ daß er sich nicht entzünde noch verbrenne. Dann sollte etwan indessen/ als leicht geschiehet/ der Sand vom Dampff Ritzen gewinnen oder spalten wollen/ wirfft man ihn gleich mit schon darauf passenden Sand wieder zu/ damit dem von der Hitz aufwallenden Dampf und Dufft den Ausgang und der eindringenden Lufft den Zugang allerdings zu verwehren. Und solcher Gestalt kan er weder von unten wegen des Bodens Vestigkeit abwärts; noch um willen des aufgeladenen Sandes von oben hinaus dunsten: und behält also fein gantzes Vermögen und Krafft wol beschlossen in sich selbst. Dieser so bereitete und verwahrlich gehaltene Kalck wird/ wann man ihn über kurz oder lang anschneidet/ an zäher Fettigkeit einem aus dem besten Milchram gemachten wolgepressten dichten und frischen Käß ähnlich seyn/ und im anziehen und hefften eben das thun/ was die beste Kütt/ oder Ciment vermag. Ist sehr gut zu Bekleidung der Wände/ zu erhabener Arbeit/ auch voraus zum Grund auf die Wände die bemahlet werden sollen. Dann er lediget sich nicht ab/ lässt den Farben ihren schönen/ hohen/ und lebhafften Glantz fort und fort ungekräncket/ da hingegen ein anderer Mörtel sie mählig blöde machet/ abätzet/ und ersticket/ ja manches mal wol gar den Grund am Gemählde/ mit aufgeworffenen Blattern schändet/ und sonst zertheilet. Dahero dem Bau-Herrn nichts als Nachtheil/ dem Mahler aber keine Ehre gelassen wird.
§. 9. Ob der Kalck recht gebrannt und zum Gebrauch tüchtig sey oder nicht/ das geben diese Zeichen:
Der nicht in gantzen Stücken/ sondern gepulvert und zerrieben aus dem Ofen kommt/ ist matt und untüchtig.
Welcher schön weiß/ liecht und klingend ist/ und beym Ablöschen plötzlich starck dick aufdämpffet/ auch sich an die Rühr-Kelle dick anleget/ der ist gut.
Das XVII. Capitel.
Von des fürhabenden Baues Abbildung.
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pp. 212–213
§. 6. Was nun ferner und fürs andere die Bemerckung allerhand Baustücke und die Anzeig ihrer Fußstapffen belanget/ so machet man erstlich in dem aufgerissenen Netze oder Modul Quadraten die Mittel-Linie mit einem Creutzlein kundbar. Die Fenster werden in ihrer gemessenen und abgezehlten Breite licht gelassen/ aber anbey gleichsam mit einem dunckelschattirten Geländern Mäuerlein vorgezogen. Die Thüren werden wie die Fenster auch mit Licht und weiß angedeutet/ aber ohne das schattirte Geländer Mäuerlein. Andere machen zwischen beeden Eröffnungen gar keinen Unterscheid/ und deuten sie nur bloß mit Weiß oder Licht an. So ein Blind vorhanden/ wird es zusamt und neben dem Fenster angezeiget. Die Dicke der Wände wird mit schlechter Schattirung angemeldet und werden ihre Linien von aussen und von innen ausgezogen. Wann das Gebäu einen Grund-Fuß hat/ so muß dessen äusserster Bezirck gleicher Gestalt mit Linien/ so der Wand parallel lauffen/ angedeutet werden. Die Stuffen samt ihren Linien/ haben ihre Merckmal durch gerade Parallel-Linien/ wann sie gerad ausgehende sind: dann die Wendel-Stiegen werden mit auf den Mittel-Punct ihres Kreises zusammenlauffenden Linien bemercket. Die Tonnen-Gewölber werden auf der einen schmalen Seiten mit einem punctirten Halbkreiß bedeutet. Bey Creutz-Gewölbern reisset man von einer Ecke zum andern Uberecklinien/ so das Creutz anbilden. In den Mulden-Gewölbern macht man mitten ein Rechtecke welches mit seinen Ecken an die Ecke des Zimmers gezogen ist. Die Ohren-Stücke (sonst Ohren oder Ohren Gewölber genant) werden mit zwey gleich langen punctirten Linien welche mit der Linie an der Wand ein gleichfüssiges Dreyecke fürstellen/ jede auf ihrer Stelle angezeiget. Die Spiegel-Gewölber durch einen kleinen Kreiß und herum mit Linien/ die aus jedem Ecke der Figur gegen den Mittel-Punct zu/ doch nur biß an die kleinen Kreiß gezogen sind. Die Helme und Halbkugel-Gewölbe durch zween Neben-Kreise/ ingleichen die Laternen durch zween kleinere Neben-Kreise. Die heimliche Gemächer durch einen schwartzgemachten Kreiß oder eine Langrundung.
§. 7. Und dieses könte also zur nothdürfftigen Wissenschafft unsers Haus-Vatters und nach unserm Fürsatz genug seyn. Wolte aber derselbe gleichwol noch mehrere Kundschafft auch von den übrigen Sigeln oder Merckmalen haben/ um dieselbe bey Gelegenheit in einigen
von andern gemachten Rissen zu erkennen/ ob er gleich mit dem was dadurch angedeutet wird seinen Beutel durch aus nicht zu belästigen gedencket/ so beliebe er dann mit folgender fernern kurtzen Verfassung seine löbliche Lust zu büssen.
Die Linien/ welche die Seulenweite andeuten/ werden mit Sternlein bezeichnet. Die Seulen werden mit einem schattirten gantzen Kreise beschrieben. Der Pfeiler Anzeig ist ein schattirter Schacht. Die Wand-Seulen werden durch einen schattirten halben Kreiß oder etwas vergrösserten halben Kreiß/ nachdem man sie weiter oder eingezogener aus der Wand heraus stehen lassen will/ angemercket. Die Wand-Pfeiler werden durch ein schattirtes ablanges Rechtecke/ oder an der Ecken durch eine Flache welche einem Winckelmaß gleich siehet/ angezeiget. Dabey dann zu mercken/ daß der Wand-Seulen und Hand-Pfeiler [sic!] Schattirung mit der Wand Schattirung zusamman wächset. Der Neben-Pfeiler Schatten wächset auch mit der Schattirung oder Wande zusammen. Letzlich so werden die Seulen-Füsse/ und die Füsse der Seulen-Stühle wie auch die Untersetzungen mit Stücken der Schachten oder mit gantzen Schachten angedeutet. Die Dächer und Gebälcke werden gar nicht angemercket.
§. 8. Uber das ist zu mercken/ daß wo verschiedene Reihen übereinandtr gemachet werden sollen/ jede auch ihren eigenen Grund-Riß erfordere/ dabey aber die Verdinnung der Mauren unvergessen bleiben muß. Welches auch bey weitschüchtigen Gebäuden zu beobachten da man unmöglich alles nach Nothdurfft in einem allgemeinen Riß unterbringen kann/ und daher das was in selbigem viel zu klein und unkantlich fallen würde/ in einem besondern vorstellig machen muß. (2.) Soll hier wie in allen übrigen Rissen genauer Fleiß durch scharffes messen angewendet.
§. 9. Hier könte auch was von fernerer eigentlicher Beschaffenheit der übrigen Vorbildung gesagt werden/ aber weil das über die Schrancken so wol unsers Fürsatzes/ als der Nothwendigkeit hinaus langet/ und in die Zeichnungs-Perspectiv- und Mahlerey Künste hinein lauffet/ und wir ohne das in diesem Stück schon viel weiter gegangen/ als andere bey Unterweisung eines Haus-Vatters zu gehen pflegen/ und viel nöthigere Dinge noch zu berichten rückständig/ zumahlen wir auch gern gestehen/ daß wir in besagten Stücken uns zum lernen tüchtiger finden als zum lehren; wird uns der günstige Leser und Haus-Vatter nicht verdencken/ daß wir ihn/ so er anderst eine Zeit darauf zu wenden gedencket/ auf bessere Meister anweisen/ als nemlich auf des berühmten Herrn Joachim von Sandrats Teutsche Academie im 1. Theil 3. Buch p. 89. Item des Abraham Bosse Kupfferstechers Tractat, welchen er nennet Meinung vom Unterscheid der Zeichen-Kunst/ Mahlerey und Bildhauerey: Vor sonderlich aber auf die wolgegründete und leichte auch eigentlich hieher gehörige Anweisung des ehrlichen Bidermanns und preißlichen Baukunstlehrers Nicolai Goldmanns vollstandige Anweisung zu der Civil-Baukunst l. I. c. 11. p. 53. und folglich deren nette Herausgebung/ und mehrere Ausschmückung/ wie auch in seiner Maß fernere hochschätzbare Begründung/ alle der wahren Weißheit und ungefälschten Kunst vor GOtt geflissene/ dem um der Welt bestes wol verdienten Professori Mathes. der Hochfürstl. Acad. zu Wolffenbüttel/ Herrn Leonhard Christoph Sturm zu dancken/ und unter die ersten Schätze der Kunst-Kammern und Bibliothecken mit sonderbaren Lob-Sprüchen billich zu setzen haben.
